Österreichischer Eishockeyverband: Unterschied zwischen den Versionen

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*18. Dezember 1928: '''Baron Hans von Trauttenberg'''
*18. Dezember 1928: '''Baron Hans von Trauttenberg'''
:Bei den derzeitigen Spielen der Mannschaft von Cambridge University wirkt der Österreichische Student Baron Hans von Trauttenberg mit. In der Vorstandssitzung am 20. Dezember 1928 wird man sich damit befassen, ob von Trauttenberg nicht in der Nationalmannschaft von Österreich bei den anstehenden Europameisterschaften in Budapest mitspielen soll.  
:Bei den derzeitigen Spielen der Mannschaft von Cambridge University wirkt der Österreichische Student Baron Hans von Trauttenberg mit. In der Vorstandssitzung am 20. Dezember 1928 wird man sich damit befassen, ob von Trauttenberg nicht in der Nationalmannschaft von Österreich bei den anstehenden Europameisterschaften in Budapest mitspielen soll.  
*25. Dezember 1928: '''Gruppe für Pflichtspiele'''
:Verschiedene Vereine haben Mannschaften benannt, die aber für die Meisterschaft in dieser Saison nicht mehr zugelassen werden konnten, da die Auslosung schon stattgefunden hatte. Nach den Bestimmungen der Meisterschaft 1928/29 wird es nun auch eine Gruppe für Pflichtspiele geben. Folgende Mannschaften wurden für diese Gruppe zugelassen:
:-Wiener Allround Sportclub
:-WBC II
:-FAC II
:-Enzian
:-Rchb. II
:Die Auslosung der Spiele erfolgt über den Wettspielreferenten in der Wettspielbörse. 


*10. April 1929: In der nächsten Sektionsleiterversammlung soll eine Anpassung der :Amateurbestimmungen besprochen werden. Die Vereine sollen zukünftig gebrochene Stöcke bei Meisterschaftspielen, Internationalen Spielen und bei Spielen gegen Provinzvereine den Spielern ersetzen dürfen. Jugendliche, die noch nicht im Erwerbsleben stehen, dürfen Leihstöcke der Vereine erhalten. Schlittschuhe sind weiterhin selbst anzuschaffen. Ein Ersatz findet nicht statt. Die Beschaffung von Körperschutzmitteln ist weiterhin Sache eines jeden Spielers. Die Vereine dürfen durch leihweise Vorstreckung gegen ratenweise Rückerstattung bis zum neuen Saisonbeginn die Anschaffung begünstigen. Die Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Vereins. Von dieser Maßregel bleiben die bisherigen Anschaffungen der Vereine unberührt. Zur Hebung und Verbreitung des Eishockeysports darf für eine zu gründende Sektion eines neuen oder bereits bestehenden Vereines eine erstmalige Anschaffung im Ausmaße von zehn Ausrüstungen aus Vereinsmitteln angeschafft werden, die Vereinseigentum bleiben. Die zur einheitlichen Ausstattung der Mannschaften notwendigen Bekleidungsstücke wie Dress, Laufhosen, Stutzen, Kappen, kann der Verein bereitstellen. Dasselbe gilt für die Tormannausrüstung.  
*10. April 1929: In der nächsten Sektionsleiterversammlung soll eine Anpassung der :Amateurbestimmungen besprochen werden. Die Vereine sollen zukünftig gebrochene Stöcke bei Meisterschaftspielen, Internationalen Spielen und bei Spielen gegen Provinzvereine den Spielern ersetzen dürfen. Jugendliche, die noch nicht im Erwerbsleben stehen, dürfen Leihstöcke der Vereine erhalten. Schlittschuhe sind weiterhin selbst anzuschaffen. Ein Ersatz findet nicht statt. Die Beschaffung von Körperschutzmitteln ist weiterhin Sache eines jeden Spielers. Die Vereine dürfen durch leihweise Vorstreckung gegen ratenweise Rückerstattung bis zum neuen Saisonbeginn die Anschaffung begünstigen. Die Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Vereins. Von dieser Maßregel bleiben die bisherigen Anschaffungen der Vereine unberührt. Zur Hebung und Verbreitung des Eishockeysports darf für eine zu gründende Sektion eines neuen oder bereits bestehenden Vereines eine erstmalige Anschaffung im Ausmaße von zehn Ausrüstungen aus Vereinsmitteln angeschafft werden, die Vereinseigentum bleiben. Die zur einheitlichen Ausstattung der Mannschaften notwendigen Bekleidungsstücke wie Dress, Laufhosen, Stutzen, Kappen, kann der Verein bereitstellen. Dasselbe gilt für die Tormannausrüstung.  
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