Corona-Hilfsfonds: Unterschied zwischen den Versionen

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* Option für einen pauschalen Fixkostenzuschuss von 30% des Umsatzausfalles (für Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als EUR 120.000 im letztveranlagten Jahr),
* Option für einen pauschalen Fixkostenzuschuss von 30% des Umsatzausfalles (für Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als EUR 120.000 im letztveranlagten Jahr),
* Auszahlung erfolgt in 2 Tranchen (80% und 20%) die separat beantragt werden müssen.<ref name=FKZII>[fixkostenzuschuss.at Beihilfen zur Unterstützung der österreichischen Wirtschaft], Webseite: fixkostenzuschuss.at der COFAG.</ref><ref>[https://www.fixkostenzuschuss.at/wp-content/uploads/2020/12/FAQ-FKZ-II-800.000-final.pdf FAQs zum Fixkostenzuschuss 800.000] auf der Webseite: fixkostenzuschuss.at der COFAG.</ref><ref>[https://www.fixkostenzuschuss.at/wp-content/uploads/2020/11/Richtlinie-FKZ-800.000.pdf Richtlinien zum Fixkostenzuschuss 800.000] auf der Webseite: fixkostenzuschuss.at der COFAG.</ref>
* Auszahlung erfolgt in 2 Tranchen (80% und 20%) die separat beantragt werden müssen.<ref name=FKZII>[fixkostenzuschuss.at Beihilfen zur Unterstützung der österreichischen Wirtschaft], Webseite: fixkostenzuschuss.at der COFAG.</ref><ref>[https://www.fixkostenzuschuss.at/wp-content/uploads/2020/12/FAQ-FKZ-II-800.000-final.pdf FAQs zum Fixkostenzuschuss 800.000] auf der Webseite: fixkostenzuschuss.at der COFAG.</ref><ref>[https://www.fixkostenzuschuss.at/wp-content/uploads/2020/11/Richtlinie-FKZ-800.000.pdf Richtlinien zum Fixkostenzuschuss 800.000] auf der Webseite: fixkostenzuschuss.at der COFAG.</ref>
Der Fixkostenzuschuss 800.000 kann bis 31. Dezember 2021 beantragt werden.


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