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Als Kriegsopfer im Sinne des Kriegsopferabgabegesetz werden hingegen nicht Personen bezeichnet, deren weiteres Leben durch die Konsequenzen bewaffneter Konflikte geprägt wurde, zum Beispiel [[w:Vertreibung|Vertriebene]], [[w:Flüchtling| Flüchtlinge]] oder [[w:Kriegskind|Kriegskinder]].<ref>[[w:Hartmut Radebold|Hartmut Radebold]]: ''Abwesende Väter und Kriegskindheit. Fortbestehende Folgen in Psychoanalysen.'' Vandenhoeck und Ruprecht Verlag Göttingen 2004, sowie ''Kindheiten im Zweiten Weltkrieg. Kriegserfahrungen und deren Folgen aus psychohistorischer Perspektive.'' Juventa-Verlag Weinheim/München 2006</ref> | Als Kriegsopfer im Sinne des Kriegsopferabgabegesetz werden hingegen nicht Personen bezeichnet, deren weiteres Leben durch die Konsequenzen bewaffneter Konflikte geprägt wurde, zum Beispiel [[w:Vertreibung|Vertriebene]], [[w:Flüchtling| Flüchtlinge]] oder [[w:Kriegskind|Kriegskinder]].<ref>[[w:Hartmut Radebold|Hartmut Radebold]]: ''Abwesende Väter und Kriegskindheit. Fortbestehende Folgen in Psychoanalysen.'' Vandenhoeck und Ruprecht Verlag Göttingen 2004, sowie ''Kindheiten im Zweiten Weltkrieg. Kriegserfahrungen und deren Folgen aus psychohistorischer Perspektive.'' Juventa-Verlag Weinheim/München 2006</ref> | ||
1950 waren es rund 8500 Personen, welche aus dem [[Kriegsopferfonds]] (§ 12 KOAbG) bezugsberechtigt waren. Gefördert werden aus diesen Mitteln des Kriegopferfonds z. B. Wohnkosten, Hörgeräte, Seh- und Gehbehelfe sowie Kuraufenthalte. 2000 waren es noch 1670 Personen. Zum Ende des Jahres 2014 bezogen 601 Personen aus dem Kriegsopferfonds (§ 12 KOAbG) eine Rente, davon waren 209 Geschädigte (Kriegsopfer) selbst, 368 [[w:Witwe|Witwen]] und 24 [[w:Waise|Waisen]]. Zum Ende des Jahres 2015 bezogen noch 521 Personen aus dem Kriegsopferfonds eine Rente, davon waren 171 Geschädigte selbst, 327 [[w:Witwe|Witwen]] und 23 [[w:Waise|Waisen]]. Zum Ende des Jahres 2016 bezogen noch 471 Personen aus dem Kriegsopferfonds eine Rente, davon waren noch 151 Geschädigte selbst, 297 [[w:Witwe|Witwen]] und 23 [[w:Waise|Waisen]].<ref name=VN1 /> 2020 waren noch 326 bezugsberechtigte Personen, davon nur noch 104 direkt Geschädigt | 1950 waren es rund 8500 Personen, welche aus dem [[Kriegsopferfonds]] (§ 12 KOAbG) bezugsberechtigt waren. Gefördert werden aus diesen Mitteln des Kriegopferfonds z. B. Wohnkosten, Hörgeräte, Seh- und Gehbehelfe sowie Kuraufenthalte. 2000 waren es noch 1670 Personen. Zum Ende des Jahres 2014 bezogen 601 Personen aus dem Kriegsopferfonds (§ 12 KOAbG) eine Rente, davon waren 209 Geschädigte (Kriegsopfer) selbst, 368 [[w:Witwe|Witwen]] und 24 [[w:Waise|Waisen]]. Zum Ende des Jahres 2015 bezogen noch 521 Personen aus dem Kriegsopferfonds eine Rente, davon waren 171 Geschädigte selbst, 327 [[w:Witwe|Witwen]] und 23 [[w:Waise|Waisen]]. Zum Ende des Jahres 2016 bezogen noch 471 Personen aus dem Kriegsopferfonds eine Rente, davon waren noch 151 Geschädigte selbst, 297 [[w:Witwe|Witwen]] und 23 [[w:Waise|Waisen]].<ref name=VN1 /> 2020 waren noch 326 bezugsberechtigte Personen, davon nur noch 104 direkt Geschädigt<ref name=orf1>[https://vorarlberg.orf.at/stories/3031608/ Kriegsopferabgabe wird abgeschafft], orf.at vom 26. Jänner 2020.</ref> und 222 Angehörige.<ref>Vorarlberger Wirtschaft: LH Wallner: ''„Kriegsopferabgabe und Kriegsopferfonds vor dem aus“'', Ausgabe 02/2020, S. 5.</ref> Die Bezugsberechtigten nahmen somit jährlich um etwa 10 bis 15 % ab, so dass bereits 2016 absehbar war (Antrag der NEOS auf Abschaffung der Kriegsopferabgabe war 2017), dass längstens in zehn Jahren kaum mehr anspruchsberechtigte Personen leben würden, während weiterhin die Einnahmen gleich blieben (2016 rund 200.000 Euro an Einnahmen, 2019 rund 250.000 Euro, sowie 250.000 Euro an Rücklagen).<ref name=orf1 /> | ||
=== Anwendungsbereich === | === Anwendungsbereich === |
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