Barbara Baumkircher: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Auseinandersetzung wurde nun gerichtlich weitergeführt, wobei Barbara und ihre Tochter Magdalena nachwiesen, dass ihre Vorfahren die Herrschaft Schlaining-Rechnitz durch Kauf und nicht durch eine königliche Schenkung erhalten hatten. Das bedeutet, dass sie waren, da gekaufte Herrschaften nach ungarischem Recht auch in weiblicher Erbfolge weitergegeben werden konnten. Durch einen Gerichtsbeschluss im Jahr 1539, den Barbara nicht mehr erlebte, wurde die eine Hälfte der Herrschaft Magdalena und ihrer Familie zugesprochen und die andere Hälfte Barbaras letztem Ehemann Longinus von Puchheim, der die Burg Schlaining schon früher erfolgreich gegen die Osmanen verteidigt hatte<ref>vgl. Ulrike Döcker: ''Barbara Baumkircher'', 1992, S. 64</ref>. In einem Schiedspruche im Jahr 1540 wurde dem in Ungnade gefallenen Longinus von Puchheim sein Anteil jedoch aberkannt und Franz Batthyány mit seinem Neffen [[Christoph Batthyány|Christoph]] zugesprochen, während Magdalena und ihre Familie ihren Anteil behalten durften<ref>vgl. Ulrike Döcker: ''Barbara Baumkircher'', 1992, S. 64</ref>. 1544 verkaufte Magdalena ihn doch schließlich an die Familie Batthyány, die bis 1662 im ungeteilten Besitz der Herrschaft Rechnitz-Schlaining verblieb.<ref>Rudolf Kropf - Andreas Lehner (Hrsg.): ''Andreas Baumkircher'', 2013, S. 162</ref>
Die Auseinandersetzung wurde nun gerichtlich weitergeführt, wobei Barbara und ihre Tochter Magdalena nachwiesen, dass ihre Vorfahren die Herrschaft Schlaining-Rechnitz durch Kauf und nicht durch eine königliche Schenkung erhalten hatten. Das bedeutet, dass sie waren, da gekaufte Herrschaften nach ungarischem Recht auch in weiblicher Erbfolge weitergegeben werden konnten. Durch einen Gerichtsbeschluss im Jahr 1539, den Barbara nicht mehr erlebte, wurde die eine Hälfte der Herrschaft Magdalena und ihrer Familie zugesprochen und die andere Hälfte Barbaras letztem Ehemann Longinus von Puchheim, der die Burg Schlaining schon früher erfolgreich gegen die Osmanen verteidigt hatte<ref>vgl. Ulrike Döcker: ''Barbara Baumkircher'', 1992, S. 64</ref>. In einem Schiedspruche im Jahr 1540 wurde dem in Ungnade gefallenen Longinus von Puchheim sein Anteil jedoch aberkannt und Franz Batthyány mit seinem Neffen [[Christoph Batthyány|Christoph]] zugesprochen, während Magdalena und ihre Familie ihren Anteil behalten durften<ref>vgl. Ulrike Döcker: ''Barbara Baumkircher'', 1992, S. 64</ref>. 1544 verkaufte Magdalena ihn doch schließlich an die Familie Batthyány, die bis 1662 im ungeteilten Besitz der Herrschaft Rechnitz-Schlaining verblieb.<ref>Rudolf Kropf - Andreas Lehner (Hrsg.): ''Andreas Baumkircher'', 2013, S. 162</ref>
=== Veit von Fladnitz Freiherr von Schlaining ===
Barbaras dritter Ehemann Veit von Fladnitz, dem Barbara 1513 die Herrschaft Schlaining-Rechnitz verpfändete hatte, führte den Titel eines Freiherrn von Schlainitz und erwarb sich Verdienste um Burg, die unter ihm ausgebaut wurde, und Stadt Schlaining sowie das dortige Paulinerkloster. 1514 gab er der Stadt eine Stadtordnung, 1515 legte er ein Urbar der Großherrschaft an.<ref>Rudolf Kropf - Andreas Lehner (Hrsg.): ''Andreas Baumkircher'', 2013, S. 162</ref>


== Historische Einstufung von Barbara Baumkircher ==
== Historische Einstufung von Barbara Baumkircher ==
48.714

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