Triptyque: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:Front page from CPD Carnet.jpg|mini|Ein heutiges "modernes" ''Carnet de Passages en Douanes'' (CPD)]]
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Als '''Triptyque''' (heute auch: ''Triptik'', ''Triptyk'', ''Carnet de Passages en Douanes'' (CPD), oder ''Carnet de passage''. Mehrzahl: ''Triptyques''<ref>Der Unterschied liegt darin, dass ein ''Triptyque'' ursprünglich nur für eine Ein- und Ausreise innerhalb eines Jahres in ein Land gültig war, während ein ''Carnet de Passages en Douanes'' für mehrere Ein- und Ausreisen in mehrere Länder innerhalb eines Jahres gilt, daher auch als ''Grenzpassagierscheinheft'' bezeichnet wurde.</ref>) und ähnlich bezeichnet wurde und wird ein Grenzpassierscheine / Grenzkarte / Zollpassierscheinheft / Zollpassbuch für Fahrzeuge etc. verstanden, welches dazu berechtigte, ein Fahrzeug oder einen Anhänger im Ausland zu verwenden, ohne dass dieses jeweils beim Überschreiten der Zollgrenze (wiederholt) verzollt werden muss. Als ''Triptyque-pflichtige'' Fahrzeuge wurden bzw. werden sowohl Kraftfahrzeuge, Anhänger und teilweise auch Fahrräder bzw. Boote angesehen.<ref>''Auslandsfahrten mit Fahrrädern'' in ''Club-Organ des Oesterreichischen Touring-Club'', Nr. 4 (1931), S. 6.</ref>
Als '''Triptyque''' (heute auch: ''Triptik'', ''Triptyk'', ''Carnet de Passages en Douanes'' (CPD), oder ''Carnet de passage''. Mehrzahl: ''Triptyques''<ref>Der Unterschied liegt darin, dass ein ''Triptyque'' ursprünglich nur für eine Ein- und Ausreise innerhalb eines Jahres in ein Land gültig war, während ein ''Carnet de Passages en Douanes'' für mehrere Ein- und Ausreisen in mehrere Länder innerhalb eines Jahres gilt, daher auch als ''Grenzpassagierscheinheft'' bezeichnet wurde.</ref>) und ähnlich bezeichnet wurde und wird ein Grenzpassierschein / Grenzkarte / Zollpassierscheinheft / Zollpassbuch für Fahrzeuge etc., welcher dazu berechtigte, ein Fahrzeug oder einen Anhänger im Ausland zu verwenden, ohne dass dieses jeweils beim Überschreiten der Zollgrenze (wiederholt) verzollt werden muss. Als ''Triptyque-pflichtige'' Fahrzeuge wurden bzw. werden sowohl Kraftfahrzeuge, Anhänger und teilweise auch Fahrräder bzw. Boote angesehen.<ref>''Auslandsfahrten mit Fahrrädern'' in ''Club-Organ des Oesterreichischen Touring-Club'', Nr. 4 (1931), S. 6.</ref>


Heutzutage hat sich die Bezeichnung [[w:Carnet#Carnet CPD (Carnet de Passages en Douanes)|Carnet de Passages en Douanes]] ([[w:Deutsche Sprache|dt.]]: ''Nachweisheft der Überquerung einer Zollgrenze''), oder kurz : ''Carnet de passage'' bzw. ''Carnet'' durchgesetzt und die Bezeichnung ''Triptyque'' bzw. ''Triptyque-Sammelheft'' ist weitgehend vergessen.
Heutzutage hat sich die Bezeichnung [[w:Carnet#Carnet CPD (Carnet de Passages en Douanes)|Carnet de Passages en Douanes]] ([[w:Deutsche Sprache|dt.]]: ''Nachweisheft der Überquerung einer Zollgrenze''), oder kurz : ''Carnet de passage'' bzw. ''Carnet'' durchgesetzt und die Bezeichnung ''Triptyque'' bzw. ''Triptyque-Sammelheft'' ist weitgehend vergessen.
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== Name ==
== Name ==
Der Name ''Triptyque'' ([[w:Französische Sprache|franz.]]: ''triplé'' im Sinne von ''dreifach''; ''triptyque'' im Sinne von: ''dreifaches Werk'' bzw. ''dreiteiliges Formular'') bezieht sich auf die Dreiteilung des abzustempelnden Zolldokuments, welches seit Beginn an ein wesentliches Element dieses Grenzpassierscheins / Grenzkarte für Fahrzeuge bzw. Boote darstellt.<ref>Siehe auch im Französischen die heutige Verwendung des Wortes: ''triptyque'' (eingedeutscht: [[w:Triptychon|Triptychon]], aus dem [[w:Griechische Sprache|Griechischen]]: ''τρίπτυχος'', im Sinne von ''drei Fensterläden'', ein im Bereich der [[w:Bildende Kunst|bildenden Kunst]] ein [[w:Malerei|gemaltes]] oder [[w:Skulptur|skulptiertes]] geschaffenes Werk, welches aus drei Tafeln besteht, deren zwei äußere Tafeln auf die mittlere hin geschlossen werden können und diese ganz oder teilweise verdecken (Beispiel: [[w:Flügelaltar|Flügelaltar]]).</ref>
Der Name ''Triptyque'' ([[w:Französische Sprache|franz.]]: ''triplé'' im Sinne von ''dreifach''; ''triptyque'' im Sinne von: ''dreifaches Werk'' bzw. ''dreiteiliges Formular'') bezieht sich auf die Dreiteilung des abzustempelnden Zolldokuments, welches seit Beginn an ein wesentliches Element dieses Grenzpassierscheins / Grenzkarte / Zollpassierscheinhefts / Zollpassbuchs für Fahrzeuge bzw. Boote etc. darstellt.<ref>Siehe auch im Französischen die heutige Verwendung des Wortes: ''triptyque'' (eingedeutscht: [[w:Triptychon|Triptychon]], aus dem [[w:Griechische Sprache|Griechischen]]: ''τρίπτυχος'', im Sinne von ''drei Fensterläden'', ein im Bereich der [[w:Bildende Kunst|bildenden Kunst]] ein [[w:Malerei|gemaltes]] oder [[w:Skulptur|skulptiertes]] geschaffenes Werk, welches aus drei Tafeln besteht, deren zwei äußere Tafeln auf die mittlere hin geschlossen werden können und diese ganz oder teilweise verdecken (Beispiel: [[w:Flügelaltar|Flügelaltar]]).</ref>


== Geschichtliche Entwicklung ==
== Geschichtliche Entwicklung ==
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Ein ''Triptyque'' konnte relativ rasch für Reisen in mehrere Länder hintereinander und mehrfach verwendet werden. Es war und ist meist für die jeweilige Reise oder eine maximale Dauer (z. B. ein Jahr) begrenzt gültig. Heutzutage ist dieses Dokument innerhalb der [[w:Europäische Union|Europäischen Union]] nicht mehr erforderlich, jedoch verlangen sehr viele Länder in [[w:Afrika|Afrika]], [[w:Asien|Asien]], [[w:Südamerika|Südamerika]] sowie in [[w:Australien|Australien]] und [[w:Neuseeland|Neuseeland]] diesen Einfuhr- und Ausfuhrnachweis. Es gibt auch Länder, welche ein ''Triptyque'' bzw. heute ''Carnet de passage'' nicht oder nur zeitweise akzeptieren. Selbst bei Anerkennung des ''Triptyque'' bzw. heute ''Carnet de passage'' ist es möglich, dass ein Land eine Fahrzeugzulassung aus z. B. Österreich, Deutschland, der Schweiz, Liechtenstein etc. nicht anerkennt und das Fahrzeug daher dort, trotz Einfuhrmöglichkeit, nicht ohne weitere Überprüfung verwendet werden darf (z. B. Japan).<ref>[https://www.adac.de/reise-freizeit/reiseplanung/fahrzeug-weltreise/carnet-de-passages/  Carnet de Passages: Der Reisepass für Ihr Fahrzeug], Webseite: adac.de vom 22. Jänner 2020.</ref>
Ein ''Triptyque'' konnte relativ rasch für Reisen in mehrere Länder hintereinander und mehrfach verwendet werden. Es war und ist meist für die jeweilige Reise oder eine maximale Dauer (z. B. ein Jahr) begrenzt gültig. Heutzutage ist dieses Dokument innerhalb der [[w:Europäische Union|Europäischen Union]] nicht mehr erforderlich, jedoch verlangen sehr viele Länder in [[w:Afrika|Afrika]], [[w:Asien|Asien]], [[w:Südamerika|Südamerika]] sowie in [[w:Australien|Australien]] und [[w:Neuseeland|Neuseeland]] diesen Einfuhr- und Ausfuhrnachweis. Es gibt auch Länder, welche ein ''Triptyque'' bzw. heute ''Carnet de passage'' nicht oder nur zeitweise akzeptieren. Selbst bei Anerkennung des ''Triptyque'' bzw. heute ''Carnet de passage'' ist es möglich, dass ein Land eine Fahrzeugzulassung aus z. B. Österreich, Deutschland, der Schweiz, Liechtenstein etc. nicht anerkennt und das Fahrzeug daher dort, trotz Einfuhrmöglichkeit, nicht ohne weitere Überprüfung verwendet werden darf (z. B. Japan).<ref>[https://www.adac.de/reise-freizeit/reiseplanung/fahrzeug-weltreise/carnet-de-passages/  Carnet de Passages: Der Reisepass für Ihr Fahrzeug], Webseite: adac.de vom 22. Jänner 2020.</ref>


Das ''Triptyque'' als auch das ''Carnet de Passages'' wurden bzw. werden auf eine bestimmte Person und ein bestimmtes Fahrzeug ausgestellt. Das Dokument ist nicht übertragbar. Der Dokumenteninhaber (er ist nicht Eigentümer) haftet für Folgen, die sich aus Verlust und Missbrauch durch unbefugte Dritte ergeben.  
Das ''Triptyque'' als auch das ''Carnet de Passages'' wurden bzw. werden auf eine bestimmte Person und ein bestimmtes Fahrzeug ausgestellt. Das Dokument ist nicht übertragbar. Der Dokumenteninhaber (er ist nicht Eigentümer des ''Carnets'') haftet für Folgen, die sich aus Verlust und Missbrauch durch unbefugte Dritte ergeben.  


== Ausgabestellen ==
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