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Die '''Genannten''' der Stadt [[Wien]]<ref group="A">Wien war damals die größte Stadt im Herzogtum Österreich. Sie gehörte zu den [[w:Landstände|Landständen]] des Herzogtums und behauptete sich im 15. Jahrhundert endgültig als Hauptstadt des Herzogtums Österreich "unter der Enns". Unter den [[w:Babenberg|Babenbergern]] war Wien seit Herzog [[w:Heinrich II. (Österreich)|Heinrich (II.)]] von [[w:Erzherzogtum Österreich|Österreich]] ("''Heinrich Jasomirgott''") gewöhnlich der Sitz des Herzogs von Österreich. Wien gehörte zu den wichtigsten Residenzen der [[w:Habsburg|Habsburger]], wurde aber erst im 17. Jahrhundert endgültig die Hauptstadt ihres Reiches.</ref>, auch als '''Kollegium der Genannten''' oder '''Genanntenkollegium''' bezeichnet, waren ein politisches Gremium der Stadtverwaltung des Mittelalters. | |||
== Beschreibung == | |||
Das "Genanntenkollegium" der Stadt Wien war ein Kreis, der ursprünglich 100 besonders angesehene und qualifizierte Bürger umfasste, die sich aus den Patriziern und den Handwerkern (mit Hausbesitz), Gewerbetreibenden und sonstigen Bürgern zusammensetzten. Die Anzahl des "Genanntenkollegiums" wurde im Mittelalter einige Male angehoben. Im Stadtrecht von 1340 wurde ihre Zahl auf 200 erhöht.<ref name "wienwiki">vgl. {{WiWi|Genannte||Genannte}}, abgerufen am 2. Dezember 2018</ref> | |||
In ihrer Gesamtheit oblag dem "Genanntenkollegium" das Recht, jährlich die 20 stimmberechtigten Ratsmitglieder, den "Inneren Rat" zu wählen. Jeweils 12 Genannte wurden vom Stadtrichter als Beisitzer zu Gerichtsverhandlungen berufen. Bei wichtigen Rechtsgeschäften zwischen den Bürgern waren als Zeugen 23 Genannten Vorschrift. Die Wahl ins Gremium der Genannten erfolgte auf Lebenszeit, frei gewordene Stellen wurden einmal jährlich vom Rat nachbesetzt. Grundsätzlich wurde darauf geachtet, dass die vier Wiener Stadtviertel und die damals fünf Vorstädte gleichmäßig vertreten waren, wobei die Zahl der ansässigen Bürger als Maßstab galt. Wenn ein "Genannter" in den Rat gewählt wurde, blieb er in der "Genanntenliste" verzeichnet, damit er nach seinem Ausscheiden aus dem Rat seine Funktion dort wieder übernehmen konnte.<ref name "wienwiki"/> | |||
Die Genannten wählten alljährlich aus ihrem Kreis einen 40-köpfigen Ausschuss, der vom Inneren Rat zur Beschlussfassung in wichtigen Angelegenheiten herangezogen wurde. Dieser Ausschuss wurde bis 1408 als der "Äußere Rat" bezeichnet, danach wurde er nur mehr als "Genannte" im engeren Sinn bezeichnet. Gleichzeitig wurde auch die Bezeichnung "Innerer Rat" nicht mehr verwendet. Das "Genanntenkollegium" der Stadt Wien erfüllte wichtige Aufgaben der allgemeinen Verwaltung, der Finanzverwaltung und der Rechtspflege. Außerdem war es für die Vertretung der Interessen von Wien auf Gesandtschaftsreisen zuständig.<ref name "wienwiki"/> | |||
Nach dem Stadtrecht von 1517 hatten die damals 200 "Genannten" die Aufgabe, jeweils am 21. Dezember des Jahres die Stadträte und den Bürgermeister zu wählen. Dagegen hatten der Rat und der Bürgermeister nun die Aufgabe, die "Genannten" gegebenenfalls auf die erforderliche Zahl zu ergänzen. Mit dieser gegenseitigen Bestellung konnte sich die führende gesellschaftliche Schicht die Dominanz in beiden Gremien sichern.<ref name "wienwiki"/>vgl. {{WiWi|Genannte||Genannte}}, abgerufen am 2. Dezember 2018</ref> | |||
== Geschichte == | |||
Den Höhepunkt seiner Bedeutung erlangte das "Genanntenkollegium" in der Mitte des 15. Jahrhunderts. Als eine Folge des [[Wiener Neustädter Blutgericht (1522)|Wiener Neustädter Blutgerichtes]] löste [[w:Ferdinand I. (HRR)|Erzherzog Ferdinand (I.) von Österreich]], der spätere Kaiser Ferdinand I., am 16. August 1522 "Genanntenkollegium" auf und ersetzte es in der Wiener Stadtordnung vom 12. März 1526 durch einen 76-köpfigen Inneren Rat.<ref name "wienwiki"/> | |||
== Einzelnachweise == | |||
<references /> | |||
== Anmerkungen == | |||
<references group="A" /> | |||
{{DEFAULTSORT:Hansgraf}} | |||
[[Kategorie:Fachbegriff]] | |||
[[Kategorie:Geschichte (Wien)]] | |||
[[Kategorie:Mittelalter]] |
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