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* zur Durchsetzung eines verfügten Benützungsverbotes ''den Betroffenen die Schikarte bzw. sonstige als Fahrausweis dienende Gegenstände und die verwendeten Sportgeräte längstens für die Dauer des Benützungsverbotes abzunehmen'', | * zur Durchsetzung eines verfügten Benützungsverbotes ''den Betroffenen die Schikarte bzw. sonstige als Fahrausweis dienende Gegenstände und die verwendeten Sportgeräte längstens für die Dauer des Benützungsverbotes abzunehmen'', | ||
* Personen nach § 35 Verwaltungsstrafgesetz festzunehmen (§ 14 Abs. 4 Sportgesetz). | * Personen nach § 35 Verwaltungsstrafgesetz festzunehmen (§ 14 Abs. 4 Sportgesetz). | ||
Der Pistenwächter unterliegt bei seiner Tätigkeit der Aufsicht durch die Bezirkshauptmannschaft und diese kann ihm auch [[w:Weisung|Weisungen]] erteilen (§ 14a Sportgesetz). | Der Pistenwächter unterliegt bei seiner Tätigkeit der Aufsicht durch die Bezirkshauptmannschaft und diese kann ihm auch [[w:Weisung (Österreich)|Weisungen]] erteilen (§ 14a Sportgesetz). | ||
Pistenwächter in Vorarlberg erhalten von der Bezirkshauptmannschaft einen Dienstausweis mit Lichtbild und ein Dienstabzeichen (§ 13 Abs. 1 bis 3 Sportgesetz) und der Pistenwächter ''hat bei seinen Dienstgängen das Dienstabzeichen zu tragen und den Dienstausweis bei sich zu führen.<ref>Siehe: Verordnung der Landesregierung über die Form des Dienstausweises und des Dienstabzeichens für Pistenwächter, LGBl.Nr. 40/2020.</ref> Mit diesem muss er sich auf Verlangen gegenüber den von seinen Amtshandlungen betroffenen Personen ausweisen''. | Pistenwächter in Vorarlberg erhalten von der Bezirkshauptmannschaft einen Dienstausweis mit Lichtbild und ein Dienstabzeichen (§ 13 Abs. 1 bis 3 Sportgesetz) und der Pistenwächter ''hat bei seinen Dienstgängen das Dienstabzeichen zu tragen und den Dienstausweis bei sich zu führen.<ref>Siehe: Verordnung der Landesregierung über die Form des Dienstausweises und des Dienstabzeichens für Pistenwächter, LGBl.Nr. 40/2020.</ref> Mit diesem muss er sich auf Verlangen gegenüber den von seinen Amtshandlungen betroffenen Personen ausweisen''. |
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