ÖsterreichWiki Diskussion:Relevanzkriterien für Wirtschaftsunternehmen: Unterschied zwischen den Versionen

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==== Banken und andere Finanzdienstleister ====
==== Banken und andere Finanzdienstleister ====
Relevant sind alle Kreditinstitute, die eine Bilanzsumme von mindestens 100 Mio. € aufweisen und nach der Definition des deutschen [[Kreditwesengesetz]]es ({{§|1|kredwg|juris}} Absatz 1), des österreichischen Bankwesengesetzes, des schweizerischen Bankgesetzes oder der entsprechenden Gesetzesvorschrift in Ländern anerkannt sind, in denen die Standards in der Bankenaufsicht des [[Basler Ausschuss]]es gelten. Die Relevanz kann anhand der aktuellen Verzeichnisse der jeweiligen nationalen Zentralbank oder Aufsichtsbehörde überprüft werden. Beispiele hierfür sind:
{{Kasten|1=Relevant sind alle Kreditinstitute, die eine Bilanzsumme von mindestens 100 Mio. € aufweisen und nach der Definition des deutschen [[Kreditwesengesetz]]es ({{§|1|kredwg|juris}} Absatz 1), des österreichischen Bankwesengesetzes, des schweizerischen Bankgesetzes oder der entsprechenden Gesetzesvorschrift in Ländern anerkannt sind, in denen die Standards in der Bankenaufsicht des [[Basler Ausschuss]]es gelten. Die Relevanz kann anhand der aktuellen Verzeichnisse der jeweiligen nationalen Zentralbank oder Aufsichtsbehörde überprüft werden. Beispiele hierfür sind:


* [http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Downloads/Bundesbank/Aufgaben_und_Organisation/verzeichnis_der_kreditinstitute_und_ihrer_verbaende.pdf?__blob=publicationFile Deutsche Bundesbank – Verzeichnis der Kreditinstitute in Deutschland]
* [http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Downloads/Bundesbank/Aufgaben_und_Organisation/verzeichnis_der_kreditinstitute_und_ihrer_verbaende.pdf?__blob=publicationFile Deutsche Bundesbank – Verzeichnis der Kreditinstitute in Deutschland]
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* [http://www.fma.gv.at/cms/site/DE/einzel.html?channel=CH0076 Finanzmarktaufsicht – Zugelassene Kreditinstitute in Österreich]'''
* [http://www.fma.gv.at/cms/site/DE/einzel.html?channel=CH0076 Finanzmarktaufsicht – Zugelassene Kreditinstitute in Österreich]'''


Für Finanzdienstleistungsinstitute (Definition zum Beispiel in {{§|1|kredwg|juris}} Absatz 1a KWG) und Finanzunternehmen (Definition zum Beispiel in {{§|1|kredwg|juris}} Absatz 3 KWG) gelten dieselben Kriterien wie für [[WP:RK#U|Wirtschaftsunternehmen]] allgemein. Darüber hinaus sind Finanzdienstleistungsinstitute in jedem Fall relevant, wenn sie pro Jahr mindestens 10 Millionen Zahlungsverkehrstransaktionen oder 2 Millionen Wertpapiertransaktionen abwickeln.
Für Finanzdienstleistungsinstitute (Definition zum Beispiel in {{§|1|kredwg|juris}} Absatz 1a KWG) und Finanzunternehmen (Definition zum Beispiel in {{§|1|kredwg|juris}} Absatz 3 KWG) gelten dieselben Kriterien wie für [[WP:RK#U|Wirtschaftsunternehmen]] allgemein. Darüber hinaus sind Finanzdienstleistungsinstitute in jedem Fall relevant, wenn sie pro Jahr mindestens 10 Millionen Zahlungsverkehrstransaktionen oder 2 Millionen Wertpapiertransaktionen abwickeln.}}


==== Brauereien ====
==== Brauereien ====
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