Wiener Eishockey-Meisterschaft 1933/34: Unterschied zwischen den Versionen

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:Es wird den Vereinen aber dringend ans Herz gelegt, stets im Auge zu behalten, dass der Zweck dieses Bewerbes darin besteht, dem Nachwuchs, der späterhin die erste Mannschaft bilden soll, eine regelmäßige Spielgelegenheit zu geben. Es wird sich also empfehlen, nach Tunlichkeit die Bestimmungen, welche für die Teilnahme der Reservemannschaften an der Provinz-Meisterschaft 2. Klasse gelten (Zeitung Nr. 4, Seite 47), zu beachten. Es sollen also, wenn irgend möglich, der Tormann, die beiden Verteidiger und der erste Sturm der ersten Kampfmannschaft in der Reservemannschaft nicht in Verwendung gezogen werden. Bei der Teilnahme von zwei Mannschaften eines Vereines soll die mit a bezeichnete Mannschaft tatsächlich die spielstärkere sein. Es sollen zur Erlangung einer guten Position nicht eventuell Verstärkungen der Reservemannschaft oder - bei zwei teilnehmenden Mannschaften eines Vereines - der als spielschwächer b gemeldeten Mannschaft stattfinden.  
:Es wird den Vereinen aber dringend ans Herz gelegt, stets im Auge zu behalten, dass der Zweck dieses Bewerbes darin besteht, dem Nachwuchs, der späterhin die erste Mannschaft bilden soll, eine regelmäßige Spielgelegenheit zu geben. Es wird sich also empfehlen, nach Tunlichkeit die Bestimmungen, welche für die Teilnahme der Reservemannschaften an der Provinz-Meisterschaft 2. Klasse gelten (Zeitung Nr. 4, Seite 47), zu beachten. Es sollen also, wenn irgend möglich, der Tormann, die beiden Verteidiger und der erste Sturm der ersten Kampfmannschaft in der Reservemannschaft nicht in Verwendung gezogen werden. Bei der Teilnahme von zwei Mannschaften eines Vereines soll die mit a bezeichnete Mannschaft tatsächlich die spielstärkere sein. Es sollen zur Erlangung einer guten Position nicht eventuell Verstärkungen der Reservemannschaft oder - bei zwei teilnehmenden Mannschaften eines Vereines - der als spielschwächer b gemeldeten Mannschaft stattfinden.  
:Sollten sich im Verlauf dieses Bewerbes derartige Misstände ergeben, so behält sich der Vorstand des OeEHV vor, noch besondere Bestimmungen - auch wenn der Bewerb schon im Lauf ist - zu erlassen.<ref>Der Eishockeysport 9. Dezember 1933</ref>
:Sollten sich im Verlauf dieses Bewerbes derartige Misstände ergeben, so behält sich der Vorstand des OeEHV vor, noch besondere Bestimmungen - auch wenn der Bewerb schon im Lauf ist - zu erlassen.<ref>Der Eishockeysport 9. Dezember 1933</ref>




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