Österreichischer Eishockeyverband: Unterschied zwischen den Versionen

keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 787: Zeile 787:
:Zwei Tage später hebt der Moba die Dispensierung der Spieler des WEV wieder auf. Das Verfahren selbst wird aber weiter geführt. So ist der WEV in der Lage, die betroffenen Spieler bei seinem Match gegen den BSC am 05. März 1928 einplanen zu können. Die Pläne für Paris werden dagegen aufgegeben.   
:Zwei Tage später hebt der Moba die Dispensierung der Spieler des WEV wieder auf. Das Verfahren selbst wird aber weiter geführt. So ist der WEV in der Lage, die betroffenen Spieler bei seinem Match gegen den BSC am 05. März 1928 einplanen zu können. Die Pläne für Paris werden dagegen aufgegeben.   
:In der zweiten Märzwoche schließt der Moba das Disziplinarverfahren für Spieler der österreichischen Nationalmannschaft bei den Spielen in St. Moritz bei der Winterolympiade ab. Ein Spieler war von der Reiseleitung bereits eher nach Hause geschickt worden, andere wurden suspendiert. Die Sperren wurde dann in Wien wieder aufgehoben. Der Kreis der betroffenen Spieler erhöhte sich aber dann im Laufe der Ermittlungen. Nun hat der Moba (Melde-, Ordnungs- und Beglaubigungsausschuss des OeEHV) seine Arbeit abgeschlossen und seine Urteile gefällt. Die Sitzungen waren teils öffentlich und teilweise auch geheim. Josef Göbl wurde freigesprochen. Walter Sell erhielt wegen unsportlichem Benehmen eine strenge Rüge. Herbert Klang dar gegen ausländische Vereine bis 31. Jänner 1929 nicht aufgestellt werden, da er das Ansehen des Sports im Ausland geschädigt hat. Hermann Weiss erhielt ein Spielverbot gegen ausländische Mannschaften bis 15. März 1929. Außerdem wurde er für alle Spiele bis 31. Dezember 1928 disqualifiziert. Seine Bestrafung wurde mit der Schädigung des Ansehens seiner Kameraden begründet.   
:In der zweiten Märzwoche schließt der Moba das Disziplinarverfahren für Spieler der österreichischen Nationalmannschaft bei den Spielen in St. Moritz bei der Winterolympiade ab. Ein Spieler war von der Reiseleitung bereits eher nach Hause geschickt worden, andere wurden suspendiert. Die Sperren wurde dann in Wien wieder aufgehoben. Der Kreis der betroffenen Spieler erhöhte sich aber dann im Laufe der Ermittlungen. Nun hat der Moba (Melde-, Ordnungs- und Beglaubigungsausschuss des OeEHV) seine Arbeit abgeschlossen und seine Urteile gefällt. Die Sitzungen waren teils öffentlich und teilweise auch geheim. Josef Göbl wurde freigesprochen. Walter Sell erhielt wegen unsportlichem Benehmen eine strenge Rüge. Herbert Klang dar gegen ausländische Vereine bis 31. Jänner 1929 nicht aufgestellt werden, da er das Ansehen des Sports im Ausland geschädigt hat. Hermann Weiss erhielt ein Spielverbot gegen ausländische Mannschaften bis 15. März 1929. Außerdem wurde er für alle Spiele bis 31. Dezember 1928 disqualifiziert. Seine Bestrafung wurde mit der Schädigung des Ansehens seiner Kameraden begründet.   
*16. März 1928: '''Strafe von Hermann Weiss verkürzt'''
Die Strafe von Hermann Weiss (WEV) wegen seiner Verfehlungen in St. Moritz ist vom Moba herabgesetzt worden. Die Sperre für inländische Spiele wurde aufgehoben und in eine bedingte Strafe von vier Wochen mit einer Bewährungsfrist bis zum 31. Dezember 1929 geändert. Für Spiele gegen ausländische Mannschaften ist Weiss weiterhin bis 15. März 1929 gesperrt. 




16.163

Bearbeitungen