Österreichische Eishockey-Meisterschaft 1927/28: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Infobox EH38-Meisterschaft
| Titel=Österreichische Eishockey-Meisterschaft
| Saison=1927/28
| davor=1925/27
| danach=1928/29
| SpielTyp=Scheibe
| Ort=Wien und Niederösterreich
| Dauer=09.12.1927 bis 12.03.1928
| VA-Org=Österreichischer Eishockeyverband, Wien
| TlnAnz=21
| Pos-1=Wiener Eislauf Verein
| Pos-2=Pötzleinsdorfer Sport Klub, Wien
| Hw-Text=
}}
Die '''Eishockey-Meisterschaft 1927/28''' war die sechste Meisterschaft des OeEHV, in der mit der Scheibe gespielt wurde.  
Die '''Eishockey-Meisterschaft 1927/28''' war die sechste Meisterschaft des OeEHV, in der mit der Scheibe gespielt wurde.  


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=Geschichte=
=Geschichte=
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=Österreichische Eishockey-Meisterschaft 1926/27=
=Österreichische Eishockey-Meisterschaft 1927/28=


==Meisterschaft==
==Meisterschaft==


Die Ausschreibungsunterlagen für die sechste Eishockey-Meisterschaft wurden vom Verband wieder geändert. Zur 1. Klasse kam jetzt die Reserve-Meisterschaft der 1. Klasse. Dadurch fielen die zweiten Mannschaften der starken Vereine aus den schwächeren Gruppen heraus. Die 2. Klasse bestand nur noch aus den Gruppen A und B. Es nahmen 21 Mannschaften aus 15 Vereinen an der Meisterschaft teil. Durch diese Neuregelung wurde auch verhindert, dass der Pötzleinsdorfer Sport Klub mit seiner zweiten Mannschaft in die 1. Klasse aufsteigen konnte. Da an zweiter Stelle in der 2. Klasse der CEV mit seiner zweiten Mannschaft stand, kam nun der Dritte dieser Gruppe, der Eislauf Verein Stockerau (Stockerau) in den Genuss des Aufstiegs. Gleichzeitig war Stockerau auch der einzige nicht Wiener Eishockeyklub in der 1. Klasse. Auch in der 2. Klasse war nur noch St. Pölten über geblieben, auch hier ansonsten eine reine Wiener Angelegenheit. Dieses ist besonders unter dem Aspekt interessant, dass in Wien elf Vereine dem österreichischen Eishockeyverband angehörten, im Provinzbereich waren es aber schon 17 Vereine, die in der Saison [[1927]]/[[1928|28]] dem Verband als ordentliche Mitglieder oder Schutzvereine angehörten. Zwei Vereine, der Grazer Eissportverein und die Firmenmannschaft Kastner und Oehler versuchten, einen Gegenpol zu den Wiener Aktivitäten zu setzen und begannen mit einer steirischen Meisterschaft.  
Die Ausschreibungsunterlagen für die sechste Eishockey-Meisterschaft wurden vom Verband wieder geändert. Zur 1. Klasse kam jetzt die Reserve-Meisterschaft der 1. Klasse. Dadurch fielen die zweiten Mannschaften der starken Vereine aus den schwächeren Gruppen heraus. Die 2. Klasse bestand nur noch aus den Gruppen A und B. Es nahmen 21 Mannschaften aus 15 Vereinen an der Meisterschaft teil. Durch diese Neuregelung wurde auch verhindert, dass der Pötzleinsdorfer Sport Klub mit seiner zweiten Mannschaft in die 1. Klasse aufsteigen konnte. Da an zweiter Stelle in der 2. Klasse der CEV mit seiner zweiten Mannschaft stand, kam nun der Dritte dieser Gruppe, der Eislauf Verein Stockerau (Stockerau) in den Genuss des Aufstiegs. Gleichzeitig war Stockerau auch der einzige nicht Wiener Eishockeyklub in der 1. Klasse. Auch in der 2. Klasse war nur noch St. Pölten über geblieben, auch hier ansonsten eine reine Wiener Angelegenheit. Dieses ist besonders unter dem Aspekt interessant, dass in Wien elf Vereine dem österreichischen Eishockeyverband angehörten, im Provinzbereich waren es aber schon 17 Vereine, die in der Saison [[1927]]/[[1928|28]] dem Verband als ordentliche Mitglieder oder Schutzvereine angehörten. Zwei Vereine, der Grazer Eissportverein und die Firmenmannschaft Kastner und Oehler versuchten, einen Gegenpol zu den Wiener Aktivitäten zu setzen und begannen mit einer steirischen Meisterschaft.  
Österreichischer Eishockey-Meister [[1927]]/[[1928|28]] wurde wiederum der [[Wiener Eislauf Verein]] (WEV) vor dem [[Pötzleinsdorfer Sport Klub]] (PSK). Auch in der Reserve-Meisterschaft kam der Wiener Eislauf Verein vor den Pötzleinsdorfern auf die Siegertreppe. Der Sportklub Hertha (Hertha) stieg von der 2. Klasse in die 1. Klasse auf und der österreichische Wintersport Club kam von der Gruppe B der zweiten Klasse in die Gruppe A. Absteiger aus der 1. Klasse in die 2. Klasse war der gerade im letzten Jahr aufgestiegene Eislaufverein Stockerau, der Wiener Bewegungssport-Club (WBC) stieg von der Gruppe A der 2. Klasse in die Gruppe B ab.




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==Teilnehmer 1927/28==
==Teilnehmer 1927/28==


{|class="wikitable"
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|Verein für Bewegungsspiele II (VfB)  
|Verein für Bewegungsspiele II (VfB)  
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|[[Währinger Jugendspiel-Verein]] (Währinger Jug.SpV)
|[[Währinger Jugendspiel-Verein]] (WJV)
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|[[Wiener Athletiksport Club]] (WAC)         
|[[Wiener Athletiksport Club]] (WAC)         
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|12. Jänner 1928  || Wien, WEV-Platz || WEV - VfB || M || 2:1(1-1,1-0,0-0) || ||s.u.
|12. Jänner 1928  || Wien, WEV-Platz || WEV - VfB || M || 2:1(1-1,1-0,0-0) || ||s.u.
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13. Jänner 1928 ||  Wien,  || PSK - WAC || M ||10:0 (3-0,2-0,5-0)    ||      ||  
|13. Jänner 1928 ||  Wien,  || PSK - WAC || M ||10:0 (3-0,2-0,5-0)    ||      ||  
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|20. Jänner 1928||Wien, Engelmann-Platz ||PSK - Stockerau|| M ||12:0(4-0,5-0,3-0)||  ||s.u.
|20. Jänner 1928||Wien, Engelmann-Platz ||PSK - Stockerau|| M ||12:0(4-0,5-0,3-0)||  ||s.u.
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|25. Jänner 1928  || Wien, WEV-Platz|| CEV - WEV ||M||1:10(0-5,1-2,0-3) || ||s.u.
|25. Jänner 1928  || Wien, WEV-Platz|| CEV - WEV ||M||1:10(0-5,1-2,0-3) || ||s.u.
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|02. März 1928 ||Wien, WEV-Platz  || WAC - Stockerau|| M ||6:1 || || Gröbsch
|02. März 1928 ||Wien, WEV-Platz  || WAC - Stockerau|| M ||6:1 || || s.u.
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| 02. März 1928  || Wien, CEV-Platz|| CEV - VfB|| M ||2:1 || ||Dietrichstein
| 02. März 1928  || Wien, CEV-Platz|| CEV - VfB|| M ||2:1 || ||s.u.
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| 07. März 1928  || Stockerau || CEV - Stockerau ||M ||8:2 || ||s.u.  
| 07. März 1928  || Stockerau || CEV - Stockerau ||M ||8:2 || ||s.u.  
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| 4 || [[Eishockeysektion Sportclub Hakoah]] || 3 || 0 || 0 || 3 || 0:13 || 0 ||  
| 4 || [[Eishockeysektion Sportclub Hakoah]] || 3 || 0 || 0 || 3 || 0:13 || 0 ||  
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==Ausschreibung der Meisterschaft 1927/28==
Die Ausschreibung der Meisterschaft erfolgte in der Zeitschrift des Eishockeyverbandes "Der Eishockeysport" am 10. November 1927.
:Meisterschaftsausschreibung für das Jahr 1927/28
:Der Österreichische Eishockeyverband schreibt für das Jahr 1927/28 die Meisterschaft im Eishockey zu folgenden Bedingungen aus:
:§ 1 Teilnehmer
:Jeder Verbandsverein ist verpflichtet, mit einer und zwar seiner stärksten Mannschaft an der Meisterschaft teilzunehmen. 
:§ 2 Austragung und Wertung
:Die Meisterschaft wird nach dem System "Jeder gegen Jeden" ausgetragen, mit der Einschränkung, dass nur die in einer Klasse (Gruppe) vereinbarten Mannschaften einmal gegeneinander spielen müssen.
:Die Mannschaften werden in eine 1. Klasse und in eine 2. Klasse eingeteilt. Die Reserven der erstklassigen Vereine werden in die Reservemeisterschaft eingeteilt. Die 1. Klasse (Reserve) umfasst höchstens 6 Vereine. Die 2. Klasse alle übrigen. Wenn die 2. Klasse mehr als sechs Nennungen erhält, wird sie in Gruppen der Spielstärke nach geteilt, in welcher je drei bis höchstens vier Mannschaften gegeneinander spielen.
:Sieger einer Klasse (Gruppe) ist jener Verein, der die meisten Punkte erzielt. Und zwar zählt ein Sieg 2 Punkte, ein Unentschieden 1 Punkte und die Niederlage 0 Punkte. Haben zwei Vereine einer Gruppe (Klasse) gleiche Punktzahl, so entscheidet die größere Zahl der Siege, ist auch diese gleich, so entscheidet das bessere Torverhältnis. (Torverhältnisses i.g. Anzahl der geschossenen Tore gebrochen durch die Anzahl der erhaltenen Tore.) Die Platzwahl wird nach Nennungschluss durch das Los bestimmt. Jedoch steht jedem Verein das Recht zu, nach freiem Ermessen auf seine Platzwahl Verzicht zu leisten, wobei er berechtigt ist, Beteiligungen an den Einnahmen (Spesenvergütung) zu fordern, falls das Spiel nicht vom Verbande auf einen bestimmten Platz verlegt wurde.
:§ 3 Regeln und Schiedsrichter
:Alle Spiele sind nach den Regeln des Österreichischen Eishockeyverbandes auszutragen und dürfen nur von Verbandsschiedsrichtern geleitet werden. Die Schiedsrichter für sämtliche Spiele werden vom Schiedsrichterkollegium des OeEHV bestimmt und müssen bedingungslos angenommen werden.
:§ 4 Nennung
:Nennungen sind unter Beischluss des Nenngeldes bis zum 22. November 1927 an den OeEHV, I. Kohlmarkt 5, zu richten. Das Nenngeld beträgt für die Vereine der 1. Klasse S 10,--, für alle übrigen (Reserven) S 5,--. Der Verband gehält sich vor, den Nennungsschluss für die 2. Klasse zu verschieben.
:§ 5 Spieltermine
:Die einzelnen Spieltermine setzt der Spielausschuss fest. Jeder Gegner ist verpflichtet, seinen Gegner vor dem Spiel 12 Karten für die Spieler und Ersatzleute (Masseur etc.) zur Verfügung zu stellen. Begründete Absagen haben 36 Stunden vorher, zu Händen des Schiedsrichterkollegium, des Spielausschusses  als auch des Gegners zu sein. 
:§ 6 Schiedsrichter
:Ist der nominierte Schiedsrichter nicht erschienen, oder der amtierende Schiedsrichter erkrankt, so ist das Spiel von einem anwesenden Verbandsschiedsrichter zu leiten. Sind mehrere Verbandsschiedsrichter anwesend, so ist vorher einer zu wählen, der keinen der beteiligten Vereine angehört, ist kein solcher vorhanden oder wird keine Einigkeit erzielt, so entscheidet unter den Anwesenden das Los. Ein Ablehnungsgrund steht den beteiligten Vereinen nicht zu. Der Ersatz-Schiedsrichter beginnt mit der 10. Minute der Wartezeit zu amtieren.
:§ 7 Wettspielzeit
:Die Meisterschaftsspiele dürfen in Wien nicht vor 8.00 Uhr früh und nicht nach 1|2 10 Uhr abends beginnen. Die Spielzeiten gegen Mannschaften, welche in dem gleichen Gemeindegebiet des platzwahlberechtigten (platzbesitzenden) Vereines beheimatet sind, ist derart festzusetzen, dass die Gesamtmannschaft ihren Heimatort mit einem erst nach 1|2 8 abgehenden Zug verlassen kann, bezw., dass deren Ankunft mit einem bis längstens 24 Uhr des gleichen Tages in ihrem Heimatorte eintreffenden Zug gewährleistet ist. 
:§ 8 Meister und Sieger
:Der erstplacierte Verein der 1. Klasse erhält den Titel "Meister von Österreich" und 10 Medaillen, der Erste der Reserven der 1. Klasse "Sieger der Reserven der 1. Klasse", der Erste der einzelnen Gruppen der 2. Klasse "Gruppensieger", jedoch nur dann, wenn die betreffenden Mannschaften mindestens die Hälfte der Spiele ihrer Gruppe gespielt haben.
:§ 9 Aufstieg, Abstieg
:Aus jeder Klasse (Gruppe) steigt der erstplacierte Verein in die nächsthöhere Klasse (Gruppe) auf. Der letztplacierte Verein in die nächtstniedere Klasse (Gruppe) ab. Dieser Austausch findet nur dann statt, wenn der aufsteigende Verein mindestens die Hälfte der Kämpfe bestritten hat. Wenn ein Verein einer Klasse (Gruppe) aus dem Wettbewerb ausscheidet, steigt ohne Abstieg der Sieger der nächsttieferen Klasse (Gruppe) auf. Eine Erhöhung der Teilnehmer einer Klasse (Gruppe) kann erst ein Jahr nach Beschlussfassung in Kraft treten.
:§ 10 Beglaubigung der Spiele, Vorverificierung
:Die Beglaubigungen der Spiele werden auf Grund der Spielberichte vom Moba vorgenommen. Strafweise beglaubigte Spiele werden mit 2 Punkten und einem Torverhältnis von 6:0 für den schuldlosen Verein beglaubigt. Ein aus Verschulden beider Vereine strafbeglaubigtes Spiel wird ohne Punkte mit einem Torverhältnis von 0:6 gegen jeden Verein beglaubigt. Die Beglaubigung von 6:0 hat jedoch nur dann Platz zu greifen, wenn der schuldlose Verein das tatsächlich erzielte Torverhältnis nicht für günstiger hält, als 6:0. In diesem Falle ist das tatsächliche Torverhältnis zu beglaubigen.
:§ 11 Antreten der Mannschaft
:Tritt eine Mannschaft 15 Minuten nach dem festgesetzten Wettspieltermin nicht an, verliert sie die Punkte. Eine Mannschaft gilt als angetreten, wenn die Spieler ihre Spielausweise dem Schiedsrichter übergeben haben und sich im Dress am Spielplatz aufhalten.
:§ 12 Spielberechtigung
:An Meisterschaftsspielen dürfen nur solche Spieler teilnehmen, welche für den betreffenden Verein ordnungsgemäß gemeldet sind, einen Spielerpass besitzen, ein Alter von 16 Jahren überschritten haben und gegen Sportunfall versichert sind.
:Hat ein Spieler für eine Mannschaft Meisterschaft gespielt, darf er für keinen anderen Verein in der Meisterschaft der gleichen Spielzeit tätig sein.
:§ 13 Proteste
:Meisterschaftsspiele unter Protest dürfen nicht ausgetragen werden. Der Grund des Protestes ist auf dem Spielbericht zu vermerken und vom Kapitän zu zeichnen. Ungerechtfertigte Proteste sind vom MOBA wie "Nichtantreten" zu behandeln.
:§ 14 Einteilung der Mannschaften
:Die Einteilung in die Klassen (Gruppen) wird erstmalig vom Vorstande des OeEHV vorgenommen, gegen dessen Entscheidung kein Einspruch erhoben werden kann. Die genannten Mannschaften werden ihrer Spielstärke nach eingeteilt werden.
:§ 15 Rücktritt von der Meisterschaft
:Tritt ein Verein von der Meisterschaft zurück, so wird er in die niedrigste niedrigste Klasse (Gruppe) eingeteilt, ausgenommen in Fällen höherer Gewalt.
:§ 16 Reservemeisterschaft
:Die Vereine der 1. Klasse sind berechtigt, Reservemannschaften aufzustellen, welche untereinander die Meisterschaft der Reserven der 1. Klasse austragen. Die Teilnahme ist nicht obligatorisch, doch nach vollzogener Auslosung Startpflicht. Teilnahmeberechtigt sind alle ordnungsgemäß gemeldeten Spieler eines Vereines. Jedoch ist es den Vereinen verboten, die starken Spieler der 1. Mannschaft in die Reserve einzustellen.
:§ 17 Schlussbestimmungen
:In allen in diesem Meisterschaftsstatut nicht vorgesehenen Fällen, behält sich der Verbandsvorstand das Recht vor, zu interpretieren und zu entscheiden.
:Genehmigt mit dem Vorstandsbeschluss vom 27. Oktober 1927.
*'''Nennschluss verschoben'''
Der Nennungsschluss für die Meisterschaft wird auf Freitag, den 2. Dezember 1927 verschoben.<ref>Der Eishockeysport 26. November 1927</ref> 


==Einzelnachweise==
==Einzelnachweise==
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{{Navigationsleiste Eishockey-Meisterschaften in Österreich bis 1938}}
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[[Kategorie: Eishockey]]
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[[Kategorie:Österreichische Eishockeymeisterschaften und Pokalspiele bis 1938]]
[[Kategorie:Meisterschaft (Eissport)|27]]
[[Kategorie:Meisterschaft (Eissport)|27]]
[[Kategorie:Sportjahr 1927]]
[[Kategorie:Sportjahr 1927]]
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