Ortschaft: Unterschied zwischen den Versionen
→Straßenverkehrsrecht
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=== Straßenverkehrsrecht === | === Straßenverkehrsrecht === | ||
* In Deutschland gibt es für ''[[geschlossene Ortschaft]]en'' im Sinne der [[Straßenverkehrs-Ordnung (Deutschland)|Straßenverkehrsordnung]] eine Reihe von besonderen Vorschriften, beispielsweise eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h für Kraftfahrzeuge. Eine ''geschlossene Ortschaft'' beginnt mit der Ortstafel (Zeichen 310), einem rechteckigen gelben Schild mit aufgedrucktem Ortsnamen. | * In Deutschland gibt es für ''[[geschlossene Ortschaft]]en'' im Sinne der [[Straßenverkehrs-Ordnung (Deutschland)|Straßenverkehrsordnung]] eine Reihe von besonderen Vorschriften, beispielsweise eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h für Kraftfahrzeuge. Eine ''geschlossene Ortschaft'' beginnt mit der Ortstafel (''Zeichen 310''), einem rechteckigen gelben Schild mit aufgedrucktem Ortsnamen und endet mit einer Ortstafel (''Zeichen 311''). | ||
== Österreich == | == Österreich == |