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=== Freitag, 24. Juli 2020 === | === Freitag, 24. Juli 2020 === | ||
* Wie Dienstag bekanntgegeben gilt in | * Wie Dienstag bekanntgegeben gilt in öffentlichen Apotheken, von Betriebsstätten des Lebensmitteleinzelhandels (einschließlich Verkaufsstätten von Lebensmittelproduzenten sowie Tankstellen mit angeschlossenen Verkaufsstellen von Lebensmitteln), von Banken, und der Post einschließlich Postpartnern und durch Besucher von Pflegeheimen, Krankenanstalten und Kuranstalten sowie von Orten, an denen Gesundheits- und Pflegedienstleistungen erbracht werden, wieder unbedingte Maskenpflicht.<ref name = presse210720/><ref>Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die COVID-19-Lockerungsverordnung geändert wird (8. COVID-19-LV-Novelle) ({{BGBl|II Nr. 332/2020}}).</ref> Inwieweit diese Verordnung - in Anbetracht der tatsächlichen festgestellten Ansteckungsmöglichkeiten in Österreich in dne letzten Wochen - tatsächlich gesetzeskonform ist, wird voraussichtlich wiederum mehrfach angefochten werden, da z. B. nicht erkennbar ist, warum in den oben genannten Betriebstätten eine [[Mund-Nasen-Schnellmasken COVID-19-Gesetz|Mund-Nase-Maskenpflicht]] gelten soll, nicht jedoch in großen Einkaufszentren oder Baumärkten. | ||
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{{Hauptartikel|Chronologie der Corona-Krise in Österreich}} | {{Hauptartikel|Chronologie der Corona-Krise in Österreich}} |
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