Deutsch: „In grünem Schild über schwarzem Schildfuß und einem erniedrigten silbernen, schwarz gefluteten Wellenbalken eine silberne Kirche mit zwei Rundbogenfenstern und rechts angebautem Chorraum, der Kirchturm mit Spitzdach, zwei hochrechteckigen Fenstern und schwarz durchbrochenem Rundbogenportal links angestellt, rechts beseitet von einem silbernen Dreibeinkessel.“
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Die Steiermärkische Landesregierung hat gemäß § 4, Abs. 1 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 49/2004 mit Beschluß vom 2. Juli 2007 der im politischen Bezirk Voitsberg gelegenen
Marktgemeinde Mooskirchen mit Wirkung vom 1. August 2007 das Recht zur Führung des bildlich dargestellten Gemeindewappens verliehen.
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