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:*[[Meinhard III.|Herzog Meinhard (I.) von Baiern]] (als Meinhard III. Graf von Tirol) (* 1344; † 1363) ∞ 1358 mit [[Margarethe von Österreich († 1366)|Herzogin Margarete von Österreich]] ( um 1346; † 1366<ref>vgl. Julia Hörmann-Thurn und Taxis: ''Mächtige Fürstinnen - fromme Stifterinnen?'', 2015, S. 372</ref>), einer Tochter von [[Albrecht II. (Österreich)|Herzog Albrecht (II.) von Österreich]] (Albrecht "''dem Lahmen''" / "''dem Weisen''") aus dessen Ehe mit [[Johanna von Pfirt]].<ref name ="czeike156"/> Sie heiratete nach seinem Tod den ersten Ehemann seiner Mutter. | :*[[Meinhard III.|Herzog Meinhard (I.) von Baiern]] (als Meinhard III. Graf von Tirol) (* 1344; † 1363) ∞ 1358 mit [[Margarethe von Österreich († 1366)|Herzogin Margarete von Österreich]] ( um 1346; † 1366<ref>vgl. Julia Hörmann-Thurn und Taxis: ''Mächtige Fürstinnen - fromme Stifterinnen?'', 2015, S. 372</ref>), einer Tochter von [[Albrecht II. (Österreich)|Herzog Albrecht (II.) von Österreich]] (Albrecht "''dem Lahmen''" / "''dem Weisen''") aus dessen Ehe mit [[Johanna von Pfirt]].<ref name ="czeike156"/> Sie heiratete nach seinem Tod den ersten Ehemann seiner Mutter. | ||
[[File:Fieberbrunn-Fieberbrunnen.JPG|thumb|Die Statue von Margarete Maultasch neben dem Brunnendenkmal in der Marktgemeinde Fieberbrunn]] | |||
== Leben == | == Leben == | ||
Margaretes Vater dürfte aus seiner ersten Ehe einen Sohn mit Namen [[Anna Přemyslovna|Leopold]] gehaben haben, der aber noch als Kind starb. Aus seiner zweiten Ehe hatte er außer Margarete noch eine weitere Tochter: [[Adelheid von Görz und Tirol|Adelheid]]. Relativ früh versuchte er, für den Fall, dass er ohne männliche Nachkommen sterben sollte, die Erbfolge einer seiner Töchter für das Herzogtum Kärnten und der Grafschaft Tirol zu sichern, während die andere Tochter für diesen Fall finanziell abgefunden werden sollte. 1330 schloss er deshalb mit [[w:Ludwig IV. (HRR)|Kaiser Ludwig (IV.) ("''Ludwig dem Bayern''")]] einen Vertrag, in dem ihm dieser für seine Töchter die weibliche Erbfolge garantierte. Eine Vereinbarung dieses Vertrages sicherte jedoch dem Kaiser ein Mitspracherecht bei der Eheschließung der Erbtochter, das später nicht eingehalten wurde. Dass die Verlobung und Eheschließung von Margarete und Johann Heinrich ohne seine ausdrückliche Zustimmung erfolgt war, nutzte Kaiser Ludwig später, um sich nicht an den Vertrag halten zu müssen, als der Erbfall tatsächlich eintrat. Nachdem Margaretes ältere Schwester Adelheid nach 1330 aufgrund einer Krankheit für eine Nachfolge nicht mehr in Betracht kam, wurde Margarete die alleinige Erbin. Nach dem Tod ihres Vaters behaupteten sie und Johann Heinrich die Herrschaft über die Grafschaft Tirol, während das Herzogtum Kärnten an die [[Habsburger|Herzöge von Österreich (Habsburger)]] kam. Dies wurde von Margarete, die auch weiterhin den Titel einer Herzogin von Kärnten führte, lebenslang nicht anerkannt.<ref>vgl. NDB, S. 163f.</ref> | Margaretes Vater dürfte aus seiner ersten Ehe einen Sohn mit Namen [[Anna Přemyslovna|Leopold]] gehaben haben, der aber noch als Kind starb. Aus seiner zweiten Ehe hatte er außer Margarete noch eine weitere Tochter: [[Adelheid von Görz und Tirol|Adelheid]]. Relativ früh versuchte er, für den Fall, dass er ohne männliche Nachkommen sterben sollte, die Erbfolge einer seiner Töchter für das Herzogtum Kärnten und der Grafschaft Tirol zu sichern, während die andere Tochter für diesen Fall finanziell abgefunden werden sollte. 1330 schloss er deshalb mit [[w:Ludwig IV. (HRR)|Kaiser Ludwig (IV.) ("''Ludwig dem Bayern''")]] einen Vertrag, in dem ihm dieser für seine Töchter die weibliche Erbfolge garantierte. Eine Vereinbarung dieses Vertrages sicherte jedoch dem Kaiser ein Mitspracherecht bei der Eheschließung der Erbtochter, das später nicht eingehalten wurde. Dass die Verlobung und Eheschließung von Margarete und Johann Heinrich ohne seine ausdrückliche Zustimmung erfolgt war, nutzte Kaiser Ludwig später, um sich nicht an den Vertrag halten zu müssen, als der Erbfall tatsächlich eintrat. Nachdem Margaretes ältere Schwester Adelheid nach 1330 aufgrund einer Krankheit für eine Nachfolge nicht mehr in Betracht kam, wurde Margarete die alleinige Erbin. Nach dem Tod ihres Vaters behaupteten sie und Johann Heinrich die Herrschaft über die Grafschaft Tirol, während das Herzogtum Kärnten an die [[Habsburger|Herzöge von Österreich (Habsburger)]] kam. Dies wurde von Margarete, die auch weiterhin den Titel einer Herzogin von Kärnten führte, lebenslang nicht anerkannt.<ref>vgl. NDB, S. 163f.</ref> |
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