Forst- und Jagdverwaltung in Königshof: Unterschied zwischen den Versionen

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===== Es wird ihm der gesamte Wald anvertraut =====  
===== Es wird ihm der gesamte Wald anvertraut =====  
es ist ihm verboten einige Stamm Holz heimlich abzugeben, oder selbst zu behalten, darunter ist auch das kleinere Gehölz und Gestrüpp zu verstehen, nur bei ausdrücklicher Genehmigung eines Pater Verwalters, ansonsten droht der Verlust des Dienstes.
es ist ihm verboten einige Stamm Holz heimlich abzugeben, oder selbst zu behalten, darunter ist auch das kleinere Gehölz und Gestrüpp zu verstehen, nur bei ausdrücklicher Genehmigung eines Pater Verwalters, ansonsten droht der Verlust des Dienstes.
* Er solle seinem Amt gemäß mit den herrschaftlichen Jungen die Waldungen fleißig durch streifen, damit die umliegenden Wildbraten oder Raubschützen abgetan und deren unzulässiges Exercitium (Übung) gehindert werde.
* Er solle seinem Amt gemäß mit den herrschaftlichen Jungen die Waldungen fleißig durch streifen, damit die umliegenden Wildbraten oder Raubschützen <ref>Raubschütze: [https://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?index=lemmata&term=raubschuetze]</ref>abgetan und deren unzulässiges Exercitium (Übung) gehindert werde.
* Es solle sich unser Herrschafts-Jäger mit den umliegenden Herrschafts–Jägern friedlich verstehen, auch wenn Herrschaften in eine Streitigkeit verfallen.
* Es solle sich unser Herrschafts-Jäger mit den umliegenden Herrschafts–Jägern friedlich verstehen, auch wenn Herrschaften in eine Streitigkeit verfallen.
* Es ist verboten ... ein Stamm Holtz, auch geschlagenes Brennholz in Scheitern oder Bürdeln zu versilbern, sondern mit einem Zettel, vom Verwalter unterschrieben, aufrichtig zu befördern, nicht allein an den Wildtbrath und Gehölz, auch am wilden Obst, etc.
* Es ist verboten ... ein Stamm Holtz, auch geschlagenes Brennholz in Scheitern oder Bürdeln zu versilbern, sondern mit einem Zettel, vom Verwalter unterschrieben, aufrichtig zu befördern, nicht allein an den Wildtbrath und Gehölz, auch am wilden Obst, etc.
* Der herrschaftliche Jäger ist schuldig, den P. Verwalter über die Waldung und nähere Umstände wöchentlich zu benachrichtigen. Er hat alle Sonntäg und hohen Feiertäg, als Frauenfest, H. Bernardi, Kirchtag, Aller Heiligen, Ostern, Pfingsten, Weihnachten, Fasching allhier zur Aufwartung zu erscheinen, und ist dessen ordinäre Mittagessen bei der Köchin Tisch.
* Der herrschaftliche Jäger ist schuldig, den P. Verwalter über die Waldung und nähere Umstände wöchentlich zu benachrichtigen. Er hat alle Sonntäg und hohen Feiertäg, als Frauenfest, H. Bernardi, Kirchtag, Aller Heiligen, Ostern, Pfingsten, Weihnachten, Fasching allhier zur Aufwartung zu erscheinen, und ist dessen ordinäre Mittagessen bei der Köchin Tisch.
* Es muss alles geschlagene Holz vom allhiesigem Hof-Kastner mit dem Jäger abgezählet und die Summa schriftlich H.P. Verwalter überreichet werden, um alle Ungewissheit und Unordnung zu vermeiden.  
* Es muss alles geschlagene Holz vom allhiesigem Hof-Kastner mit dem Jäger abgezählt und die Summa schriftlich H.P. Verwalter überreichet werden, um alle Ungewissheit und Unordnung zu vermeiden.


===== Die Herrschaft reicht ihrem Jäger als jährliche Besoldung =====
===== Die Herrschaft reicht ihrem Jäger als jährliche Besoldung =====
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