16.325
Bearbeitungen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 7: | Zeile 7: | ||
*Es war der langjährige Sektionsleiter des Wiener Eislauf Vereins Oskar Schlesinger, der Anfang der 20er Jahre das kanadsiche Eishockeyspiel beim WEV einführte und damit die anderen Vereine zwang, ebenfalls vom Bandy- auf dieses neue Scheibenspiel umzusteigen. Über viele Jahre war er der Präsident des OeEHV. Nach den erarbeiteten Richtlinien hieß der Wanderpreis dann offiziell „Oskar Schlesinger-Cup". | *Es war der langjährige Sektionsleiter des Wiener Eislauf Vereins Oskar Schlesinger, der Anfang der 20er Jahre das kanadsiche Eishockeyspiel beim WEV einführte und damit die anderen Vereine zwang, ebenfalls vom Bandy- auf dieses neue Scheibenspiel umzusteigen. Über viele Jahre war er der Präsident des OeEHV. Nach den erarbeiteten Richtlinien hieß der Wanderpreis dann offiziell „Oskar Schlesinger-Cup". | ||
*Der WEV hat den Cup bisher dreimal hintereinander gewonnen. Ist er auch in dieser Saison siegreich, so gehört ihm der Pokal nach der Ausschreibungsrichtlinien endgültig. | |||
Zeile 24: | Zeile 24: | ||
:3. Austragungsart | :3. Austragungsart | ||
:In der ersten Runde werden alle teilnehmenden Vereine, mit Ausnahme des Titelverteidigers, aus dem Vorjahre eingestellt. Nimmt dieser nicht an dem Bewerbe teil, tritt an seine Stelle der letzte Meister von Österreich. Die Sieger der ersten Runde steigen in die zweite Runde auf, der Sieger der zweiten Runde kommt mit dem Titelverteidiger in die Entscheidung. Die Unterlegenen scheiden aus dem Bewerbe aus. Die Paarungen werden durch den OeEHV durch das Los bestimmt, die erstgezogenen Vereine haben (mit Ausnahme der Entscheidung) Platzwahl. Das Entscheidungsspiel wird vom Verband veranstaltet, der hierfür Platz, Tag und Zeit festsetzt. Die Einnahmen aus diesem Spiele fließen abzüglich der Spesen an öffentlichen Abgaben zur Hälfte dem Verbande, zu je einem Viertel den Vereinen der beteiligten Mannschaften zu. Die Bestimmungen der Meisterschaft finden auf den Cup sinngemäße Anwendung; insbesondere darf ein Spieler in einer Spielzeit nur für eine Mannschaft tätig sein. | :In der ersten Runde werden alle teilnehmenden Vereine, mit Ausnahme des Titelverteidigers, aus dem Vorjahre, eingestellt. Nimmt dieser nicht an dem Bewerbe teil, tritt an seine Stelle der letzte Meister von Österreich. Die Sieger der ersten Runde steigen in die zweite Runde auf, der Sieger der zweiten Runde kommt mit dem Titelverteidiger in die Entscheidung. Die Unterlegenen scheiden aus dem Bewerbe aus. Die Paarungen werden durch den OeEHV durch das Los bestimmt, die erstgezogenen Vereine haben (mit Ausnahme der Entscheidung) Platzwahl. Das Entscheidungsspiel wird vom Verband veranstaltet, der hierfür Platz, Tag und Zeit festsetzt. Die Einnahmen aus diesem Spiele fließen abzüglich der Spesen an öffentlichen Abgaben zur Hälfte dem Verbande, zu je einem Viertel den Vereinen der beteiligten Mannschaften zu. Die Bestimmungen der Meisterschaft finden auf den Cup sinngemäße Anwendung; insbesondere darf ein Spieler in einer Spielzeit nur für eine Mannschaft tätig sein. | ||
:4. Ehrenzeichen und Ehrung des Siegers | :4. Ehrenzeichen und Ehrung des Siegers | ||
Zeile 30: | Zeile 30: | ||
:5. Zugelassene Vereine, Nenngeld, Nennungsschluss | :5. Zugelassene Vereine, Nenngeld, Nennungsschluss | ||
:Für das Jahr | :Für das Jahr 1932 sind zugelassen die Vereine: WEV (als Titelverteidiger), WAC, PSK, ÖWSC und MEC. Die Nennungen sind bis längstens 20. Jänner 1932, 18.00 Uhr, schriftlich an den OeEHV, I. Wipplingerstrasse 24, Sekretariat, zu richten. Das Nenngeld beträgt S 10,00. | ||
: | :6. Schlussbestimmungen | ||
:Für alle in dieser Ausschreibung nicht vorgesehenen Fälle behält sich der Vorstand des OeEHV das alleinige und ausschließliche Recht vor, auszulegen und zu entscheiden, insbesondere aber das Recht, nach den Erfahrungen der früheren Konkurrenzen die Bestimmungen zu ändern, ohne das ein Verein das Recht hätte, dagegen Einspruch zu erheben. | :Für alle in dieser Ausschreibung nicht vorgesehenen Fälle behält sich der Vorstand des OeEHV das alleinige und ausschließliche Recht vor, auszulegen und zu entscheiden, insbesondere aber das Recht, nach den Erfahrungen der früheren Konkurrenzen die Bestimmungen zu ändern, ohne das ein Verein das Recht hätte, dagegen Einspruch zu erheben. | ||
Zeile 60: | Zeile 52: | ||
!Datum !! Spielort!! Vereine!! Ergebnis!! Zuschauer!!Bemerkungen | !Datum !! Spielort!! Vereine!! Ergebnis!! Zuschauer!!Bemerkungen | ||
|- | |- | ||
|29. Jänner 1932 ||Mödling ||MEC-WAC ||1:0 || || | |29. Jänner 1932 ||Mödling ||MEC-WAC ||1:0(0-0,0-0,1-0) || ||s.u. | ||
|- | |- | ||
|14. Februar 1932 ||Semmering ||PSK - ÖWSC ||4:3 || || | |14. Februar 1932 ||Semmering ||PSK - ÖWSC ||4:3(2-1,1-0,2-1) || ||s.u. | ||
|- | |- | ||
|17. Februar 1932 ||Mödling ||MEC - PSK ||nicht gesp. || ||s.u. | |17. Februar 1932 ||Mödling ||MEC - PSK ||nicht gesp. || ||s.u. | ||
|- | |- | ||
|28. Februar 1932 ||Wien, WEV-Platz ||WEV - MEC ||7:0 ||80 ||s.u. | |28. Februar 1932 ||Wien, WEV-Platz ||WEV - MEC ||7:0(1-0,2-0,4-0) ||80 ||s.u. | ||
|} | |} | ||
Bearbeitungen