Innsbrucker Hexenprozess: Unterschied zwischen den Versionen

K
Zeile 9: Zeile 9:


== Prozess ==
== Prozess ==
Die Hauptverhandlung dauerte vom 29. - 31. Oktober 1485 vor einem Gerichtshof, der sich aus mehreren Geistlichen und zwei Notaren zusammensetzte. Heinrich Kramer fungierte als Ankläger. Nach einer Beschwerde von Johannes Merwart, der erst nach Beginn des Verfahrens als Beobachter und Verteidiger der Angeklagten zugezogen wurde, wurde die Verhandlung ausgesetzt. Die Beschwerde basierte auf Vorkommnisse vor und während des Prozesses, die Johannes Merwart als Verfahrensfehler auslegte. Heinrich Kramer hatte den Angeklagten Fragen gestellt, die nicht in seiner Kompetenz als Inquisitor lagen und diese waren bei ihren Verhören außerdem nicht zu den in den Zeugenaussagen gemachten Vorwürfen befragt worden. Zudem war die Inhaftierung der Angeklagten erfolgt, noch ehe der Prozess gegen sie eingeleitet worden war. Der Hauptpunkt betraf allerdings den Umstand, dass die Zeugenvernehmungen und alle Aktenaufzeichnungen ohne öffentlichen Notar vorgenommen worden waren.<ref name ="prezi"/>
Die Hauptverhandlung dauerte vom 29. - 31. Oktober 1485 vor einem Gerichtshof, der sich aus mehreren Geistlichen und zwei Notaren zusammensetzte. Heinrich Kramer fungierte als Ankläger. Nachdem Heinrich Kramer am 29. Oktober 1485 eine der [[Helena Scheuberin|Angeklagten]] offiziell vorführen ließ und diese selbst befragte, wobei die Art seiner Befragung Proteste des bischöflichen Kommissärs zur Folge hatte, der sogar damit drohte, die Verhandlung zu verlassen, kam es zu einer ersten Unterbrechung. Gegen Mittag wurde die Verhandlung fortgeführt. Eine Beschwerde von Johannes Merwart, der erst zu diesem Zeitpunkt  als Beobachter und Verteidiger der Angeklagten zugezogen worden war, hatte zur Folge, dass die Verhandlung auf den 31. Oktober 1485 vertagt wurde. Seine Beschwerde basierte auf Vorkommnisse vor und während des Prozesses, die Johannes Merwart als Verfahrensfehler auslegte. Heinrich Kramer hatte den Angeklagten Fragen gestellt, die nicht in seiner Kompetenz als Inquisitor lagen und diese waren bei ihren Verhören außerdem nicht zu den in den Zeugenaussagen gemachten Vorwürfen befragt worden. Zudem war die Inhaftierung der Angeklagten erfolgt, noch ehe der Prozess gegen sie eingeleitet worden war. Der Hauptpunkt betraf allerdings den Umstand, dass die Zeugenvernehmungen und alle Aktenaufzeichnungen ohne öffentlichen Notar vorgenommen worden waren. Er forderte außerdem Einsicht in die päpstliche Bulle und beschuldigte den Inquisitor daraufhin, dass er sich auch nicht an die dort angeführte Vorgehensweise gehalten hätte.


== Historische Bedeutung und Folgen ==
== Historische Bedeutung und Folgen ==
48.827

Bearbeitungen