Landschaftsschutzgebiet Kanisfluh

Das Landschaftsschutzgebiet Kanisfluh (auch Großraumbiotop) liegt in den Gemeinden Au, Schnepfau und Mellau im Bregenzerwald im Bezirk Bregenz in Vorarlberg. Die Kanisfluh ist ein im Bregenzerwald als mystisch und identitätsstiftender Berg bezeichenbar[1] und bildet das Zentrum des Landschaftsschutzgebietes.

Kanisfluh im Mai 2018. Links die Alpe Wirmboden, rechts im Bild unter dem Bergmassiv – direkt neben den Weideflächen der Alpe, der geplante Abbbaubereich (rot markiert)
Kanisfluh im Mai 2018. Bildmitte die Alpe Wirmboden, rechts im Bild ein Teil des geplanten Abbbaubereichs
Blick von Au auf die Kanisfluh mit einem Teil des Landschaftsschutzgebiets Kanisfluh und dem Naturschutzgebiet Auer Ried (vorne)
Der Berg Kanisfluh und ein Teil des Landschaftsschutzgebietes vom Dorf Au aus gesehen
Luftbild des Landschaftsschutzgebiets Kanisfluh auf Grundlage der Plandarstellung des Vorarlberger Geoinformationssystems (VOGIS)

Zweck des Landschaftsschutzgebietes Kanisfluh ist der Schutz hier lebender gefährdeter wildlebender heimischer Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume sowie der Erhalt des Jahrhunderte alten Kulturlandes. Insbesondere soll durch die Unterschutzstellung in diesem Bereich der Abbau von Kies und Schotter verhindert werden (geplant waren bis zu 800.000 m³ abzubauen).[1][2]

Rechtliche Grundlage

Das Landschaftsschutzgebiet Kanisfluh wurde mit der Verordnung der Landesregierung über das Landschaftsschutzgebiet „Kanisfluh“ in Au, Mellau und Schnepfau[3] gemäß den §§ 26 und 35 Abs. 5 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung[4] als solches 2020 mit einem einfachen Landesgesetz ausgewiesen.

Der Antrag für die Unterschutzstellung ist von den Grünen Vorarlbergs ausgegangen.[5]

Topografie

Das Landschaftsschutzgebiet Kanisfluh liegt zum überwiegenden Teil in der Gemeinde Schnepfau, teilweise in Mellau und Au. Das Landschaftsschutzgebiet verfügt im Gesamten über eine Fläche von 811,44 ha und liegt in einer Höhe von etwa 700 m ü. A. bis 2044 m ü. A. (Hauptgipfel Holenke der Kanisfluh  47.3316149.928042).

Die im Landschaftsschutzgebiet entspringenden Bäche entwässern in die Bregenzer Ache.

Schutzzweck und -umfang

Gemäß § 2 der Verordnung der Landesregierung über das Landschaftsschutzgebiet „Kanisfluh“ in Au, Mellau und Schnepfau ist der Zweck der Errichtung des Landschaftsschutzgebietes

  1. die landschaftsbildliche Schönheit und Eigenart des Kanisfluhbergstockes in seiner weitgehenden Natürlichkeit und einzigartigen geomorphologischen Ausprägung und mit seinen durch langjährige pflegliche Nutzung entstandenen Alp- und Vorsäßgebieten zu erhalten sowie die Biodiversität auch durch die nachhaltige land-, forst- und alpwirtschaftliche Nutzung zu sichern;
  2. das Gebiet mit seinem besonderen ästhetischen Reiz als naturnahen Erholungsraum für die Bevölkerung zu erhalten, soweit dies mit dem Schutzzweck nach Pkt. 1 vereinbar ist.

In diesem Landschaftsschutzgebiet besteht eine Steinbockpopulation mit 70 bis 80 Tieren. Dies stellt in Vorarlberg auch das Hauptaufenthaltsgebiet für diese Tiere dar. Von Peter Huemer vom Tiroler Landesmuseum in Innsbruck wurde die Schmetterlingsfauna auf der Kanisfluh detailliert erhoben. Er konnte 966 Schmetterlingsarten nachweisen, davon drei Erstnachweise für Österreich.[1]

Unmittelbarer Anlass für die Unterschutzstellung waren die konkreten Pläne des Bauunternehmens Rüf aus dem Bregenzerwald, am Fuße der Kanisfluh bei Schnepfau, neben der Alpe Wirmboden, Kies abzubauen. Es sollten in 30 Jahren rund 800.000 m³ Gestein abgebaut werden. Dies wurde mit der Unterschutzstellung verhindert und soll in diesem Ausmaß auch zukünftig verunmöglicht werden.

Nutzung

Das Landschaftsschutzgebiet Kanisfluh wird touristisch genutzt. Nach wie vor wird das Schutzgebiet auch landwirtschaftlich genutzt.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 Vorarlberg stellt Kanisfluh unter Schutz. In: vorarlberg.orf.at. ORF-Vorarlberg, 4. Juni 2020, abgerufen am 4. Juni 2020.
  2. Kein Kiesabbau an der Kanisfluh, Webseite: ORF.at vom 26. November 2018.
  3. LGBl 39/2020.
  4. LGBl.Nr. 22/1997.
  5. Grüne: Kanisfluh unter Naturschutz stellen, Webseite: ORF.at vom 22. August 2017.

47.3367849.93453Koordinaten: 47° 20′ 12″ N, 9° 56′ 4″ O