Rechtliche Begründung zur 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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* ohne einen einzigen aktuellen wissenschaftlichen Beleg in dieser Begründung und  
* ohne einen einzigen aktuellen wissenschaftlichen Beleg in dieser Begründung und  
* ohne jeden Nachweis von aktuellen Zahlen durch Statistiken der [[w:Statistik Austria|Statistik Austria]] oder einer anderen Einrichtung etc.  
* ohne jeden Nachweis von aktuellen Zahlen durch Statistiken der [[w:Statistik Austria|Statistik Austria]] oder einer anderen Einrichtung etc.  
zu begründen, warum die rigideren Maßnahmen in der [[2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung]] verhältnismäßig bzw. erforderlich seien. In den ''Rechtliche Begründung zur 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung'' wird auch ausgeführt, dass zu "befürchten" sei (wissenschaftliche Grundlage dafür gibt es nicht), dass ''die Neuinfektionen mit Zeitverzögerung nach den Lockerungen durch die COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnungen wieder ansteigen werden''.<ref name=RBG1>''Rechtliche Begründung zur 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung'', S. 2.</ref>
zu begründen, warum die rigideren Maßnahmen in der [[2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung]] verhältnismäßig bzw. erforderlich seien. In den ''Rechtliche Begründung zur 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung'' wird auch ausgeführt, dass zu "befürchten" sei (wissenschaftliche Grundlage dafür wird nicht beigebracht), dass ''die Neuinfektionen mit Zeitverzögerung nach den Lockerungen durch die COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnungen wieder ansteigen werden''.<ref name=RBG1>''Rechtliche Begründung zur 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung'', S. 2.</ref>


Gesichert ist jedoch aufgrund der bisherigen Erfahrungswerte bislang lediglich, dass seit der ersten Verordnung vom 16. März 2020 mit diesen COVID-19-Maßnahmen durch die  
Gesichert ist jedoch aufgrund der bisherigen Erfahrungswerte bislang lediglich, dass seit der ersten Verordnung vom 16. März 2020 mit diesen COVID-19-Maßnahmen durch die  
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* [[2. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung]],
* [[2. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung]],
* [[3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung]],
* [[3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung]],
trotz rigider wirtschaftlicher und sozialer Maßnahmen und Einschränkungen der Bürger- und Freiheitsrechte sowie extremer Belastungen für den Staatshaushalt, keinerlei Beweise dafür erbracht werden konnten, dass diese rigiden Maßnahmen irgendeinen positiven Effekt auf die Anzahl der Neuinfektionen, der Erkrankungen oder der Todesfälle haben. Gerade im Hinblick auf die Todesfälle in Österreich, die sich in Österreich statistisch im Zehn-Jahres-Rahmen bewegen<ref>Im ORF-Teletext vom 01.12.2020 um 09:10:33 Uhr wird veröffentlicht: ''„Weniger Todesfälle in Pflegeheimen“ „In den österreichischen Pflegeheimen sind heuer um 9 Prozent weniger Menschen gestorben als im Vorjahr, die Zahl der Todesfälle ist um 1.700 zurückgegangen. Laut Statistik Austria sind bisher 16.400 Pflegeheim-Bewohner gestorben, im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es 18.100. Man habe schon mit einer Untersterblichkeit gerechnet, sagt der Präsident des Pflegeheim-Verbandes, Markus Mattersberger. Die strengeren Corona-Hygienemaßnahmen hätten die Pflegeheim-Bewohnerinnen und Bewohner auch vor anderen – auch oft tödlichen – Infektionen …“'' Rund 10 Stunden später wird im ORF-Teletext vom 01.12.2020 um 19:18:12 Uhr veröffentlicht: ''„Mehr Todesfälle in Pflegeheimen“ „In Pflege- und Seniorenheimen in Österreich sind heuer um 3,5% mehr Menschen verstorben als im Vorjahr. Bis Mitte November sind 18.700 Menschen mit Hauptwohnsitz in Pflegeheimen gestorben. Dies zeigen heute korrigierte Daten der Statistik Austria über Verstorbene mit Hauptwohnsitz in Pflegeheimen. Gestern waren Zahlen online, wonach es einen Rückgang um 9% gegeben hätte. Die Zahlen wurden nun revidiert berichtete Ö1. Daten über Hauptwohnsitze waren nicht aktualisiert, heißt es.“'' ([https://www.mimikama.at/aktuelles/orf-todesfaelle-pflegeheime/ ORF Teletext: Todesfälle in Pflegeheimen 2019 / 2020], Webseite: mimikama.at vom 11. Dezember 2020. Aus der Statistik "Gestorbene mit Hauptwohnsitz in Pflegeanstalten, Pensionistenheimen und Behinderteneinrichtungen (ohne Auslandssterbefälle) ab 2019 nach Kalenderwoche und Bundesland" der [[w:Statistik Austria|Statistik Austria]] ergibt sich, dass es sich bei den zwei letzten Wochen im November jedoch um Schätzwerte handelte ([https://www.statistik.at/wcm/idc/idcplg?IdcService=GET_PDF_FILE&RevisionSelectionMethod=LatestReleased&dDocName=122977 Gestorbene mit Hauptwohnsitz in Pflegeanstalten, Pensionistenheimen und Behinderteneinrichtungen (ohne Auslandssterbefälle) ab 2019 nach Kalenderwoche und Bundesland], Webseite: statistik.at. Auf diesen Umstand, dass es sich bei diesen Angaben im November 2020 lediglich um vorläufige Ergebnisse aufgrund von Schätzungen handelt, wurde vom ORF nicht hingewiesen. In einem anderen Beitrag des ORF in ORF-Science vom 22. Oktober 2020 wurde ausgeführt: ''Werden allerdings die Sterbezahlen um die Altersstruktur und das Bevölkerungswachstum bereinigt, so zeigt sich, dass trotz eines zwischenzeitlichen Anstiegs der Sterblichkeit die Werte innerhalb der Bandbreite der vergangenen fünf Jahre oder sogar darunter lagen, wie die Statistik Austria betonte.'' ([https://science.orf.at/stories/3202465/ Sterbefälle 2020 leicht erhöht], Webseite: science.orf.at). Die ''Rechtliche Begründung zur 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung'' geht nicht einmal ansatzweise auf aktuelle Todesfallzahlen als Begründung für die rigiden wirtschaftlichen und sozialen Maßnahmen und Erforderlichkeit der Einschränkungen der Grund- und Freiheitsrechte der Bürger ein.</ref> als auch die Auslastung der Intensivbetten, haben die ''Rechtliche Begründung zur 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung'' keinen Beweis für die Wirksamkeit dieser rigiden Maßnahmen erbringen können.
trotz rigider wirtschaftlicher und sozialer Maßnahmen und Einschränkungen der Bürger- und Freiheitsrechte sowie extremer Belastungen für den Staatshaushalt, keinerlei Beweise dafür erbracht werden konnten, dass diese rigiden Maßnahmen irgendeinen positiven Effekt auf die Anzahl der Neuinfektionen, der Erkrankungen oder der Todesfälle hatten oder haben. Gerade im Hinblick auf die Todesfälle in Österreich, die sich in Österreich statistisch im Zehn-Jahres-Rahmen bewegen<ref>Im ORF-Teletext vom 01.12.2020 um 09:10:33 Uhr wird veröffentlicht: ''„Weniger Todesfälle in Pflegeheimen“ „In den österreichischen Pflegeheimen sind heuer um 9 Prozent weniger Menschen gestorben als im Vorjahr, die Zahl der Todesfälle ist um 1.700 zurückgegangen. Laut Statistik Austria sind bisher 16.400 Pflegeheim-Bewohner gestorben, im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es 18.100. Man habe schon mit einer Untersterblichkeit gerechnet, sagt der Präsident des Pflegeheim-Verbandes, Markus Mattersberger. Die strengeren Corona-Hygienemaßnahmen hätten die Pflegeheim-Bewohnerinnen und Bewohner auch vor anderen – auch oft tödlichen – Infektionen …“'' Rund 10 Stunden später wird im ORF-Teletext vom 01.12.2020 um 19:18:12 Uhr veröffentlicht: ''„Mehr Todesfälle in Pflegeheimen“ „In Pflege- und Seniorenheimen in Österreich sind heuer um 3,5% mehr Menschen verstorben als im Vorjahr. Bis Mitte November sind 18.700 Menschen mit Hauptwohnsitz in Pflegeheimen gestorben. Dies zeigen heute korrigierte Daten der Statistik Austria über Verstorbene mit Hauptwohnsitz in Pflegeheimen. Gestern waren Zahlen online, wonach es einen Rückgang um 9% gegeben hätte. Die Zahlen wurden nun revidiert berichtete Ö1. Daten über Hauptwohnsitze waren nicht aktualisiert, heißt es.“'' ([https://www.mimikama.at/aktuelles/orf-todesfaelle-pflegeheime/ ORF Teletext: Todesfälle in Pflegeheimen 2019 / 2020], Webseite: mimikama.at vom 11. Dezember 2020. Aus der Statistik "Gestorbene mit Hauptwohnsitz in Pflegeanstalten, Pensionistenheimen und Behinderteneinrichtungen (ohne Auslandssterbefälle) ab 2019 nach Kalenderwoche und Bundesland" der [[w:Statistik Austria|Statistik Austria]] ergibt sich, dass es sich bei den zwei letzten Wochen im November jedoch um Schätzwerte handelte ([https://www.statistik.at/wcm/idc/idcplg?IdcService=GET_PDF_FILE&RevisionSelectionMethod=LatestReleased&dDocName=122977 Gestorbene mit Hauptwohnsitz in Pflegeanstalten, Pensionistenheimen und Behinderteneinrichtungen (ohne Auslandssterbefälle) ab 2019 nach Kalenderwoche und Bundesland], Webseite: statistik.at. Auf diesen Umstand, dass es sich bei diesen Angaben im November 2020 lediglich um vorläufige Ergebnisse aufgrund von Schätzungen handelt, wurde vom ORF nicht hingewiesen. In einem anderen Beitrag des ORF in ORF-Science vom 22. Oktober 2020 wurde ausgeführt: ''Werden allerdings die Sterbezahlen um die Altersstruktur und das Bevölkerungswachstum bereinigt, so zeigt sich, dass trotz eines zwischenzeitlichen Anstiegs der Sterblichkeit die Werte innerhalb der Bandbreite der vergangenen fünf Jahre oder sogar darunter lagen, wie die Statistik Austria betonte.'' ([https://science.orf.at/stories/3202465/ Sterbefälle 2020 leicht erhöht], Webseite: science.orf.at). Die ''Rechtliche Begründung zur 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung'' geht nicht einmal ansatzweise auf aktuelle Todesfallzahlen als Begründung für die rigiden wirtschaftlichen und sozialen Maßnahmen und Erforderlichkeit der Einschränkungen der Grund- und Freiheitsrechte der Bürger ein.</ref> als auch die Auslastung der Intensivbetten, haben die ''Rechtliche Begründung zur 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung'' keinen Beweis für die Wirksamkeit dieser rigiden Maßnahmen erbringen können.


== Unschlüssigkeit der Regelungen ==
== Unschlüssigkeit der Regelungen ==
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