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=== Die Rolle des 15-jährigen Johannes Reck === | === Die Rolle des 15-jährigen Johannes Reck === | ||
Am 4. Juli 1699, dem vermeintlichen Datum des Zeugenverhörs im Prozess gegen Rosina Hörbmannin und Veronica Samerin, sagte der 15-jährige Johannes Reck unter Eid aus, dass er am letzten [[w:Georgstag|Georgitag]] (23. April 1699) das Vieh seines Dienstgebers, des 33-jährigen [[w:Kürschner|Kürschners]] Matthias Trärr gehütet hätte. Zwischen 10 und 11 Uhr hätte er dann die Frauen Rosina Duernerin (=Rosina Hörbmannin), die Frau des Schmit Geörglins, die Nererin, die Samer | Am 4. Juli 1699, dem vermeintlichen Datum des Zeugenverhörs im Prozess gegen Rosina Hörbmannin und Veronica Samerin, sagte der 15-jährige Johannes Reck unter Eid aus, dass er am letzten [[w:Georgstag|Georgitag]] (23. April 1699) das Vieh seines Dienstgebers, des 33-jährigen [[w:Kürschner|Kürschners]] Matthias Trärr gehütet hätte. Zwischen 10 und 11 Uhr hätte er dann die Frauen Rosina Duernerin (=Rosina Hörbmannin), die Frau des Schmit Geörglins, die Nererin, die Samer | ||
Vastlin (=Veronica Samerin) und die Maria Schreckin gesehen wie sie Kräuter sammelten. Sie hätten dabei | Vastlin (=Veronica Samerin) und die Maria Schreckin gesehen wie sie Kräuter sammelten. Sie hätten dabei [[w:Scheckung|''scheckete'']] Hüte aufgehabt und ''Zecker''<ref>[http://www.ostarrichi.org/word-18186-Ranzen_Tragkorb_u_a-Zecker_Zegger_2_Zoger_u_a.html Bedeutung des Wortes Zecker], Webseite www.ostarrichi.org, abgerufen am 3. September 2016</ref> in der Hand getragen. Mit dabei war auch der Sohn der Rosina Hörbmannin, der von seiner Mutter den Auftrag bekam, drei einjährige [[w:Weißdorne|Weißdorne]] abzuschneiden und sie nach Hause zu bringen. Dieser Sohn, der den gleichen Vornamen wie Johannes Reck trug, bestätigte im Prozess gegen seine Mutter diese Begebenheit. Ebenso bestätigten Rosina Hörbmannin und Veronica Samerin unter der Folter am 9. Juli diesen Vorgang, der sich nach ihren Aussagen im Bereich der heutigen Hochstraßgasse abgespielt haben soll. Rosina Hörbmannin gab ferner an, dass dieses Kraut, das sie suchten, verhindern hätte sollen, dass ''die Kühe verdorben werden''. | ||
Bemerkenswert an dieser Begebenheit ist nicht nur, dass sie von insgesamt vier Personen bestätigt wurde, wobei zu berücksichtigen ist, dass die beiden Frauen dies unter der Folter machten, sondern sie bringt auch etwas Licht in die etwas chaotische Aktenlage des Prozesses. So wurde die spätere Angeklagte Rosina Hörbmannin auch als Rosina Duernerin oder meist als ''die Duernerin'' bezeichnet. Für Veronica Samerin wurde bei zwei Zeugenaussagen von der ''Samer | |||
Vastlin'' gesprochen. Maria Schreckin, die Frau von Hans Schreck, wurde in den meisten Aussagen als ''die Rimerin'' bezeichnet. In der Zeugenaussage von Ferdinandus Podahorczki vom 4. Juli erfährt man auch den Grund warum dies geschehen war, denn Hans Schreck war von Beruf [[w:Riemer|Riemer]]. Die Frau des Schmit Geörglin wurde an anderer Stelle auch Schmit Jodl genannt. Lediglich die Frau mit dem Namen ''Nererin'' wurde einheitlich mit dieser Bezeichnung bedacht. | |||
=== Verhöre der Barbara Hönigschnablin am 22. und 25. Mai 1699 === | === Verhöre der Barbara Hönigschnablin am 22. und 25. Mai 1699 === |