Dietmar von Reidling

Dietmar von Reidling (* im 11. oder 12. Jahrhundert; † im 12. Jahrhundert, um / nach 1145), später Dietmar (I.) von Liechtenstein war ein im heutigen Bundesland Niederösterreich ansässiger Edelfreier, der später in die Ministerialität wechselte. Er gilt als der Ahnherr der steirischen Familie der Liechtensteiner.

Herkunft und Familie

Dietmar von Reidling entstammte der Familie der Edlen von Traisen und Feistritz. Er war ein Sohn von Hartwig von der Traisen († um 1136), der sich zeitweise nach Reidling benannte. Seine Mutter war eine Tochter des Edelfreien[A 1] Dietmar von Dornberg und Lungau (genannt zwischen 1100 und 1130). Seine Schwester Hazeche gilt als Ahnfrau der Familie der Edlen von Reidling.[1]

Dietmar von Reidling hatte zwei Söhne: Otto (I.) von Liechtenstein (genannt 1164/65) und Dietmar (II.) von Liechtenstein (genannt 1164). Otto (I.) begründete die Familie der steirischen Liechtensteiner, seine Enkelin Hedwig, die Ehefrau von Dietmar von Steyr, begründete mit diesem die steirische Familie von Pernegg. Einer von Hedwigs Brüdern war der berühmten Minnesängers Ulrich (I.) von Liechtenstein († 1275). Zwei von dessen Enkeln begründeten Familienzweige: Otto (III.) von Liechtenstein (genannt 1340) die Murauer Linie und Rudolf (I.) von Liechtenstein († um 1343) die Judenburger Linie. Die Murauer Linie bestand bis 1619 und endete mit Otto (IX.) von Liechtenstein zu Murau. Die Judenburger Linie endete im Jahr 1436 mit Lienhart von Liechtenstein zu Judenburg bzw. zu Frauenburg.[2]

Ein weiterer bekannter Nachfahre von Dietmar von Reidling ist neben dem Minnesänger Ulrich von Liechtenstein Niklas von Liechtenstein zu Murau († 1499/1500), dem die Kriege zwischen Kaiser Friedrich III. und dem "Ungarnkönig" Matthias Corvinus zum Verhängnis wurden. Die bekannte Unternehmerin Anna Neumann von Wasserleonburg († 1623) war die Ehefrau eines weiteren Liechtensteiners aus der Murauer Linie.

Leben

Dietmar benannte sich als Edelfreier von ca. 1126 bis 1140 zunächst nach dem im heutigen Bundesland Niederösterreich gelegenen Reidling (heute Teil der Gemeinde Sitzenberg-Reidling). Nachdem er Ministeriale des steirischen Markgrafen Otakar (III.) geworden war, benannte er sich zwischen 1140 und 1145 nach der im heutigen Bundesland Steiermark gelegenen Burg Liechtenstein, heute eine Ruine oberhalb des bei Judenburg gelegenen später erbauten gleichnamigen Schloss. Er gilt als der Erbauer dieser Burg und war als Ministeriale des Markgrafen mit der Sicherung des Gebietes um Judenburg für diesen betreut.[3] Über seine Mutter dürfte er oder bereits sein Vater zu reichem Besitz im heutigen Bundesland Kärnten und in der Obersteiermark gelangt sein, wohin sich auch der Schwerpunkt seiner Herrschaft verlagerte. Die Anlage der Herrschaft von Murau, nach der sich später ein Familienzweig benannte, dürfte ebenfalls unter ihm begonnen worden sein.[4]

Literatur

  • Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278. Die Länder und das Reich. Der Ostalpenraum im Hochmittelalter. Verlag Ueberreuter, Wien, 1999. ISBN 3-8000-3525-1

Einzelnachweise

  1. vgl. Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278, 1999, S. 283
  2. vgl. Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278, 1999, S. 283 mit Ergänzungen von S. 282
  3. vgl. Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278, 1999, S. 282
  4. vgl. Heinz Dopsch: Der Dichter Ulrich von Liechtenstein und die Herkunft seiner Familie. In: Herwig Ebner (Hrsg.): Festschrift für Friedrich Hausmann. Akademische Druck- und Verlagsanstalt, Graz, 1977. ISBN 3-201-01040-5. S. 111

Anmerkungen

  1. Die Edelfreien oder Hochfreien waren innerhalb des Adels ein eigener landrechtlicher Stand. Als Edelfreie oder Hochfreie galten im Mittelalter Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Die Edel- und Hochfreien waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, rechtlich hatten sie eine Zwischenstellung zwischen den Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten Gaugrafschaften und Stammesherzogtümern waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den Ministerialen verdankten sie ihren Adel nicht einem Dienst- oder Lehnsverhältnisses und waren somit keiner anderen Dynastien untergeordnet. Sie unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Seit dem 11. Jahrhundert galten ihre Territorien daher als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar". Sie führten gewöhnlich den Titel Herr oder Freiherr, im Spätmittelalter oder in der frühen Neuzeit gelang einigen der Aufstieg in den Grafenstand, während sich die meisten, nicht immer gegen ihren Willen, in die Lehensabhängigkeit mächtigerer Adelsfamilien gerieten.