Corona-Hilfsfonds: Unterschied zwischen den Versionen

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* Der Antrag muss durch einen Vertreter (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter) eingebracht werden.<ref name=FKZII /><ref>[https://www.fixkostenzuschuss.at/wp-content/uploads/2020/12/FAQs-Verlustersatz_final_16.12_16_30.pdf FAQs zum Verlustersatz] auf der Webseite: fixkostenzuschuss.at der COFAG.</ref><ref>[https://www.fixkostenzuschuss.at/wp-content/uploads/2020/12/RL-Verlustersatz_FINAL.pdf Richtlinien zum Verlustersatz] auf der Webseite: fixkostenzuschuss.at der COFAG.</ref>
* Der Antrag muss durch einen Vertreter (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter) eingebracht werden.<ref name=FKZII /><ref>[https://www.fixkostenzuschuss.at/wp-content/uploads/2020/12/FAQs-Verlustersatz_final_16.12_16_30.pdf FAQs zum Verlustersatz] auf der Webseite: fixkostenzuschuss.at der COFAG.</ref><ref>[https://www.fixkostenzuschuss.at/wp-content/uploads/2020/12/RL-Verlustersatz_FINAL.pdf Richtlinien zum Verlustersatz] auf der Webseite: fixkostenzuschuss.at der COFAG.</ref>


Der Fixkostenzuschuss II kann bis 31. August 2021 beantragt werden.
Der Verlustersatz kann bis 31. Dezember 2021 beantragt werden.


== Europäisches Beihilfenrecht ==
== Europäisches Beihilfenrecht ==
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