2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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==== Von der Testpflicht ====
==== Von der Testpflicht ====
# Wenn ein Nachweis über eine in den letzten drei Monaten vor der vorgesehenen Testung erfolgte und zu diesem Zeitpunkt abgelaufene Infektion mit COVID-19 ist einem negativen Testergebnis vorliegt, oder
# Wenn ein Nachweis über eine in den letzten drei Monaten vor der vorgesehenen Testung erfolgte und zu diesem Zeitpunkt abgelaufene Infektion mit COVID-19 ist einem negativen Testergebnis vorliegt<ref>Gemäß Webseite des Gesundheitsministeriums [https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Neuartiges-Coronavirus-%282019-nCov%29.html] sind zum 14. Jänner 2021 362.931 Personen von COVID-19 genesen.</ref>, oder
# sofern Tests nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.  
# sofern Tests nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.


=== Glaubhaftmachung (§ 16) ===
=== Glaubhaftmachung (§ 16) ===
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