Hebammen in Kaisersteinbruch: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Nottaufen ===
=== Nottaufen ===
In der Zeit der Gegenreformation wurde die Hebamme nicht nur auf ihre sittliche Eignung, sondern vor allem auf ihre Kenntnisse in der röm.-katholischen Religion geprüft. Solche Nottaufen wurden genau überprüft, die Hebfang fleißig examiniert, um Gültigkeit zu erlangen
In der Zeit der Gegenreformation wurde die Hebamme nicht nur auf ihre sittliche Eignung, sondern vor allem auf ihre Kenntnisse in der röm.-katholischen Religion geprüft. Solche Nottaufen wurden genau überprüft, die Hebfang fleißig examiniert, um Gültigkeit zu erlangen
=== Voraussetzungen ===
Die Taufe muss unter Verwendung von Wasser und der [[Trinität|trinitarischen]] Formel „im Namen des Vaters, des Sohnes und des [[Heiliger Geist|Heiligen Geistes]]“ erfolgen. Dabei ist der Täufling mit Wasser zu übergießen. Soweit nach den Umständen möglich, sollen Zeugen hinzugezogen werden. Das Kirchenrecht sieht vor, dass die Taufe „außer im Notfall“ in einer Kirche oder Kapelle gespendet werden soll.
=== Durchführung ===
Besteht akute Lebensgefahr, so kann die Taufhandlung auf das Sprechen der Taufformel „Ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes“ reduziert werden. Beim Sprechen dieser Taufformel wird der Täufling dreimal mit Wasser übergossen.<ref>''Katechismus der Katholischen Kirche'', §1284: [http://www.vatican.va/archive/DEU0035/_P3U.HTM']</ref> Steht mehr Zeit zur Verfügung, soll die Nottaufe in eine kurze liturgische Feier eingebettet werden. Insbesondere ist dabei durch den Täufling oder dessen [[Pate]]n oder Eltern der Glaube zu bekennen, z. B. durch Beantwortung der Tauffragen oder durch Sprechen des [[Glaubensbekenntnis#Christentum|Glaubensbekenntnisses]]. Auf die Benutzung von [[Weihwasser]] und ausdeutende Riten wie die Salbung mit Katechumenenöl und [[Chrisam]] kann verzichtet werden.<ref>[http://kath-zdw.ch/maria/nottaufe.html Anleitung zur Nottaufe]</ref>
==== Taufe ungeborener Kinder ====
[[Datei:Nottaufspritze MfK Wgt.jpg|mini|Nottaufspritze zur Taufe eines Ungeborenen im Mutterleib (um 1800)]]
Auch an noch nicht geborenen Kindern wurden Nottaufen von Hebammen „bei dringender Lebensgefahr“ vorgenommen. Wenn das Ungeborene für die taufenden Hände der Hebamme noch nicht sicher erreichbar war, wurde eine Taufspritze genutzt. Zur Wirksamkeit der Taufe musste die dabei zu sprechende Taufformel von der Hebamme korrekt beherrscht werden. Dazu gab es entsprechende Taufprüfungen durch den Pfarrer.<ref>[http://www.dmm-ingolstadt.de/aktuell/objektgeschichten/mai-2014.html Nottaufe Ungeborener durch die Hebamme]</ref> Für ungetauft verstorbene Kinder gab es u.&nbsp;a. „Traufkindbestattungen“.<ref>[http://www.gabrielepossanner.eu/ungetauft-verstorbene-kinder-in-der-fruhen-neuzeit/ Alte Regelungen für Taufen und Bestattungen]</ref>


Georg Röckh, Maurereister, Ehewirtin Apollonia                                          1658-1729   
Georg Röckh, Maurereister, Ehewirtin Apollonia                                          1658-1729   
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