Alpenländerpokal des OeEHV 1933/34: Unterschied zwischen den Versionen

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=Geschichte=
=Geschichte=
*Die Ausschreibung des Alpenländerpokals 1933/34 wurde in der Vorstandssitzung des OeEHV am 9. November 1933 beschlossen. Die Bestimmungen aus der Saison 1932/33 blieben bis auf eine Änderung bestehen.  
*Eine Arbeitsgruppe innerhalb des OeEHV hatte für die Saison 1932/33 einen Vorschlag für die Erneuerung der Eishockey-Meisterschaften erarbeitet. Die schon zur Zeit der K.u.K.-Monarchie eingeführte Wiener Eishockey-Meisterschaft wurde wieder ins Leben gerufen. Hinzu kam die lange gefordert Österreichische Eishockey-Provinz-Meisterschaft. Die Sieger spielten dann gegeneinander um die Eishockey-Meisterschaft von Österreich. Im Rahmen dieser Neuordnung wurde auch der lange schon geforderte Alpenländerpokal in die neuen Aktivitäten des Verbandes aufgenommen.  
 






=Alpenländerpokalspiele 1933/34=
=Alpenländerpokalspiele 1933/34=
*Die Bestimmungen des diesjährigen Alpenländerpokals wurden mit dem § 3 wie folgt geändert:
 
:Der Wettspieltermin für das Spiel um den Alpenländerpokal ist der Tag nach dem Meisterschaftsspiel der jeweiligen Gegner. Die Platzwahl hat jener Verein, der sie im Meisterschaftsspiel des vorhergehenden Tages hatte. Eine Entschädigung hat nicht zu erfolgen.  
=Teilnehmer==
:Die Bestimmungen der Provinzmeisterschaft § 31 (2) und (3) finden bei diesem Bewerb sinngemäße Anwendung.  
{| class="wikitable"
|-
! Verein !! Bemerkungen
|-
| Deutscher Sportverein Leoben (Leoben) ||
|-
| Innsbrucker Eislauf Verein (IEV) ||
|-
| Klagenfurter Athletiksport Club (KAC)||
|}
 
 
==Eishockeyspiele==
{| class="wikitable"
|-
! Datum !! Spielort !! Mannschaften !! Art !! Ergebnis !! Zuschauer !! Bemerkungen
|-
|29. Dezember 1933  || Innsbruck || IEV - Leoben ||Al-P ||2:1(0-0,0-1,2-0) || ||s.u.
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|01. Jänner 1934 ||Klagenfurt  ||KAC - Leoben || Al-P.  || abges. ||  ||s.u.
|-
|7. Jänner 1934  || Innsbruck || IEV - Leoben|| Al-P ||0:1 || ||
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|10. Jänner 1934 ||Klagenfurt  ||KAC - Innsbrucker EV  ||Al-P.  ||1:2  || ||
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|14. Jänner 1934 ||Leoben  ||KAC - Leoben || Al-P ||1:2  || ||
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|16. Jänner 1934 || Innsbruck ||KAC - Innsbrucker EV || Al-P.  ||1:0(0-0,1-0,0-0)  || ||s.u.
 
 
 
|}
 
 
'''Spiel 29. Dezember 1933  IEV - Leoben Alpen-Pokal'''
*Schiedsrichter: Erich Loria, Wien
*Team IEV: Tor: Otto Amenth, Verteidiger: Dr. Waritsch, Pfister, 1. Sturm: Schmid1, Schmid3, Goldsteiner, 2. Sturm: Gaßler, Danner, Schmid4,
*Team Leoben: Tor: Witthoff, Verteidiger. M. Zahlbruckner, Kolprath,  1. Sturm: Willi Seidler, Emil Seidler, Spanut,  2. Sturm: Pitschnik, E. Zahlbruckner, Dr. Schneider,  Richter,
*Das Alpenpokalspiel zwischen IEV und Leoben endete 2:1(0-0,0-1,2-0). Nachdem es bei den Innsbruckern am Vortag nicht so lief, war die Mannschaft heute wie ausgewechselt und gewinnen das Pokalspiel. Zu Beginn des ersten Drittels ist es, wie am Vortag, wieder Willi Seidler, der ungehindert vor das Tor von Amenth vorkommen kann und die Scheibe abschießt. Der scharfe Schuss wird aber vom Torwart abgefangen. Der folgende Vorstoß von Goldsteiner hat das selbe Ergebnis. Die Innsbrucker haben das Spiel jetzt in der Hand und die Leobener kommen aus ihrer Hälfte nur selten heraus. Dann gelingt es Emil Seidler gefährlich am Flügel nach vorne zu kommen. Im letzten Moment gelingt es Verteidiger Pfister, den Schuss zu verhindern. Durch Willi Seidler kommt dann eine harte Note ins Spiel. Da die Innsbrucker dieses harte Spiel annehmen, muss der Schiedsrichter mehrere Zeitstrafen aussprechen. Das Schöne Spiel leidet darunter. Im zweiten Drittel beginnt mit höherem Tempo. Ein Bombenschuss von Max Schmid wird abgewehrt. Dann stürmen Willi und Emil Seidler nach vorne und es kommt vor dem Tor der Innsbrucker zu einem Gedränge. Ein taktischer Fehler der Verteidigung gibt Willi Seidler die Gelegenheit, die Scheibe ins leere Tor zur 1:0-Führung einzuschießen. Und die Gäste sind nunmehr überlegen in den Angriffen.
Es kostet Otto Amenth alle Mühe, die Torschüsse abzuwehren. Die Innsbrucker fahren engmaschige Kombinationen, welche die Leobener leicht abwehren können. Selbst als die Gäste nur noch drei Feldspieler durch Ausschlüsse auf dem Eis hatten, fällt der Ausgleichstreffer nicht. Im letzten Drittel sind die Innsbrucker immer noch nicht voll bei der Sache. Die Zuschauer glauben schon nicht mehr an einen Sieg des IEV. Dann plötzlich geht ein Ruck durch die Mannschaft. Sie erhöht das Tempo und die Leobener können nicht mehr voll mithalten. Das Spiel geht hin und her. Dann bricht Max Schmid durch und gibt die Scheibe an Gaßler, der mitgelaufen war, ab. Dieser schießt nach einigen Schritten die Scheibe besonnen zum Ausgleichstreffer ins Tor. Es folgt ein Fernschuss von Pfister, der aber abgelenkt wird. Die Gäste gehen in die Defensive. Dann kann Pfister, bei einem Vorstoß der Gäste, diesen die Scheibe abnehmen. Er stürmt vor und überspielt einen Verteidiger. Hans Schmid, der mitgelaufen ist, erhält von Pfister die Scheibe und schießt sie ins Tor der Leobener. Es folgen wechselseitige Angriffe. Das Spiel endet 2:1 für die Innsbrucker. Willi Seidler war der herausragende Spieler des Tages. Da Schmid2 heute verhindert war, spielte Pfister auf seiner Position.
 
 
 
'''Spiel 01. Jänner 1934 KAC - Leoben Alpen-Pokal'''
*Schiedsrichter: Jahnke, Wien
*Da Tauwetter einsetzte, wurde das Spiel um den Alpenpokal zwischen dem KAC und Leoben nicht ausgetragen.
 
 
'''Spiel 16. Jänner 1934 KAC - IEV Alpen-Pokal'''
*Schiedsrichter: Hans Aigner
*Das Spiel zwischen dem KAC und dem IEV im Alpenpokal endete 1:0(0-0,1-0,0-0).  




==Tabelle==
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:'''Sieger Alpenländerpokal des OeEHV 1933/34: wurde nicht ermittelt'''
'''Sieger Alpenländerpokal des OeEHV 1933/34: nicht ermittelt'''
 
 
*In seiner Zeitschrift "Der Eishockeysport" schrieb der OeEHV am 17. März 1934, dass der Sieger des Alpenländerpokals bisher nicht ermittelt wurde. Es fehlte das Spiel KAC gegen Leoben, welches wegen wiedriger Umstände nicht hatte ausgetragen werden können. Ein Sieger wurde nicht erklärt, da bei einem Sieg der Leobener gegen den KAC der IEV Sieger des Pokals hätte werden können. Das Torverhältnis hätte in diesem Fall keine Rolle mehr spielen können. Im Vorstandsbericht für die Saison 1933/34 wird ausgeführt, dass man davon ausgeht, dass das fehlende Spiel im nächsten Winter ausgetragen wird.<ref>Der Eishockeysport 17. März 1934, Seite 13</ref>
 
 
 
 
 
=Ausschreibung des Alpenländerpokales des OeEHV=
*Die Ausschreibung des Alpenländerpokals 1933/34 wurde in der Vorstandssitzung des OeEHV am 9. November 1933 beschlossen. Die Bestimmungen aus der Saison 1932/33 blieben bis auf die Änderung der § 3 bestehen. Diese Änderung ist in den Text übernommen worden.
 
 
§ 1 Teilnehmer, Nennung
:Zur Teilnahme an dem Bewerbe um den Alpenländerpokal sind alle Vereine verpflichtet, die in der 1. Klasse der Provinzmeisterschaft spielen. Die Nennung zur Provinzmeisterschaft gilt automatisch auch für diesen Pokalbewerb, doch ist ein separates Nenngeld von S 10,-- beizubringen.
 
§ 2 Austragungsort, Wertung
:Jeder teilnehmende Verein spielt zweimal gegen jeden anderen. Die Wertung erfolgt nach Punkten in der gleichen Weise, wie in § 26 der Provinzmeisterschaft ausgeführt. Der Sieger erhält den Pokal für das betreffende Verbandsjahr in Verwahrung, hat ihn jedoch vor dem nächsten Verbandstag dem Verbande wieder zu übergeben. Der Pokal geht in den endgültigen Besitz desjenigen Vereines über, der den Pokal zum dritten Mal gewonnen hat.
:Jedes Jahr erhält der Sieger 10 Ehrenzeichen. Der Verein ist berechtigt, weitere Ehrenzeichen gegen Ersatz der Kosten vom Verbande anzusprechen, wenn mit diesen Ehrenzeichen nicht alle Spieler beteilt werden könnten, die mindestens an der Hälfte der Pokalspiel teilgenommen haben.
 
§ 3 Wettspieltermine, Platzwahl, Entschädigungen
 
*Die Bestimmungen des diesjährigen Alpenländerpokals wurden mit dem § 3 wie folgt geändert:
:Der Wettspieltermin für das Spiel um den Alpenländerpokal ist der Tag nach dem Meisterschaftsspiel der jeweiligen Gegner. Die Platzwahl hat jener Verein, der sie im Meisterschaftsspiel des vorhergehenden Tages hatte. Eine Entschädigung hat nicht zu erfolgen.
:Die Bestimmungen der Provinzmeisterschaft § 31 (2) und (3) finden bei diesem Bewerb sinngemäße Anwendung.
 
 
 
§ 4 Regeln, Schiedsrichter, Spielbericht
:Alle Spiele sind nach den Regeln und Vorschriften des Österreichischen Eishockeyverbandes auszutragen.
:Als Schiedsrichter soll in erster Linie der vom Verband bestimmte Schiedsrichter des am Vortage abgehaltenen Meisterschaftspieles beider Vereine amtieren. Hat am Vortag kein Verbandsschiedsrichter amtiert, kann der Schiedsrichter des Vortages aus irgendeinem Grund das Spiel nicht leiten, ist der bestimmte Schiedsrichter nicht erschienen oder erkrankt der amtierende plötzlich, finden die Bestimmungen der Provinzmeisterschaft § 33, letzter Absatz, sinngemäße Anwendung.
:Der Spielbericht ist vom Schiedsrichter in einem geschlossenem Umschlag den siegreich gebliebenen, bei unentschiedenen Spielen dem gastgebenden Verein, zu übergeben, der ihn bei sonstiger Ordnungsstrafe längstens innerhalb dreier Arbeitstage eingeschrieben dem Verband einzusenden hat. 
 
§ 5 Absagen, Tauwettereinbruch
:Hinsichtlich der Absagen finden die Bestimmungen der Provinzmeisterschaft sinngemäße Anwendung. Eine Absage für das Meisterschaftsspiel gilt automatisch auf für das Spiel um den Alpenländerpokal. Bezüglich eines Tauwettereinbruches bzw. besonderen Schneefalles gelten die Bestimmungen der Provinzmeisteschaft § 34, zweiter Absatz.
:Kann während der Anwesenheit einer zur Austragung der Spiele um die Provinzmeisterschaft und den Alpenländerpokal eingetroffenen Mannschaft nur ein Spiel ausgetragen werden, gilt dieses Spiel auf jeden Fall als Meisterschaftsspiel, selbst falls die Vereine eine andere Vereinbarung getroffen haben sollten. Zur Entschädigung des gastgebenden Vereines, dem die Veranstaltung eines Spieles verloren ging, ist der Gastverein verpflichtet, möglichst in derselben Eissaison auf dem vom geschädigten Verein gewählten Platze anzutreten und das Spiel um den Alpenländerpokal auszutragen. Über Verlangen des Gastgebers ist der reisende Verein verpflichtet, am folgenden Tage, wenn die Witterung es zulässt, noch ein weiteres Spiel, ein Freundschaftsspiel auszutragen. Der gastgebende Verein hat dem reisenden, dem für dieses bzw. diese Spiele freien Aufenthalt (siehe Bestimmungen Provinzmeisterschaft) und den Ersatz der halben Fahrtkosten (siehe Bestimmungen Provinzmeisterschaft) zu gewähren. Der gastgebende platzwahlberechtigte Verein hat das Recht dieses Nachtragsspiel um den Alpenländerpokal unter Verzicht auf die Punkte abzusagen und hat sich in diesem Falle an die in der Provinzmeisterschaft § 32, zweiter Absatz, festgelegten Bestimmungen zu halten. Auch der reisende, nicht platzberechtigte Verein ist berechtigt, dieses Nachtragsspiel unter Verzicht auf die Punkte längstens 5 Tage vor dem Spiel abzusagen, ist jedoch in diesem Falle verpflichtet, seinem Gegner, der ja zu Schaden kam, einen Betrag zu bezahlen, der den halben Fahrtkosten (siehe die Bestimmungen der Provinzmeisterschaft, aber in diesem Falle ist jedenfalls Personenzug  als Berechnungsgrundlage anzunehmen) entspricht. 


§ 6 Weitere Bestimmungen
:Im Übrigen gelten alle einschlägigen Bestimmungen der Provinzmeisterschaft, wie Rechte und Pflichten der Platzwahl, Beglaubigung von Wettspielen, Rücktritt vom Bewerbe usw. auch für diesen  Bewerb und sind, soweit sie durch vorstehende Bestimmungen nicht abgeändert wurden, sinngemäß anzuwenden.
:In allen in diesen Bestimmungen nicht vorgesehenen Fällen steht dem Verbande des OeEHV das alleinige und unanfechtbare Recht zu, zu entscheiden und auszulegen.<ref>Der Eishockeysport 26. November 1932</ref> 


*In seiner Zeitschrift "Der Eishockeysport" schrieb der OeEHV am 17. März 1934, dass der Sieger des Alpenländerpokals bisher nicht ermittelt wurde. Es fehlte das Spiel KAC gegen Leoben, welches wegem wiedriger Umstände nicht hatte ausgetragen werden können. Ein Sieger wurde nicht erklärt, da bei einem Sieg der Leobener gegen den KAC der IEV Sieger des Pokals hätte werden können. Das Torverhältnis hätte in diesem Fall keine Rolle mehr spielen können. Im Vorstandsbericht für die Saison 1933/34 wird ausgeführt, dass man davon ausgeht, dass das fehlende Spiel im nächsten Winter ausgetragen wird.<ref>Der Eishockeysport 17. März 1934, Seite 13</ref>




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