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Bearbeitungen
K (→Weitere Geständnisse: Textkorrekturen) |
K (→Befragung von zwölf Zeugen am 4. Juni 1699: Textergänzungen) |
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Über eine Hinrichtung der vermeintlichen Hexe Barbara Hönigschnablin finden sich im Stadtarchiv Pinkafeld keine Unterlagen. | Über eine Hinrichtung der vermeintlichen Hexe Barbara Hönigschnablin finden sich im Stadtarchiv Pinkafeld keine Unterlagen. | ||
=== Befragung von zwölf Zeugen am 4. | === Befragung von zwölf Zeugen am 4. Juli 1699 === | ||
Am 4. | Am 4. Juli wurden von einer Kommission, die unter dem Vorsitz des Marktrichters Johann Ferber stand, insgesamt zwölf Zeugen befragt. Zum Datum des Protokolls ist zu sagen, dass es auf den 4. Juni datiert ist. Da es aber als weitere Datumsangabe für die Vorkommnisse rund um Johannes Reck den 4. bzw. 5. Juni enthält, ist der 4. Juli das wahrscheinlichere Datum des Verhörs. Auch hinsichtlich der Zeitspanne zwischen der Zeugenbefragung und den Verhören von Rosina Hörbmannin und Veronica Samerin am 9. Juli passt der 4. Juli besser als der 4. Juni. Dagegen spricht allerdings, dass das Gericht auch etwas über die bereits im Mai angeklagte Barbara Hönigschnablin in Erfahrung bringen wollte. | ||
Ziel dieser Zeugenbefragungen war es, Informationen über die sich im Pinkafelder Gefängnis inhaftierten Barbara Hönigschnablin und Veronica Samerin und auch anderer Personen zu erhalten. | |||
Die Zeugen sollten Auskunft geben, ob sie gehört oder gesehen hatten, dass diese Frauen einen Pakt mit dem Teufel eingegangen waren und dass sie die Kunst der Zauberei in Werken oder in Form von Drohungen ausgeübt hatten. | Die Zeugen sollten Auskunft geben, ob sie gehört oder gesehen hatten, dass diese Frauen einen Pakt mit dem Teufel eingegangen waren und dass sie die Kunst der Zauberei in Werken oder in Form von Drohungen ausgeübt hatten. | ||