Chronologie der Corona-Krise in Österreich/Juli 2020: Unterschied zwischen den Versionen

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(→‎Mittwoch, 22. Juli 2020: Kl. Erweiterung zum Eintrag vom Prozessbeginn gegen eine Covid-Erkrankte (die gegen die Heimquarantäne verstieß) erfolgt (konkret die Einzahlung bei einer Mitarbeiterin der Poststelle im Supermarkt hinzugefügt, Textmodif.))
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=== Mittwoch, 22. Juli 2020 ===
=== Mittwoch, 22. Juli 2020 ===
* In [[Klagenfurt]] beginnt erstmals in Österreich ein Prozess gegen eine Covid-Erkrankte, die unter Missachtung der behördlich verordneten Heimquarantäne ohne Mund-Nasen-Schutz einen Supermarkt besuchte und bei einer Mitarbeiterin der Poststelle darin eine Einzahlung vornahm. Damit könnte sie wissentlich andere Personen in Gefahr gebracht haben. Eine Verurteilung kann bis zu drei Jahre Haft nach sich ziehen.<ref>[https://kaernten.orf.at/stories/3058913/ Prozess: CoV-Heimquarantäne ignoriert] auf ORF-Kärnten vom 22. Juli 2020, abgerufen am 22. Juli 2020.</ref>
* In [[Klagenfurt]] beginnt erstmals in Österreich ein Prozess gegen eine Covid-Erkrankte, die unter Missachtung der behördlich verordneten Heimquarantäne ohne Mund-Nasen-Schutz einen Supermarkt besuchte und bei einer Mitarbeiterin der Poststelle darin eine Einzahlung vornahm. Damit könnte sie wissentlich andere Personen in Gefahr gebracht haben. Eine Verurteilung kann bis zu drei Jahre Haft nach sich ziehen.<ref>[https://kaernten.orf.at/stories/3058913/ Prozess: CoV-Heimquarantäne ignoriert] auf ORF-Kärnten vom 22. Juli 2020, abgerufen am 22. Juli 2020.</ref>
* Nach der Veröffentlichung mehrerer Urteile des österreichischen Verfassunsggerichtshofes (Entscheidungen vom 14. Juli 2020, siehe hier: <ref>[https://www.vfgh.gv.at/downloads/VfGH-Entscheidung_G_202_2020_ua_Zlen_vom_14._Juli_2020.pdf VfGH-Entscheidung G 202/2020 ua. vom 14. Juli 2020], [https://www.vfgh.gv.at/downloads/VfGH-Entscheidung_V_411_2020_vom_14._Juli_2020.pdf VfGH-Entscheidung V 411/2020 vom 14. Juli 2020], [https://www.vfgh.gv.at/downloads/VfGH-Entscheidung_V_363_2020_vom_14._Juli_2020.pdf VfGH-Entscheidung V 363/2020 vom 14. Juli 2020]).</ref>) ist festgestellt, dass die zentralen §§ 1, 2, 4 und 6 der Verordnung {{BGBl|II Nr. 98/2020}} verfassunsgwidrig waren und alle auf Grundlage dieser Verordnung erlassenen Strafen im Rahmen der COVID-19-Maßnahmen rechtswidrig verhängt wurden.


=== Freitag, 24. Juli 2020 ===
=== Freitag, 24. Juli 2020 ===
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