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:Ein weiteres Schreiben von Jozsy Wondra ist beim SportTagblatt eingegangen. Er schreibt von den Schneeverwehungen und dem nicht mehr vorhandenem Geld wegen einer teureren Rückreise. Er behauptet ferner, dass es den CEV-Leuten lieber gewesen wäre, wenn der WAC geschwächt angetreten wäre, um so mühelos in der 1. Klasse bleiben zu können. Mögen diese Vorwürfe auch berechtigt sein, so muss aber gefragt werden, ob es richtig war, eigene Spieler vom WAC mit einer anderen Mannschaft ins Ausland zu schicken, wenn daheim ein Meisterschaftspiel ansteht. Wenn Geld für die Rückreise gefehlt hat, so hätte man dieses doch sicherlich kurzfristig leihen können, um zum Spiel zurück zu sein. Die Gründe des WAC überzeugen nicht. | :Ein weiteres Schreiben von Jozsy Wondra ist beim SportTagblatt eingegangen. Er schreibt von den Schneeverwehungen und dem nicht mehr vorhandenem Geld wegen einer teureren Rückreise. Er behauptet ferner, dass es den CEV-Leuten lieber gewesen wäre, wenn der WAC geschwächt angetreten wäre, um so mühelos in der 1. Klasse bleiben zu können. Mögen diese Vorwürfe auch berechtigt sein, so muss aber gefragt werden, ob es richtig war, eigene Spieler vom WAC mit einer anderen Mannschaft ins Ausland zu schicken, wenn daheim ein Meisterschaftspiel ansteht. Wenn Geld für die Rückreise gefehlt hat, so hätte man dieses doch sicherlich kurzfristig leihen können, um zum Spiel zurück zu sein. Die Gründe des WAC überzeugen nicht. | ||
:Es bleibt aber abschließend festzustellen, dass die Eishockeyvereine die Spiele der Meisterschaft nicht ernst genug nehmen. Damit wird man sich noch in nächster Zeit befassen müssen. | :Es bleibt aber abschließend festzustellen, dass die Eishockeyvereine die Spiele der Meisterschaft nicht ernst genug nehmen. Damit wird man sich noch in nächster Zeit befassen müssen. | ||
'''Einspruchssenat wird vom eingesetzt''' | |||
:Für den Einspruch CEV gegen die Absetzung des Spieles CEV - WAC am 27. November 1931 wird nachstehender Protestsenat bestimmt: Dr. Weiss, Dr. O. Schindler (OeEHV), O. Klossy (Hauptverband).<ref>Der Eishockeysport 20. Mäzr 1931</ref> | |||
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:Die Vereine Stockerau und St. Pölten werden angewiesen, für den Fall das ein angesetztes Spiel abgesagt wird, hiervon bis längstens 4 Stunden vor dem angesetzten Wettspielbeginn die Telefonnummer U19-9-92 (Schaffer) in Kenntnis zu setzen. Ebenso wird der Wiener Gegner verpflichtet, sich unter der gleichen Tel-Nr. zu erkundigen, ob das Spiel eventuell abgesetzt wurde. Die Nichteinhaltung dieser Bestimmung hat zur Folge, das der schuldtragende Verein zum Ersatz der tatsächlichen Kosten (Fahrauslagen für den gegnerischen Verein und Schiedsrichter oder Platzspesen) herangezogen wird. | :Die Vereine Stockerau und St. Pölten werden angewiesen, für den Fall das ein angesetztes Spiel abgesagt wird, hiervon bis längstens 4 Stunden vor dem angesetzten Wettspielbeginn die Telefonnummer U19-9-92 (Schaffer) in Kenntnis zu setzen. Ebenso wird der Wiener Gegner verpflichtet, sich unter der gleichen Tel-Nr. zu erkundigen, ob das Spiel eventuell abgesetzt wurde. Die Nichteinhaltung dieser Bestimmung hat zur Folge, das der schuldtragende Verein zum Ersatz der tatsächlichen Kosten (Fahrauslagen für den gegnerischen Verein und Schiedsrichter oder Platzspesen) herangezogen wird. | ||
3. Fahrtvergütung | 3. Fahrtvergütung | ||
:Für die Spiele gegen Mödling, Stockerauer EV und St. Pölten wird hinsichtlich der Fahrtvergütung folgendes festgesetzt: Hat der Provinzverein die Platzwahl, dann hat der Gastverein die Fahrtspesen aus Eigenem zu tragen. Hat der Wiener Verein die Platzwahl, so hat ihm der Provinzverein die tatsächlichen aufgelaufenden Fahrtspesen (3. Klasse Personenzug hin und zurück) für höchstens 10 Personen zu vergüten. | :Für die Spiele gegen Mödling, Stockerauer EV und St. Pölten wird hinsichtlich der Fahrtvergütung folgendes festgesetzt: Hat der Provinzverein die Platzwahl, dann hat der Gastverein die Fahrtspesen aus Eigenem zu tragen. Hat der Wiener Verein die Platzwahl, so hat ihm der Provinzverein die tatsächlichen aufgelaufenden Fahrtspesen (3. Klasse Personenzug hin und zurück) für höchstens 10 Personen zu vergüten. | ||
:Ist zu einem Spiel gegen Stockerau oder St. Pölten der Wiener Gegner eingetroffen und gelangt das Spiel aus irgendeinem Grunde nicht zur Austragung, bezw. wird das Spiel neuerlich vom Referenten angesetzt, so sind die Fahrtspesen - unter der Voraussetzung, dass beide Vereine die Bestimmung des Punktes 2, Absatz 3, eingehalten haben - für dieses zweite Spiel von beiden beteiligten Vereinen mit je zur Hälfte zu tragen. | |||
* | *Der Endtermin für die 1. Runde aller drei Klassen wird mit dem 21. Dezember 1930 festgelegt.<ref>Der Eishockeysport 12. Dezember 1930</ref> | ||
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