Albero VII. von Puchheim

Albero (VII.[A 1]) von Puchheim (* im 14. Jahrhundert; † 1431)[A 2], genannt Albero "der Jüngere" oder Albrecht von Puchstein, entstammte der bedeutenden Adelsfamilie der Puchheimer. Er war Senior der Familie der Puchheimer, ein einflussreicher Adliger des Herzogtums Österreich und Hofmeister von Erzherzog Ernst (I.) von Österreich ("Ernst dem Eisernen"). Er begründete die Linie der Puchheimer, die sich nach den Festen zu Raaabs und Heidenreichstein benannt.

Wappen der Familie der Puchheimer im Codex Ingeram, um 1459. Umgeben ist es von den Wappen der Adelsfamilien von Eckartsau, Ebersdorf und Rohr. Albero (VII.) von Puchheim war mit Margarethe von Eckartsau verheiratet, sein Bruder Jörg (I.) von Puchheim war über seine Ehefrau mit der Familie der Ebersdorfer verschwägert.

Herkunft und Familie

Albero (VII.) von Puchheim war ein Enkel des Adeligen Pilgrim (IV.) von Puchheim († um 1341/43)]] und ein Neffe von Erzbischof Pilgrim von Salzburg († 1396). Er war einer der Söhne von Albero (V.) von Puchheim († um / nach 1368), Hauptmann von Steier[A 3] und Oberster Truchsess in Österreich, aus dessen Ehe mit Scholastika von Starhemberg.

Albero (VII.) von Puchheim heiratete um 1381 Margarethe von Eckartsau, Tochter von Kadold von Eckartsau ("dem Älteren"). Aus dieser Ehe hatte er einen Sohn: Jörg (II.) von Puchheim († 1458).[1] Er begründete mit seiner Ehefrau den Familienzweig der Puchheimer auf Raabs und Heidenreichstein.[2]

Albero (VII.) von Puchheim verwendete ein Siegel mit einem nach rechts geneigten Bindenschild im länglichen Sechspass. Auf diesem befand sich ein nach rechts gekehrter Helm mit einem aufrechten Flug. Die Umschrift seines Siegels lautete: "s. albrecht der ivnger de pvechaim".[3]

Leben

Nach dem Tod seines älteren Halbbruders Pilgrim (VI.) von Puchheim († um 1402) wurde Albero (VII.) von Puchheim Senior der Familie der Puchheimer und übernahm das Amt des Obersten Truchsessen, welches ihm nach dem Herrschaftsantritt von Herzog Albrecht (V.) von Österreich wiederverliehen wurde. Um 1406 führte Albrecht (VII.) eine Fehde mit Jörg dem Hasenauer, deren Hintergrund in der Geschichtsforschung bisher als unklar eingestuft wird. Jörg der Hasenauer erklärte sich am 3. März 1406 bereit, die Angelegenheit durch einen Schiedsspruch der Adligen Hertneid von Pottendorf und Jörg von Puchheim († um 1412), de, jüngeren Bruder von Albrecht (VII.) entscheiden zu lassen. Gemeinsam mit seinem Bruder Jörg (I.) von Puchheim († um 1412) und anderen Adligen gehörte er zum Gefolge von Herzog Ernst (I.) "dem Eisernen", als dieser im Februar 1309 in Ödenburg weilte und dort dem Drachenorden beitrat. Er vermittelte mit anderen Adligen des Herzogtums Österreich im Spätherbst 1414 in Znaim einen neuen Friedensvertrag in Bezug auf die ständigen Grenzstreitigkeiten, der am 7. Dezember 1414 geschlossen wurde.[4]

1417 forderte Albero (VII.) von Puchheim von Reinprecht (II.) von Wallsee Schadensersatz für übernommenen Sold- und Schadenskosten[A 4], für die er allerdings keine Belege oder Zeugen erbringen konnte. Als Reinprecht von Wallsee behauptete, dass er diese Kosten selbst beglichen habe und dafür auch Quittungen vorlegte, entschied Herzog Albrecht (V.) von Österreich den Streitfall zu Gunsten des Wallseers.[5]

Nach dem Tod seines Bruders Georgs dürfte Albero (VII.) diesem als Hofmeister von Erzherzog Ernst "dem Eisernen" nachgefolgt sein. Letztmals wird er am 11. Dezember 1430 urkundlich genannt. Er dürfte im folgenden Jahr verstorben sein.[1]

Besitzverhältnisse

Bei einer Verwaltungsteilung ("Mutschierung") der Besitzungen, welche die vier Söhne von Albero von Puchheim geerbt hatten, erhielten Albero (VII.) und sein Bruder Jörg (I.) zunächst die Herrschaft Heidenreichstein, welche sie ihren älteren Brüdern 1389 zurückgaben, ebenso verzichteten sie noch im selben Jahr für zwei Jahre, auf Teilhabe an den Herrschaften Raabs, Lichtenwörth und Wulfingstein und begnügten sich mit Einkünften aus den Herrschaften Litschau, dem Markt Thaya und Viendorf (heute Teil von Göllersdorf). 1391 kam es zu einer Realteilung ("Watschierung"), durch welche Albero (VII.) und sein Bruder Jörg die Herrschaft Heidenreichstein, den Markt Thaya, Oberndorf bei Raabs (heute Teil der Gemeinde Raabs an der Thaya) und die Festung von Lichtenwörth.[6]

Literatur

  • Christoph Tepperberg: Die Herren von Puchheim im Mittelalter. Beiträge zur Geschichte des landsässigen Adels von Niederösterreich. (Ungedruckte) Dissertation, Universität Wien, 1978

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 vgl. Christoph Tepperberg: Die Herren von Puchheim im Mittelalter, 1978, S. 66
  2. vgl. Christoph Tepperberg: Die Herren von Puchheim im Mittelalter, 1978, S. 61
  3. vgl. Christoph Tepperberg: Die Herren von Puchheim im Mittelalter, 1978, S. 68
  4. vgl. Christoph Tepperberg: Die Herren von Puchheim im Mittelalter, 1978, S. 65
  5. vgl. Christoph Tepperberg: Die Herren von Puchheim im Mittelalter, 1978, S. 65f.
  6. vgl. Christoph Tepperberg: Die Herren von Puchheim im Mittelalter, 1978, S. 69f.

Anmerkungen

  1. die Nummerierung variiert in der Sekundärliteratur. Die Zählung in diesem Artikel orientiert sich an der Nummerierung von Christoph Tepperberg.
  2. Hinweise zum ungefähren Geburts- und Sterbedatum, vgl. Christoph Tepperberg: Die Herren von Puchheim im Mittelalter, 1978, S. 65 und S. 66
  3. Der Hauptmann von Steier gilt als der Vorläufer des Landeshauptmanns des heutigen Bundeslandes Steiermark.
  4. Christoph Tepperberg geht davon aus, dass sich diese Forderungen auf jene Kämpfe im Sommer 1408 beziehen, welche der Hinrichtung des Wiener Bürgermeister Konrad Vorlauf gefolgt waren. Die naheliegendere Möglichkeit, dass sich die Forderung von Albero (VII.) von Puchheim mit Blick auf den Zeitpunkt, als sie gestellt wurde, auf die "Wallseer Fehde" bezogen hat, die Reinprecht (III.) von Wallsee zwischen 1411 und 1117 gegen Erzherzog Ernst (I.) "den Eisernen" führte, wird von Christoph Tepperberg in einer Fußnote diskutiert. Der Umstand, dass Albero (VII.) jedoch um diese Zeit seinem Bruder als Hofmeister von Erzherzog Ernst nachfolgte, sieht er allerdings als ein gewichtiges Gegenargument gegen eine Beteiligung des Puchheimers an dieser Fehde auf Seite von Reinprecht. Vgl. Christoph Tepperberg: Die Herren von Puchheim im Mittelalter, 1978, S. 134ff., Fußnote 484