Hexenprozesse in Pinkafeld in den Jahren 1688 und 1699: Unterschied zwischen den Versionen

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Da das Protokoll vom 22. Mai mit den Worten "Denn 22. May anno 1699 ist die Barbara Hönigschnablin durch die
Da das Protokoll vom 22. Mai mit den Worten "Denn 22. May anno 1699 ist die Barbara Hönigschnablin durch die
zu Ents Underschriebenen Herrn abermallen guetlichen Examiniert" worden beginnt, kann davon ausgegangen werden, dass schon zuvor mindestens eine Befragung der Angeklagten stattgefunden hatte.
zu Ents Underschriebenen Herrn abermallen guetlichen Examiniert worden" beginnt, kann davon ausgegangen werden, dass schon zuvor mindestens eine Befragung der Angeklagten stattgefunden hatte.


==== Beschuldigung anderer Personen ====
==== Beschuldigung anderer Personen ====
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