Freiwillige Feuerwehr Kaisersteinbruch: Unterschied zwischen den Versionen

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* § 36 Kirchen, auf den Kirchenböden sollen stets gefüllte Bottiche vorhanden sein.
* § 36 Kirchen, auf den Kirchenböden sollen stets gefüllte Bottiche vorhanden sein.
* § 44 für die Einwohner, auch die Hauswirte und ihre Knechte sind verbunden, gleich nach vernommenem Feuerrufe mit ihren Löschgeräten herbei zu eilen.
* § 44 für die Einwohner, auch die Hauswirte und ihre Knechte sind verbunden, gleich nach vernommenem Feuerrufe mit ihren Löschgeräten herbei zu eilen.
* § 48 Verrichtung der Weiber und Mägde
* § 48 Verrichtung der Weiber und Mägde: Weiber und Mägde sollen zu Hause bleiben, um das Vieh in den Stallungen abzulösen, welches der Viehhalter (Viehhirt) aus dem Orte auf das Feld zu treiben, und so in Sicherheit zu bringen hat. Wenn das Feuer in der Nähe ist, haben sich die Weiber mit dem Begießen der Dächer und mit der Rettung der Habschaften zu beschäftigen.
Die Weiber und Mägde sollen zu Hause bleiben, um das Vieh in den Stallungen abzulösen, welches der Viehhalter (Viehhirt) aus dem Orte auf das Feld zu treiben, und so in Sicherheit zu bringen hat. Wenn das Feuer in der Nähe ist, haben sich die Weiber mit dem Begießen der Dächer und mit der Rettung der Habschaften zu beschäftigen.
* § 52 Bei ausbrechendem Feuer das einen Ort ergriffen hat ... Steinhäuser, die mit Ziegeln gedeckt sind,.. Häuser, die mit Stroh und Schindeln bedeckt sind, nicht Einreissen, da das Feuer noch mehr angefacht würde.
* § 52 Bei ausbrechendem Feuer das einen Ort ergriffen hat ... mit steinernen Häusern, welche mit Ziegeln gedeckt sind, das Dach eingerissen, und samt den Wänden und übrigen Brand-Stücken, um das Feuer zu bedecken und zu ersticken, hineinwärts gestürzt werden; wohingegen man bei jenen Häusern, welche mit Stroh und Schindeln bedeckt sind, sich des Einreißens zu enthalten haben wird, wodurch das Feuer nur noch mehr angefacht würde.


{{Zitat|'''Es wird zur strengsten Pflicht gemacht, dass diese Feuerlöschverordnung nach ihrem ganzen Inhalt der versammelten Gemeinde im Jahre wenigstens viermal vorgelesen werde.'''|Ungarisch-Altenburg, am 29. November 1826.}}
{{Zitat|'''Es wird zur strengsten Pflicht gemacht, dass diese Feuerlöschverordnung nach ihrem ganzen Inhalt der versammelten Gemeinde im Jahre wenigstens viermal vorgelesen werde.'''|Ungarisch-Altenburg, am 29. November 1826.}}
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== Oktober 1993 - Bau eines neuen Feuerwehrhauses ==
== Oktober 1993 - Bau eines neuen Feuerwehrhauses ==
{{Zitat|'''Kommandant Gerhard Kovasits''', Ronald Urban Stv., Harald Kovasits, Walter Lahner, Karl Fux Kassier, Thomas Poller, Otto Bierbaum, Karl Vorderdörfler, Georg Fasching, Franz Deutsch, Christian Fux, Josef Schwarzinger, Hermann Schwarzinger, Martin Schwarzinger, Gerald Watzek, Franz Watzek, Christian Gönye, Karl Heinz Fux, Michael Schabaritz, Ina Schabaritz, Hannes Pusitz, Norbert Hofer, Peter Vorderdörfler, Roman Kurtz, Walter Kurtz. |Feuerwehrmitglieder im Jubiläumsjahr 1998.}}


== Literatur ==
== Literatur ==
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