Albert I. (Görz): Unterschied zwischen den Versionen

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== Herrschaften - Überblick ==
== Herrschaften - Überblick ==
Albert von Görz-Tirol herrschte einige Jahre als Mitregent seines älteren Bruders Meinhard über die Grafschaften Tirol und Görz. Nach einem Teilungsvertrag übernahm er im März 1271 die alleinige Herrschaft über die Görzer Grafschaften.<ref>vgl. Wilhelm Baum: ''Die Grafen von Görz'', 2000, S. 71f.</ref>
Albert von Görz-Tirol herrschte seit ca. 1261 einige Jahre als Mitregent seines älteren Bruders Meinhard über die Grafschaften Tirol und Görz. Nach einem Teilungsvertrag übernahm er im März 1271 die alleinige Herrschaft über die Görzer Grafschaften.<ref>vgl. Wilhelm Baum: ''Die Grafen von Görz'', 2000, S. 71f.</ref>


Seit ca. 1292 dürfte Graf Albert (I.) die Herrschaft über die Görzer Grafschaften gemeinsam mit seinem älteren Sohn Heinrich (II.) ausgeübt haben. Noch vor seinem Tod legte er am 25. Oktober 1303 eine Teilung fest. Heinrich (II.) sollte alle Herrschaftsgebiete jenseits des Plöckenpasses in [[w:Friaul|Friaul]], [[w:Istrien|Istrien]], [[w:Krain|Krain]] und der [[w:Windische Mark|Windischen Mark]] sowie [[Eberstein]] erhalten, sein jüngerer Sohn Albert (II.) die Herrschaftsgebiete in Oberkärnten und im [[w:Pustertal|Pustertal]]. Diese Teilung wurde von [[Albrecht I. (HRR)|König Albrecht I.]] am 23. Jänner 1304 bestätigt. Nach Alberts Tod übernahm Heinrich (II.) aber zunächst mit der Zustimmung seines Halbbruders Albert (II.) für 5 Jahre die alleinige Herrschaft.<ref name ="baum164">vgl. Wilhelm Baum: ''Die Grafen von Görz'', 2000, S. 164</ref>
Seit ca. 1292 dürfte Graf Albert (I.) die Herrschaft über die Görzer Grafschaften gemeinsam mit seinem älteren Sohn Heinrich (II.) ausgeübt haben. Noch vor seinem Tod legte er am 25. Oktober 1303 eine Teilung fest. Heinrich (II.) sollte alle Herrschaftsgebiete jenseits des Plöckenpasses in [[w:Friaul|Friaul]], [[w:Istrien|Istrien]], [[w:Krain|Krain]] und der [[w:Windische Mark|Windischen Mark]] sowie [[Eberstein]] erhalten, sein jüngerer Sohn Albert (II.) die Herrschaftsgebiete in Oberkärnten und im [[w:Pustertal|Pustertal]]. Diese Teilung wurde von [[Albrecht I. (HRR)|König Albrecht I.]] am 23. Jänner 1304 bestätigt. Nach Alberts Tod übernahm Heinrich (II.) aber zunächst mit der Zustimmung seines Halbbruders Albert (II.) für 5 Jahre die alleinige Herrschaft.<ref name ="baum164">vgl. Wilhelm Baum: ''Die Grafen von Görz'', 2000, S. 164</ref>
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