Schuhmacherhandwerk in Kaisersteinbruch: Unterschied zwischen den Versionen

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==== 1722 Standrecht über die Wiener Schuhknechte ====
==== 1722 Standrecht über die Wiener Schuhknechte ====
Die Situation mit den Schuhknechten, den Gesellen, die sich gegen die bestehende „Ordnung“ auflehnten, verschärfte sich. Die Regierung (Kaiser Karl VI.) verhängte das Standrecht über die Schuhknechte.  
Die Situation mit den Schuhknechten, den Gesellen, die sich gegen die bestehende „Ordnung“ auflehnten, verschärfte sich. Die Regierung (Kaiser Karl VI.) verhängte das Standrecht über die Schuhknechte.
{{Zitat|'''Jeder Steinmetzgeselle, der mit seinesgleichen heimlicherweise zur Beratung zusammenkommt, verfällt der standesrechtlichen TODESSTRAFE, jeder Wirt, der eine etwaige Zusammenkunft der Schuhmacher in seinem Lokal nicht unverzüglich der Behörde anzeigt, kommt auf die Galeere, jeder Grundrichter, der nicht fleißig auf die Gesellen Jagd macht, soll zur Schanzarbeit gezwungen werden.'''|Regierung von Kaiser Karl VI. am 27. Oktober 1722}}


== Beschreibung der Cramersleuth aus Österreich, welche am Jahrmarkt St. Rochus in Kaisersteinbruch ihre Waren verkauft haben – die Schuster ==
== Beschreibung der Cramersleuth aus Österreich, welche am Jahrmarkt St. Rochus in Kaisersteinbruch ihre Waren verkauft haben – die Schuster ==
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