Pilgrim IV. von Puchheim (gest. um 1341/1343)

Pilgrim (IV.[A 1]) von Puchheim (* im 13. Jahrhundert, erstmals genannt 1301; † im 14. Jahrhundert, nach dem 7. Februar 1341 und vor dem 10. Jänner 1343)[A 2] entstammte der Familie der Puchheimer. Er vergrößerte die Besitzungen der Familie im heutigen Niederösterreich.

Herkunft und Familie

Pilgrim (IV.) von Puchheim war ein Nachfahre von Pilgrim von Wang und einer der beiden Söhne von Albero (II.) von Puchheim († 1303) aus dessen Ehe mit Agnes von Liebenstein. Er war der Bruder von Albero (III.) von Puchheim. Über seine Mutter Agnes war er ein Großneffe von Bischof Otto von Passau († 1265).

Pilgrim (IV.) von Puchheim war mehrmals verheiratet und hatte aus beiden Ehen Kinder:

∞ in 1. Ehe mit Elisabeth von Stubenberg[1]
∞ in 2. Ehe mit Kunigunde Stuchsin, Tochter von Hadmar dem Stuchs von Trautmannsdorf

Leben

Nach dem Tod seines Vaters widmete sich Pilgrim (IV.) besonders der Mehrung seiner Besitzungen, wobei er vor allem im Weinviertel äußerst erfolgreich operierte. Nachdem seine Familie im heutigen Niederösterreich zuvor nur über die eher zweifelhaften Pertinenzen für Feldsberg und Orth aufgrund ihres Truchsessenamtes verfügt hatte sowie über eher unbedeutenden Streubesitz in der Wachau und auf dem Bisamberg, gelangen ihm zusammen mit seiner Ehefrau Elisabeth wichtige Erwerbungen im Weinviertel entlang des Göllnerbaches.[1] So gelangte er durch Otto (III.) von Maissau 1317 in den Besitz des Marktes Göllersdorf, einem im Herzogtum Österreich gelegenen Lehen der Burggrafen von Nürnberg, für welchen er 1330 von Herzog Albrecht (II.) von Österreich ("Albrecht dem Lahmen") das Privileg zur Abhaltung eines Wochenmarktes erhielt. Noch im selben Jahr erwarb er durch mehrere Käufe und Erbschaft die gesamte Herrschaft Weyerburg von den Tursen von Rauhenstein und ihren weiteren Besitzern. Diese Besitzungen konnte in den Jahren danach durch den Erwerb von weiteren Besitzungen arrondieren.[3]

1306 belehnte König Albrecht I. ihn und seinen Bruder Albero (III.) gemeinsam mit dem Komitat Kaltenbrunn an der Lafnitz, welches zum ungarischen Königreich gehörte, seit 1289 aber im Einflussbereich des Habsburgers lag. 1310 wurde Pilgrim (IV.) dann von Herzog Friedrich (I.) von Österreich, besser bekannt als "Friedrich der Schöne", mit Blumau und Oberhatzendorf (heute Teil der Gemeinde Fehring) belehnt, wobei Blumau zum Herrschaftssitz der Puchheimer im Safental avancierte, bis sie die Feste Burgau erbauen ließen.[4] Daneben besaß Pilgrim (IV.) auch Güter im steirischen Enns- und Liesingtal.[4] Seit 1316 bis zu seinem Tod war ihm die Stadt Hartberg mit dem Stadtgericht, den Mauten und Zöllen, dem Landgericht, dem Marchfutter, der Vogtei, dem Bergrecht und allem Zubehör verpfändet.[4] Da er sich die meiste Zeit seines Lebens nicht mehr im heutigen Oberösterreich aufhielt, bestellte er für seine Feste Puchheim einen "Burgpfleger"[A 3]. Im Herzogtum Steier ließ er sich meistens durch die ritterbürtige Familie von Obermayerhofen vertreten, die im mittleren Safental ansässig war und zu seinen Gefolgsleuten zählte. Am 7. Februar 1341 wird er letztmals genannt.[5]

Literatur

  • Christoph Tepperberg: Die Herren von Puchheim im Mittelalter. Beiträge zur Geschichte des landsässigen Adels von Niederösterreich. (Ungedruckte) Dissertation, Universität Wien, 1978

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 vgl. Christoph Tepperberg: Die Herren von Puchheim im Mittelalter, 1978, S. 33
  2. vgl. Christoph Tepperberg: Die Herren von Puchheim im Mittelalter, 1978, S. 38
  3. vgl. Christoph Tepperberg: Die Herren von Puchheim im Mittelalter, 1978, S. 34
  4. 4,0 4,1 4,2 vgl. Christoph Tepperberg: Die Herren von Puchheim im Mittelalter, 1978, S. 36
  5. vgl. Christoph Tepperberg: Die Herren von Puchheim im Mittelalter, 1978, S. 37

Anmerkungen

  1. Die Zählung orientiert sich an der Nummerierung von Christoph Tepperberg
  2. Hinweise, siehe Christoph Tepperberg: Die Herren von Puchheim im Mittelalter, 1978, S. 22 und S. 37
  3. Die mittelalterliche Bezeichnung "Pflege" in Bezug auf Burgen bedeutet die Verwaltung einer Burg. Der Burgpfleger war für diese Burg und die dazugehörige Herrschaft, zuständig, er hatte aber, im Unterschied zu einer Belehnung oder Verpfändung, keine Besitzrechte an dieser.