Ortschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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Heute sind Ortschaften eine statistisch-raumplanerische Untergliederung der Gemeinde in Teile, so wie die [[Katastralgemeinde]]n (KG) eine vermessungstechnisch-grundrechtliche sind: Katastralgemeinden sind grundbücherliche Verwaltungseinheiten in den [[Kataster|Grundstückskatastern]], in denen meist eine oder mehrere Ortschaften liegen: Die jeweiligen Grenzen von Ortschafts- und Katastralgebieten decken sich im Allgemeinen, müssen das aber nicht, es kann auch vorkommen, dass eine Ortschaft sich auf mehr als eine Katastralgemeinde verteilt, oder sich bei Katstral- und Ortschaftsgrenzen kleine Abweichungen und Überschneidungen ergeben.
Heute sind Ortschaften eine statistisch-raumplanerische Untergliederung der Gemeinde in Teile, so wie die [[Katastralgemeinde]]n (KG) eine vermessungstechnisch-grundrechtliche sind: Katastralgemeinden sind grundbücherliche Verwaltungseinheiten in den [[Kataster|Grundstückskatastern]], in denen meist eine oder mehrere Ortschaften liegen: Die jeweiligen Grenzen von Ortschafts- und Katastralgebieten decken sich im Allgemeinen, müssen das aber nicht, es kann auch vorkommen, dass eine Ortschaft sich auf mehr als eine Katastralgemeinde verteilt, oder sich bei Katstral- und Ortschaftsgrenzen kleine Abweichungen und Überschneidungen ergeben.


Dabei besteht auch kein ursächlicher Zusammenhang zwischen den Katastralgemeinden und den Ortschaften.<ref name="Zusammenhang Ortschaft/Sprengel/KG"/> In manchen Gegenden, etwa dort, wo es bis heute [[Ortsvorsteher]] als stellvertretendes Amt eines [[Bürgermeister]]s gibt, fallen die Begriffe Katastralgemeinde und Ortschaft – als Ortsteile – aber auch zusammen: Sie bilden meist [[Eingemeindung]]en ab, wenn eine ehemals selbstständige (politische) Gemeinde als katastralgemeinde- und Ortschaftgebiet innerhalb der neuen Gemeinde erhalten wird.  
Dabei besteht auch kein ursächlicher Zusammenhang zwischen den Katastralgemeinden und den Ortschaften.<ref name="Zusammenhang Ortschaft/Sprengel/KG"/> In manchen Gegenden, etwa dort, wo es bis heute [[Ortsvorsteher]] als stellvertretendes Amt eines [[Bürgermeister]]s gibt, fallen die Begriffe Katastralgemeinde und Ortschaft – als Ortsteile – aber auch zusammen: Sie bilden meist [[Eingemeindung]]en ab, wenn eine ehemals selbstständige (politische) Gemeinde als katastralgemeinde- und Ortschaftgebiet innerhalb der neuen Gemeinde erhalten wird.<ref name="Anmerkung Ortschaft/KG">nur dieser eine Aspekt der österreichischen Ortschaft ähnelt dem [[Ortschaft#Deutschland|deutschen Ortschaftsbegriff]] im Kommunalrecht in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen</ref>


=== Ortschaftskennziffer ===
=== Ortschaftskennziffer ===
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