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In der Folge kam es zu einer weiteren Einung, jedenfalls entließ Baumkircher 1471 seine Truppen und begab sich am 23. April 1471 zusammen mit Andreas von Greisenegg und seinem Schwiegersohn Hans von Stubenberg zu Verhandlungen nach Graz, nachdem der Kaiser ihnen freies Geleit zugesichert hatte. Die drei wurden jedoch festgenommen und Baumkircher und Greisenegger sofort (und ohne Verhandlung) hingerichtet.
In der Folge kam es zu einer weiteren Einung, jedenfalls entließ Baumkircher 1471 seine Truppen und begab sich am 23. April 1471 zusammen mit Andreas von Greisenegg und seinem Schwiegersohn Hans von Stubenberg zu Verhandlungen nach Graz, nachdem der Kaiser ihnen freies Geleit zugesichert hatte. Die drei wurden jedoch festgenommen und Baumkircher und Greisenegger sofort (und ohne Verhandlung) hingerichtet.


Z
Die Gründe für die Hinrichtung der beiden sind bis nicht restlos aufgeklärt und werden diskutiert. Dass Andreas von Greisenegg zwar ein Freund Baumkirchers, aber nicht an dessen Fehde beteiligt war und zudem dem Kaiser treu ergeben gewesen sein soll, macht alles noch undurchsichtiger.<ref>vgl. Rudolf Kropf - Andreas Lehner (Hrsg.): ''Andreas Baumkircher'', 2013, S.32</ref>
 
 
Der Besitz in Krain wurde vom Kaiser eingezogen. 1472 wurde zwischen dem Kaiser und der Familie des Andreas Baumkircher ein Vergleich geschlossen, wobei sich der Kaiser zur Zahlung einer Geldsumme für  
Der Besitz in Krain wurde vom Kaiser eingezogen. 1472 wurde zwischen dem Kaiser und der Familie des Andreas Baumkircher ein Vergleich geschlossen, wobei sich der Kaiser zur Zahlung einer Geldsumme für  
<ref>Rudolf Kropf - Andreas Lehner (Hrsg.): ''Andreas Baumkircher'', 2013, S. 25</ref>
<ref>Rudolf Kropf - Andreas Lehner (Hrsg.): ''Andreas Baumkircher'', 2013, S. 25</ref>
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