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== | == Freiheiten und Privilegien der Schuhmachermeister 1688 == | ||
Neusiedl am See | === Handwerksordnung für Neusiedl am See, Weiden, Jois, Winden und Kaisersteinbruch === | ||
Kaiser Leopold I. bestätigt 1688 die 12 Artikel der Handwerksordnung der Schuhmachermeister im Bereich [[Neusiedl am See]], [[Weiden]], [[Jois]], [[Winden]] und [[Kaisersteinbruch|Kayserl. Steinbruch]]. Als Steinbrucher Meister wird Johann Georg Kölbl genannt. | |||
Kaiser Leopold I. bestätigt 1688 die 12 Artikel der Handwerksordnung der Schuhmachermeister im Bereich Neusiedl am See, Weiden, | |||
Wer Schuhknecht Meister werden will, soll in einer ehrlichen Zunft gelernet haben, seinen Geburts- und Lehrbrief, seiner Eltern Tauf- und Zunamen, item seines Lehrmeisters und der anderen Meister, welche bei der Aufdingung und Freisagung gewesen, und dass er sich wohl auch verhalten habe, darin | Wer Schuhknecht Meister werden will, soll in einer ehrlichen Zunft gelernet haben, seinen Geburts- und Lehrbrief, seiner Eltern Tauf- und Zunamen, item seines Lehrmeisters und der anderen Meister, welche bei der Aufdingung und Freisagung gewesen, und dass er sich wohl auch verhalten habe, darin |
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