Schuhmacherhandwerk in Kaisersteinbruch: Unterschied zwischen den Versionen

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== Handwerksordnung von 1688 der Schuhmachermeister ==
== Freiheiten und Privilegien der Schuhmachermeister 1688 ==                                                    
Neusiedl am See
=== Handwerksordnung für Neusiedl am See, Weiden, Jois, Winden und Kaisersteinbruch ===
 
Kaiser Leopold I. bestätigt 1688 die 12 Artikel der Handwerksordnung der Schuhmachermeister im Bereich [[Neusiedl am See]], [[Weiden]], [[Jois]], [[Winden]] und [[Kaisersteinbruch|Kayserl. Steinbruch]]. Als Steinbrucher Meister wird Johann Georg Kölbl genannt.
Kaiser Leopold I. bestätigt 1688 die 12 Artikel der Handwerksordnung der Schuhmachermeister im Bereich Neusiedl am See, Weiden, Goyß (Jois) und Kayserl. Steinbruch. Als Steinbrucher Meister wird Johann Georg Kölbl genannt.


Wer Schuhknecht Meister werden will, soll in einer ehrlichen Zunft gelernet haben, seinen Geburts- und Lehrbrief, seiner Eltern Tauf- und Zunamen, item seines Lehrmeisters und der anderen Meister, welche bei der Aufdingung und Freisagung gewesen, und dass er sich wohl auch verhalten habe, darin
Wer Schuhknecht Meister werden will, soll in einer ehrlichen Zunft gelernet haben, seinen Geburts- und Lehrbrief, seiner Eltern Tauf- und Zunamen, item seines Lehrmeisters und der anderen Meister, welche bei der Aufdingung und Freisagung gewesen, und dass er sich wohl auch verhalten habe, darin
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