Mund-Nasen-Schnellmasken COVID-19-Gesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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Diese Masken können den Träger gegen COVID-19-Virus schützen und haben die höchste Selbst- und Fremdschutzwirkung. FFP Masken der Schutzklasse 3 beeinträchtigen jedoch die Atmungsaktivität sehr stark und erhöhen die Atemarbeit.  
Diese Masken können den Träger gegen COVID-19-Virus schützen und haben die höchste Selbst- und Fremdschutzwirkung. FFP Masken der Schutzklasse 3 beeinträchtigen jedoch die Atmungsaktivität sehr stark und erhöhen die Atemarbeit.  
== Steuerrechtliche Regelung ==
Mit dem 18. COVID-19-Gesetz vom 14. Mai 2020 (in Kraft getreten am 15. Mai 2020, {{BGBl|I Nr. 44/2020}}) wurde rückwirkend mit dem darin enthaltenen Artikel 2, das Umsatzsteuergesetzes 1994 (UStG 1994, {{BGBl|II Nr. 663/1994}}) geändert. In § 28 Abs. 49 UStG 1994 wurde ein Abs. 50 angefügt, nach welchem sich die Steuer für die Lieferungen und die innergemeinschaftlichen Erwerbe von Schutzmasken, die nach dem 13. April 2020 und vor dem 1. August 2020 ausgeführt werden bzw. sich ereignen, mit 0% festgelegt werden.


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
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