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== Wichtige Besitzungen der Familie der Maissauer == | == Wichtige Besitzungen der Familie der Maissauer == | ||
* 1297 wurden Stephan (I.) von Maissau und seine Erben mit der Feste [[Krumau]], den dazu gehörigen Gütern und dem Gericht in [[Neupölla]] belehnt. Nach dessen Tod war sie zunächst noch Lehensbesitz von dessen Sohn Ulrich (I.) von Maissau. Wenig später befand sie sich im Besitz von Andreas von Sonnberg. Dazu, wie sie dorthin gelangte, gibt es keine Belege. Nach dessen Tod war der Besitz an die Brüder Stephan (II.) und Otto (III.) von Maissau verpfändet, wobei der Herrschaft eine Summe aufgeschlagen wurde, die der Landesfürst des Herzogtums Österreich der Familie der Sonnberger für die Überlassung ihres Stammsitzes Sonnberg schuldete. Etwa um diese Zeit wurde festgelegt, dass bei einer Teilung zwischen den Brüdern Stephan und Otto die Feste Krumau an Stephan fallen sollte.<ref name ="Rigele244">vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 244</ref> | |||
* Seit Ende des 13. Jahrhunderts bis Mitte des 14. Jahrhunderts befand sich im Pfandbesitz der Familie der Maissauer die strategisch bedeutende Herrschaft [[Raabs an der Thaya|Raabs]]. Sie wurde Mitte des 14. Jahrhunderts mit landesfürstlicher Zustimmung von der [[Puchheimer (Adelsgeschlecht)|Familie der Puchheimer]] gelöst.<ref name ="Rigele242">vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 242</ref> | |||
Seit Ende des 13. Jahrhunderts bis Mitte des 14. Jahrhunderts befand sich im Pfandbesitz der Familie der Maissauer die strategisch bedeutende Herrschaft [[Raabs an der Thaya|Raabs]]. Sie wurde Mitte des 14. Jahrhunderts mit landesfürstlicher Zustimmung von der [[Puchheimer (Adelsgeschlecht)|Familie der Puchheimer]] gelöst.<ref name ="Rigele242">vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 242</ref> | * Nachdem Aussterben der Dürnsteiner Linie der Kuenringer gelangten außer dem Amt des Obersten Schenken ihre wesentliche Besitzungen wie die [[Burgruine Dürnstein|Herrschaft Dürnstein]] in den Besitz der Maissauer, indem diese der Landesfürst an sich brachte und ihnen als Pfandschaften überließ, wofür sie für die Bezahlung aufzukommen hatten. In diesem Zusammenhang wurde ihnen auch die Feste Peilstein und das Landgericht zu Gars verpfändet. Dabei erhielten die Maissauer auch das Recht diesen Besitz weiterzuverpfänden. An dem Landgericht hatten die Maissauer besonderes Interesse, da zu ihren Besitzungen bereits die Herrschaft [[Burgruine Gars am Kamp|Gars]] gehörte. Anfang der 1370er-Jahre wurde ihnen dieses vom [[Albrecht III. (Österreich)|Herzog Albrecht (III.) "''mit dem Zopfe''"]] erreichten sie seine Umwandlung in ein landesfürstliches Lehen und die Belehnung mit diesem.<ref>vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 242f. und S. 247</ref> | ||
==Stammtafel der Maissauer ab Otto (II.) von Maissau== | ==Stammtafel der Maissauer ab Otto (II.) von Maissau== |
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