Diskussion:Helena Scheuberin

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Lieber K@rl, danke für die Ergänzung, aber ich habe damit meine Probleme. "aber mit einem Freispruch endete", ich habe diesen Punkt bisher mit Absicht offen gelassen, da mir keine wirkliche passende und knapp präzise Formulierung eingefallen ist. Denn eigentlich gab es keinen Freispruch, auch wenn es für die Angeklagten de facto gut ausgegangen ist. Wenn ich den Fakten folge, soweit sie sich aus der Literatur ergeben, wurde der Prozess während der Hauptverhandlung nur abgebrochen und sein bisheriger Verlauf für nichtig erklärt. (Es wäre also eine Neuaufnahme unter Beachtung und Vermeidung der beanstandenden Fehlerpunkte durchaus möglich gewesen, wenn der Inquisitor und der "Landesregierung" es beide gewollt hätten.) Die Angeklagten wurden frei gelassen, die bisher angefallenen Kosten durch den Landesfürsten beglichen. Dadurch, dass Kramer sofort seine Spesen erstattet worden waren und der Landesfürst (ob auf eigenen Initiative oder auf Initiative seiner Räte oder anderer Personen hin) wenig später auch seine Bevollmächtigung für Heinrich Kramer rückgängig machte, also nicht den Ablauf von dieser (sie war befristet gewesen gewesen und hätte nach etwa 1 1/2 Monaten keine Gültigkeit mehr gehabt) abwartete, wurde de facto sicher gestellt, dass Heinrich Kramer keine Handhabe mehr hatte, um in Tirol und den "Vorderen Landen" einen neuen Prozess einzuleiten oder eine Neuaufnahme des Innsbrucker Prozesses zu versuchen. Da ich an den Artikeln ohnehin noch ein wenig arbeiten und feilen muss, hoffe ich, dass ich vielleicht dabei doch noch eine zutreffendere und knappe Formulierung zum Ausgang des Hexenprozesses finde. Und vielleicht hat jemand eine Idee. Frohe Weihnachten, Gesundheit und herzliche Grüße --Benutzerin:Ermione 13 11:11, 26. Dez. 2020 (UTC)

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