ÖsterreichWiki Diskussion:Datenschutzerklärung: Unterschied zwischen den Versionen

Persönlichkeitsrecht ?
(Persönlichkeitsrecht ?)
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== Fassung von Arno ==
== Fassung von xy ==
::'''Kommentar:''' ''Nutzungbedingungen und Datenschutzerklärung haben nichts miteinander zu tun. Das muss getrennt behandelt werden. Außerdem gibt es Leser (die auch Nutzer sind und zB auch Texte übernehmen dürfen) und Teilnehmer am Projekt - ebenso mit unterschiedlichen Rechten. Diese beiden Gruppen kann man nicht in einen Topf werfen. Darüber hinaus gibt es auch noch die Gruppe der Betroffenen Personen oder Unternehmen, über die zB Artikel verfasst werden (richtig oder falsch)'' --[[Benutzer:Hubertl|Hubertl]] ([[Benutzer Diskussion:Hubertl|Diskussion]]) 10:46, 11. Jun. 2018 (CEST)
::'''Kommentar:''' ''Nutzungbedingungen und Datenschutzerklärung haben nichts miteinander zu tun. Das muss getrennt behandelt werden. Außerdem gibt es Leser (die auch Nutzer sind und zB auch Texte übernehmen dürfen) und Teilnehmer am Projekt - ebenso mit unterschiedlichen Rechten. Diese beiden Gruppen kann man nicht in einen Topf werfen. Darüber hinaus gibt es auch noch die Gruppe der Betroffenen Personen oder Unternehmen, über die zB Artikel verfasst werden (richtig oder falsch)'' --[[Benutzer:Hubertl|Hubertl]] ([[Benutzer Diskussion:Hubertl|Diskussion]]) 10:46, 11. Jun. 2018 (CEST)


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::''Diese hier angeführten Rechte sind so grundlegend und vor allem auch taxativ in der DS-GVO angeführt, dass es nicht ausreicht, so eine Aufzählung in dieser Form zu machen oder so ungenauigkeiten wie "anderweitigen Interessen (sic)" anzuführen. Die DSGVO kennt den Begriff anderweitige Interessen nicht. Benutzerverhalten hat auch mit ''anderweitigen Interessen'' nicht das Mindeste zu tun. Wie es wirklich geht siehe oben, wo jedes Recht einzeln angeführt wird. Ebenso ist es eine Forderung der DS-GVO, dass die Rechte der User, wie im Artikel 12 DSGVO deutlich gemacht wird,'' in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zu übermitteln sind.'' Das ist hier in inhaltlicher Form in keiner Weise gegeben.''  --[[Benutzer:Hubertl|Hubertl]] ([[Benutzer Diskussion:Hubertl|Diskussion]]) 10:41, 11. Jun. 2018 (CEST)
::''Diese hier angeführten Rechte sind so grundlegend und vor allem auch taxativ in der DS-GVO angeführt, dass es nicht ausreicht, so eine Aufzählung in dieser Form zu machen oder so ungenauigkeiten wie "anderweitigen Interessen (sic)" anzuführen. Die DSGVO kennt den Begriff anderweitige Interessen nicht. Benutzerverhalten hat auch mit ''anderweitigen Interessen'' nicht das Mindeste zu tun. Wie es wirklich geht siehe oben, wo jedes Recht einzeln angeführt wird. Ebenso ist es eine Forderung der DS-GVO, dass die Rechte der User, wie im Artikel 12 DSGVO deutlich gemacht wird,'' in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zu übermitteln sind.'' Das ist hier in inhaltlicher Form in keiner Weise gegeben.''  --[[Benutzer:Hubertl|Hubertl]] ([[Benutzer Diskussion:Hubertl|Diskussion]]) 10:41, 11. Jun. 2018 (CEST)


== Diskussion Version ''Arno'' ==
== Diskussion Version ''xy'' ==
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