10.187
Bearbeitungen
K (Bildunterschrift erg.) |
|||
Zeile 141: | Zeile 141: | ||
# Banken; | # Banken; | ||
# Postdiensteanbieter einschließlich deren Postpartner, soweit diese Postpartner unter die Ausnahmen des § 2 fallen sowie Postgeschäftsstellen iSd § 3 Z 7 PMG, welche von einer Gemeinde betrieben werden oder in Gemeinden liegen, in denen die Versorgung durch keine andere unter § 2 fallende Postgeschäftsstelle erfolgen kann, jedoch ausschließlich für die Erbringung von Postdienstleistungen und die unter § 2 erlaubten Tätigkeiten, und Telekommunikation<ref>Geändert durch BGBl. II 2020/110.</ref>; | # Postdiensteanbieter einschließlich deren Postpartner, soweit diese Postpartner unter die Ausnahmen des § 2 fallen sowie Postgeschäftsstellen iSd § 3 Z 7 PMG, welche von einer Gemeinde betrieben werden oder in Gemeinden liegen, in denen die Versorgung durch keine andere unter § 2 fallende Postgeschäftsstelle erfolgen kann, jedoch ausschließlich für die Erbringung von Postdienstleistungen und die unter § 2 erlaubten Tätigkeiten, und Telekommunikation<ref>Geändert durch BGBl. II 2020/110.</ref>; | ||
# Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Rechtspflege; | # Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Rechtspflege<ref>Dies umfasst z. B. auch Dienstleistungen von Rechtsanwälten, die Tätgkeit von Sachverständigen im Auftrag des Gerichtes und ähnliches.</ref>; | ||
# Lieferdienste; | # Lieferdienste; | ||
# Öffentlicher Verkehr; | # Öffentlicher Verkehr; |
Bearbeitungen