Jakob Seebeck
Jakob Seebeck (* im 15. Jahrhundert; † im 15. Jahrhundert, zwischen 1452 und 1454) war einer der ersten "Anwälte" des späteren Kaisers Friedrich III. im Wiener Stadtrat.
Herkunft und Familie
Jakob Seebeck stammte aus einer in Seebach bei Neulengbach ansässigen Ritterfamilie des Herzogtums Österreich[A 1]. Er war ein Schwager von Heidenreich Truchseß von Grub und des Wiener Großbürgers Erhard Haiden von Perchtoldsdorf.[1]
Leben
Jakob Seebeck war 1430 Hauptmann in Znaim. 1440 war er ein (Feld-)Hauptmann des späteren Kaisers Friedrich III., 1444 fungierte er als "Urteiler" im Gerichtsverfahren am Hof- und Kammergericht gegen Graf Heinrich (IV.) von Görz. Später war er "Pfleger" von Mödling. 1446-1452 war er für Friedrich III. dessen "Anwalt" im Wiener Stadtrat. Unter der Regierung unter König Ladislaus Postumus wurde er in dieser Funktion von Thomas Wisent abgelöst.[1]
Jakob Seebeck war Inhaber des Erbjägermeisteramtes und Besitzer eines Hauses in der Stadt Wien. Der Schwerpunkt seiner Besitzungen lag aber um St. Pölten, Melk und Tulln.[1]
Literatur
- Paul-Joachim Heinig: Kaiser Friedrich III. (1440–1493) in seiner Zeit. Studien zum 500. Todestag am 19. August 1493/1993 (= Forschungen zur Kaiser- und Papstgeschichte des Mittelalters. Bd. 12). Böhlau Verlag, Köln / Weimar / Wien, 1993, ISBN 3-412-03793-1, Bd. 1 (Rezension)
Einzelnachweise
Anmerkungen
- ↑ Das Herzogtum Österreich umfasste damals das heutige Bundesland Wien und Teile der heutigen Bundesländer Niederösterreich und Oberösterreich. 1417 kam die Stadt Steyr mit der gleichnamigen Herrschaft endgültig dazu. Im 15. Jahrhundert spaltete sich das Herzogtum Österreich in zwei Teilherzogtümer auf: Österreich ob der Enns (heute im Wesentlichen: Oberösterreich) und Österreich unter der Enns (heute im Wesentlichen: Niederösterreich).