Mund-Nasen-Schnellmasken COVID-19-Gesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:Paper-Respirators-01ASD.jpg|mini|Sehr einfache Mund-Nasen-Schnellmaske aus Papier, die in einer Lebensmittelkette in Dornbirn, Vorarlberg, zum Schutz anderer Menschen vor einer COVID-19-Infektion am 4. April 2020 ausgegeben wurde.]]
[[Datei:Paper-Respirators-01ASD.jpg|mini|Sehr einfache Mund-Nasen-Schnellmaske (MNS) aus Papier, die in einer Lebensmittelkette in Dornbirn, Vorarlberg, zum Schutz anderer Menschen vor einer COVID-19-Infektion am 4. April 2020 ausgegeben wurde.]]
[[Datei:Batman-licenced homemade COVID-19 cotton cloth masks.jpg|mini|Einfache selbst genähte Baumwollmaske]]
[[Datei:Batman-licenced homemade COVID-19 cotton cloth masks.jpg|mini|Einfache selbst genähte Baumwollmaske]]
[[Datei:N95mask.jpg|mini|FFP2-Maske]]
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== Ziel und Zweck des Gesetzes ==
== Ziel und Zweck des Gesetzes ==
Durch diese Gesetzesänderungen durch das 3. COVID-19-Gesetz sollten weitere rechtliche Grundlagen für Maßnahmen geschaffen werden, um die sogenannte COVID-19-Krise zu bewältigen, und mit der das Inverkehrbringen vereinfachter Mund-Nasen-Schnellmasken geregelt wird.
Durch diese Gesetzesänderungen durch das 3. COVID-19-Gesetz sollten weitere rechtliche Grundlagen für Maßnahmen geschaffen werden, um die sogenannte COVID-19-Krise zu bewältigen, und mit der das Inverkehrbringen vereinfachter Mund-Nasen-Schnellmasken (MNS) geregelt wird.


Grund für dieses Gesetz ist die Anordnung der österreichischen Bundesregierung im Frühjar 2020, dass in bestimmten Zusammenhängen, z. B. beim Einkaufen in Supermärkten mit einer Fläche von mehr als 400 m², Schutzmasken zu tragen sind, gleichzeitig aber solche Schutzmasken in ausreichender Zahl und Qualität nach den geltenden rechtlichen Normen damals gar nicht zur Verfügung standen bzw. das für den Kunden kostenlose Bereitstellen von normgerechten Masken eine erhebliche finanzielle Belastung für die Gewerbetreibenden bedeuteten.
Grund für dieses Gesetz ist die Anordnung der österreichischen Bundesregierung im Frühjar 2020, dass in bestimmten Zusammenhängen, z. B. beim Einkaufen in Supermärkten mit einer Fläche von mehr als 400 m², Schutzmasken zu tragen sind, gleichzeitig aber solche Schutzmasken in ausreichender Zahl und Qualität nach den geltenden rechtlichen Normen damals gar nicht zur Verfügung standen bzw. das für den Kunden kostenlose Bereitstellen von normgerechten Masken eine erhebliche finanzielle Belastung für die Gewerbetreibenden bedeuteten.
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