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Margaretes Vater dürfte aus seiner ersten Ehe einen Sohn mit Namen [[Anna Přemyslovna|Leopold]] gehaben haben, der aber noch als Kind starb. Aus seiner zweiten Ehe hatte er außer Margarete noch eine weitere Tochter: [[Adelheid von Görz-Tirol|Adelheid]]. Relativ früh versuchte er, für den Fall, dass er ohne männliche Nachkommen sterben sollte, die Erbfolge einer seiner Töchter für das Herzogtum Kärnten und der Grafschaft Tirol zu sichern, während die andere Tochter für diesen Fall finanziell abgefunden werden sollte. 1330 schloss er deshalb mit [[w:Ludwig IV. (HRR)|Kaiser Ludwig (IV.) ("''Ludwig dem Bayern''")]] einen Vertrag, in dem ihm dieser für seine Töchter die weibliche Erbfolge garantierte. Eine Vereinbarung dieses Vertrages sicherte jedoch dem Kaiser ein Mitspracherecht bei der Eheschließung der Erbtochter, das später nicht eingehalten wurde. Dass die Verlobung und Eheschließung von Margarete und Johann Heinrich ohne seine ausdrückliche Zustimmung erfolgt war, nutzte Kaiser Ludwig später, um sich nicht an den Vertrag halten zu müssen, als der Erbfall tatsächlich eintrat. Nachdem Margaretes ältere Schwester Adelheid nach 1330 aufgrund einer Krankheit für eine Nachfolge nicht mehr in Betracht kam, wurde Margarete die alleinige Erbin. Nach dem Tod ihres Vaters behaupteten sie und Johann Heinrich die Herrschaft über die Grafschaft Tirol, während das Herzogtum Kärnten an die [[ | Margaretes Vater dürfte aus seiner ersten Ehe einen Sohn mit Namen [[Anna Přemyslovna|Leopold]] gehaben haben, der aber noch als Kind starb. Aus seiner zweiten Ehe hatte er außer Margarete noch eine weitere Tochter: [[Adelheid von Görz-Tirol|Adelheid]]. Relativ früh versuchte er, für den Fall, dass er ohne männliche Nachkommen sterben sollte, die Erbfolge einer seiner Töchter für das Herzogtum Kärnten und der Grafschaft Tirol zu sichern, während die andere Tochter für diesen Fall finanziell abgefunden werden sollte. 1330 schloss er deshalb mit [[w:Ludwig IV. (HRR)|Kaiser Ludwig (IV.) ("''Ludwig dem Bayern''")]] einen Vertrag, in dem ihm dieser für seine Töchter die weibliche Erbfolge garantierte. Eine Vereinbarung dieses Vertrages sicherte jedoch dem Kaiser ein Mitspracherecht bei der Eheschließung der Erbtochter, das später nicht eingehalten wurde. Dass die Verlobung und Eheschließung von Margarete und Johann Heinrich ohne seine ausdrückliche Zustimmung erfolgt war, nutzte Kaiser Ludwig später, um sich nicht an den Vertrag halten zu müssen, als der Erbfall tatsächlich eintrat. Nachdem Margaretes ältere Schwester Adelheid nach 1330 aufgrund einer Krankheit für eine Nachfolge nicht mehr in Betracht kam, wurde Margarete die alleinige Erbin. Nach dem Tod ihres Vaters behaupteten sie und Johann Heinrich die Herrschaft über die Grafschaft Tirol, während das Herzogtum Kärnten an die [[Habsburger|Herzöge von Österreich (Habsburger)]] kam. Dies wurde von Margarete, die auch weiterhin den Titel einer Herzogin von Kärnten führte, lebenslang nicht anerkannt.<ref>vgl. NDB, S. 163f.</ref> | ||
Nach der Vertreibung von Johann Meinhard, an der sie selbst beteiligt war, heiratete Margarete den Markgrafen Ludwig von Brandenburg ("''Ludwig den Brandenburger''") | Nach der Vertreibung von Johann Meinhard, an der sie selbst beteiligt war, heiratete Margarete den Markgrafen Ludwig von Brandenburg ("''Ludwig den Brandenburger''"). Obwohl Margarete als Tiroler Landesfürstin gilt, war sie, abgesehen von einigen Monaten nach dem Tod ihres Sohnes Meinhard im Jahr 1363<ref name ="ndb164">vgl. NDB, S. 164</ref>, nie die offizielle Herrscherin über die Grafschaft Tirol. Die Herrschaft wurde zunächst von ihrem ersten Ehemann Johann Heinrich beziehungsweise von dessen Familie und später von ihrem zweiten Ehemann Ludwig ausgeübt. Sie dürfte aber während der häufigen Abwesenheiten von Ludwig, ehe dieser die Markgrafschaft Brandenburg gegen das Herzogtum Oberbayern tauschte, zeitweise als seine Vertretung fungiert haben und während der kurzen Regierungszeit ihres Sohnes Meinhards (1361-1363), der die meisten Zeit nicht in Tirol weilte, "de facto" selbst über Tirol geherrscht haben. Nachdem sie nach dem Tod ihres Sohnes die Herrschaft über Grafschaft Tirol an [[Rudolf IV. (Österreich)|Herzog Rudolf (IV.) von Österreich ("''Rudolf den Stifter''")]] abgetreten hatte, übersiedelte sie nach Wien<ref name ="czeike156"/>.<ref>vgl. Ellen Widder: ''Überlegungen zur politischen Wirksamkeit von Frauen im 14. Jahrhundert''. Margarete Maultasch und Agnes von Ungarn als Erbtöchter, Ehefrauen und Witwen. In: Christoph Haidacher - Mark Mersiowsky (Hrsg.): ''1363 - 2013''. 650 Jahre Tirol mit Österreich. Universitätsverlag Wagner, Innsbruck, 2015, ISBN 978-3-7030-0851-1, S. 91–134</ref> | ||
== Überblick über die wichtigsten Geschehnisse == | == Überblick über die wichtigsten Geschehnisse == |
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