Stephan I. von Maissau: Unterschied zwischen den Versionen

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Stephan (I.) von Maissau ist erstmals 1263 als Zeuge in einer Urkunde belegt, die sein Vater ausstellte. Nach dessen Tod überließ er zusammen mit seiner Mutter Elisabeth dem [[Stift Zwettl]] Einkünfte in [[Langenlois]], um so jene Schulden zu tilgen, die sein Vater bei diesem Stift gemacht hatte. Für diese Urkunde soll er noch das Siegel seines Vaters verwendet haben.<ref name="Rigele54" />
Stephan (I.) von Maissau ist erstmals 1263 als Zeuge in einer Urkunde belegt, die sein Vater ausstellte. Nach dessen Tod überließ er zusammen mit seiner Mutter Elisabeth dem [[Stift Zwettl]] Einkünfte in [[Langenlois]], um so jene Schulden zu tilgen, die sein Vater bei diesem Stift gemacht hatte. Für diese Urkunde soll er noch das Siegel seines Vaters verwendet haben.<ref name="Rigele54" />


Stephan von Maissau übernahm 1278 unter der Herrschaft von [[Rudolf I. (HRR)|König Rudolf I.]] das Amt des Marschalls im Herzogtum Österreich. 1310 wird er erstmals als Obersten Marschall bezeichnet. Dieses Amt, zu dem auch das Ehrenrecht, ein eigens Siegel führen zu dürfen, zählte, verblieb seiner Familie bis zu ihrem Aussterben in der "männlichen" Linie.<ref>vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 151, S. 153 und S. 167</ref> Stephan von Maissau, der um 1278 auch den Titel eines Kämmerers von [[w:Bítov|Vöttau]] führte, wurde von König Rudolf außerdem auch mit Rechtsangelegenheiten betraut, welche die dem Herzogtum Österreich benachbarte [[w:Markgrafschaft Mähren|Markgrafschaft Mähren]] betrafen, die er seit dem Herbst 1278 hatte besetzen lassen.<ref name="Rigele159">vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 159</ref> Mit Inhaber des Marschallamtes gehörte Stephan von Maissau zu den bedeutendsten Landherren des Herzogtums Österreich. Besonders in der Anfangsphase der Herrschaft der [[Habsburger]] wurden sie in die Entscheidungen der Herrscher einbezogen. Bei den Aufenthalten von König Rudolf im Herzogtum Österreich findet sich Stephan von Maissau häufig bei den Schiedsgerichten und Landgerichten, meist unter dem Vorsitz des Landrichters ("''iudex generalis Austriae''") [[w:Otto II. (Haslau)|Otto (II.) von Haslau]], an deren Entscheidungen und Vollzug er besonders aktiv mitwirkte.<ref>vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 154-158</ref> Wie in den Zeiten von König Ottokar forderten die Landherren als Räte des Landesfürsten beziehungsweise des "römischen" Königs ein Mitspracherecht in den Finanzangelegenheiten. Als König Rudolf 1281 abreiste, war die Verschreibung von Pfandschaften an Gläubiger zur Begleichung der entstandenen Kosten für seine Hofhaltung an ihre Zustimmung gebunden.<ref name="Rigele158">vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 158</ref> Stephan von Maissau gehörte auch zu jenen Landherren, die König Rudolf I., nachdem er seinen Sohn [[Albrecht I. (HRR)|Albrecht]] zur Seite stellte, als er diesen im Mai 1281 zum Reichsverweser des Herzogtums Österreich ernannte.<ref name="Rigele160">vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 160</ref> Stephan von Maissau gehörte zu jenen Adligen des Herzogtums Österreich, die König Rudolf bei seiner Abreise 1281 von [[Wien]] über [[Linz]] nach [[w:Regensburg|Regensburg]] geleiteten.<ref>vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 160f.</ref> Spätestens nachdem Albrecht als Herzog von Österreich Steier 1283 anerkannt worden war, nach der Verabschiedung des "Vertrages von Rheinfelden und der Gegenurkunde, die nicht durch die Landherren, sondern nur durch die Ministerialen der Herzogtümer Österreich und Steier ausgestellt wurde, begann dieser die Aktivitäten des Rates, den ihm sein Vater zur Seite gestellt hatte, einzuschränken. Zumindest in den Urkunden der Jahre danach fällt auf, dass Stephan von Maissau sich allmählich vom herzoglichen Hof zurückzog und sich meistens in [[Maissau]] oder [[Horn]] aufhielt.<ref>vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 164-167</ref>  
Stephan von Maissau übernahm 1278 unter der Herrschaft von [[Rudolf I. (HRR)|König Rudolf I.]] das Amt des Marschalls im Herzogtum Österreich. 1310 wird er erstmals als Obersten Marschall bezeichnet. Dieses Amt, zu dem auch das Ehrenrecht, ein eigens Siegel führen zu dürfen, zählte, verblieb seiner Familie bis zu ihrem Aussterben in der "männlichen" Linie.<ref>vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 151, S. 153 und S. 167</ref> Stephan von Maissau, der um 1278 auch den Titel eines Kämmerers von [[w:Bítov|Vöttau]] führte, wurde von König Rudolf außerdem auch mit Rechtsangelegenheiten betraut, welche die dem Herzogtum Österreich benachbarte [[w:Markgrafschaft Mähren|Markgrafschaft Mähren]] betrafen, die er seit dem Herbst 1278 hatte besetzen lassen.<ref name="Rigele159">vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 159</ref> Mit Inhaber des Marschallamtes gehörte Stephan von Maissau zu den bedeutendsten Landherren des Herzogtums Österreich. Besonders in der Anfangsphase der Herrschaft der [[Habsburger]] wurden sie in die Entscheidungen der Herrscher einbezogen. Bei den Aufenthalten von König Rudolf im Herzogtum Österreich findet sich Stephan von Maissau häufig bei den Schiedsgerichten und Landgerichten, meist unter dem Vorsitz des Landrichters ("''iudex generalis Austriae''") [[w:Otto II. (Haslau)|Otto (II.) von Haslau]], an deren Entscheidungen und Vollzug er besonders aktiv mitwirkte.<ref>vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 154-158</ref> Wie in den Zeiten von König Ottokar forderten die Landherren als Räte des Landesfürsten beziehungsweise des "römischen" Königs ein Mitspracherecht in den Finanzangelegenheiten. Als König Rudolf 1281 abreiste, war die Verschreibung von Pfandschaften an Gläubiger zur Begleichung der entstandenen Kosten für seine Hofhaltung an ihre Zustimmung gebunden.<ref name="Rigele158">vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 158</ref> Stephan von Maissau gehörte auch zu jenen Landherren, die König Rudolf I., nachdem er seinen Sohn [[Albrecht I. (HRR)|Albrecht]] zur Seite stellte, als er diesen im Mai 1281 zum Reichsverweser des Herzogtums Österreich ernannte.<ref name="Rigele160">vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 160</ref> Stephan von Maissau gehörte zu jenen Adligen des Herzogtums Österreich, die König Rudolf bei seiner Abreise 1281 von [[Wien]] über [[Linz]] nach [[w:Regensburg|Regensburg]] geleiteten.<ref>vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 160f.</ref> Spätestens nachdem Albrecht als Herzog von Österreich Steier 1283 anerkannt worden war, nach der Verabschiedung des "Vertrages von Rheinfelden und der Gegenurkunde, die nicht durch die Landherren, sondern nur durch die Ministerialen der Herzogtümer Österreich und Steier ausgestellt wurde, begann dieser die Aktivitäten des Rates, den ihm sein Vater zur Seite gestellt hatte, einzuschränken. Zumindest in den Urkunden der Jahre danach fällt auf, dass Stephan von Maissau sich allmählich vom herzoglichen Hof zurückzog und sich meistens in [[Maissau]] oder [[Horn]] aufhielt.<ref>vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 164-167</ref>
 
1284 begleitete Stephan von Maissau Herzog Albrecht bei seinem Kriegszug gegen [[w:Konrad von Summerau|Chunrad (Konrad) von Summerau]]. An dieser Unternehmung beteiligten sich auch Leutold und Heinrich von Kuenring, Friedrich von Lengbach, ein Albero von Puchheim, Otto von Wolkersdorf, Chunrad (Konrad) von Kapellen, Johannes von Rohr und Friedrich von Hausegg. Bereits am 23. Juli 1284 urkundete Stephan wieder in Maissau.<ref name="Rigele175">vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 175</ref> Um 1284 ließ er sich wie auch andere Landherren, zum Beispiel Ulrich von Kapellen, damals oberster Landrichter "ob der Enns" und Hochgerichtsherr, von Herzog Albrecht gewisse im Landrecht schriftlich festgelegte Rechte nochmals bestätigen.<ref>vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 177f,</ref>


== Besitzungen ==
== Besitzungen ==
48.827

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