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== Das Erbe des Grafen Albert von Tirol == | == Das Erbe des Grafen Albert von Tirol == | ||
Nach dem Tod seines Schwiegervaters schlossen Gebhard und Elisabeth am 10. November 1252 mit ihrer Schwester Adelheid und Meinhard einen Vertrag, in dem das Erbe geteilt wurde. Gebhard und Elisabeth erhielten die Tiroler Besitzungen im Inntal mit der Stadt [[Innsbruck]] und das [[w:Wipptal|Wipptal]] bis [[w:Sterzing|Sterzing]] (Gegend um den [[w:Brenner|Brenner]]). Meinhard und Adelheid erhielten den südlichen Teil der Tiroler Besitzungen mit dem Inntal bis [[Landeck (Tirol)|Landeck]] (darunter die Grafschaft im Pustertal und die Vogtei über das Freisinger Gebiet zu [[w:Innichen|Innichen]]) und in [[w:Herzogtum Kärnten|Kärnten]] und [[w:Friaul|Friaul]]. Die Holzbrücke bei [[Oberau]] südlich von Sterzing wurde als Grenze festgelegt. Die Vogtei über das [[w:Stift Brixen|Hochstift Brixen]] sollte von Schiedsrichtern vergeben werden, wobei zumindest ein Teil an Gebhard und Elisabeth fallen sollte.<ref>vgl. [[w:Wilhelm Baum|Wilhelm Baum]]: ''Die Grafen von Görz in der europäischen Politik des Mittelalters''. Klagenfurt: Kitab, 2000, ISBN 3-902005-04-1, S. 50</ref> | Nach dem Tod seines Schwiegervaters schlossen Gebhard und Elisabeth am 10. November 1252 mit ihrer Schwester Adelheid und Meinhard (I.) einen Vertrag, in dem das Erbe geteilt wurde. Gebhard und Elisabeth erhielten die Tiroler Besitzungen im Inntal mit der Stadt [[Innsbruck]] und das [[w:Wipptal|Wipptal]] bis [[w:Sterzing|Sterzing]] (Gegend um den [[w:Brenner|Brenner]]). Meinhard und Adelheid erhielten den südlichen Teil der Tiroler Besitzungen mit dem Inntal bis [[Landeck (Tirol)|Landeck]] (darunter die Grafschaft im Pustertal und die Vogtei über das Freisinger Gebiet zu [[w:Innichen|Innichen]]) und in [[w:Herzogtum Kärnten|Kärnten]] und [[w:Friaul|Friaul]]. Die Holzbrücke bei [[Oberau]] südlich von Sterzing wurde als Grenze festgelegt. Die Vogtei über das [[w:Stift Brixen|Hochstift Brixen]] sollte von Schiedsrichtern vergeben werden, wobei zumindest ein Teil an Gebhard und Elisabeth fallen sollte.<ref>vgl. [[w:Wilhelm Baum|Wilhelm Baum]]: ''Die Grafen von Görz in der europäischen Politik des Mittelalters''. Klagenfurt: Kitab, 2000, ISBN 3-902005-04-1, S. 50</ref> | ||
Dieser Teilungsvertrag wurde nach Elisabeths Tod hinfällig beziehungsweise von ihrem Neffen Meinhard nicht mehr anerkannt. Am 5. Jänner 1263 wurde in Sterzing ein Vergleich zwischen Gebhard, Meinhard und dessen Bruder Albert geschlossen, den Meinhards Schwager [[w:Ludwig der Strenge|Ludwig (II.) ''der Strenge'']], der als Herzog von [[w:Bayern|Bayern]] eine Oberhoheit über die Grafschaft Tirol beanspruchte, vermittelt hatte.<ref name ="baum59"/> 1384 verkaufte Gebhard (oder sein gleichnamiger Sohn) Meinhard seine Tiroler Herrschaften. | Dieser Teilungsvertrag wurde nach Elisabeths Tod hinfällig beziehungsweise von ihrem Neffen Meinhard nicht mehr anerkannt. Am 5. Jänner 1263 wurde in Sterzing ein Vergleich zwischen Gebhard, Meinhard und dessen Bruder Albert geschlossen, den Meinhards Schwager [[w:Ludwig der Strenge|Ludwig (II.) ''der Strenge'']], der als Herzog von [[w:Bayern|Bayern]] eine Oberhoheit über die Grafschaft Tirol beanspruchte, vermittelt hatte.<ref name ="baum59"/> 1384 verkaufte Gebhard (oder sein gleichnamiger Sohn) Meinhard seine Tiroler Herrschaften. |
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