Österreichischer Eishockeyverband: Unterschied zwischen den Versionen

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*31. Jänner 1931: Walter Brück wurde in den Vorstand des OeEHV kooptiert. Er wird dort ab sofort die Aufgabe des Schiedsrichterreferenten übernehmen.  
*31. Jänner 1931: Walter Brück wurde in den Vorstand des OeEHV kooptiert. Er wird dort ab sofort die Aufgabe des Schiedsrichterreferenten übernehmen.  
*27. März 1931: '''Spielerabmeldung, Schutzfrist'''
Der Vorstand hat am 27. März 1931 bezüglich der Schutzfrist bei Spielerabmeldungen wie folgt zu verfahren:
:"Jeder Spieler der bei einem Verein gemeldet erscheint und durch mindestens 3 Jahre für den Verein aktiv tätig war, bedarf bei einem Vereinswechsel auf jedem Falle der Freigabe seines Stammvereines, ansonsten eine Schutzfrist von 1 Jahre vom Tage der Abmeldung in Kraft tritt."
(Text wurde wörtlich übernommen aus "Der Eishockeysport vom 27. März 1931, Seite 9)


*Der '''Verbandstag''' wird für den 12. April 1931 um 9.30 Uhr in den großen Sitzungssaal des Hauptverbandes für Körpersport einberufen.  
*Der '''Verbandstag''' wird für den 12. April 1931 um 9.30 Uhr in den großen Sitzungssaal des Hauptverbandes für Körpersport einberufen.  
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