Ortschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Ortschaften und Katastralgemeinden ===
=== Ortschaften und Katastralgemeinden ===
Heute sind Ortschaften eine statistisch-raumplanerische Untergliederung der Gemeinde in Teile, so wie die [[Katastralgemeinde]]n (KG) eine vermessungstechnisch-grundrechtliche sind: Katastralgemeinden sind grundbücherliche Verwaltungseinheiten in den [[Kataster|Grundstückskatastern]], in denen meist eine oder mehrere Ortschaften liegen: Die jeweiligen Grenzen von Ortschafts- und Katastralgebieten decken sich im Allgemeinen, müssen das aber nicht, es kann auch vorkommen, dass eine Ortschaft sich auf mehr als eine Katastralgemeinde verteilt, oder sich bei Katstral- und Ortschaftsgrenzen kleine Abweichungen und Überschneidungen ergeben.
Heute sind Ortschaften eine statistisch-raumplanerische Untergliederung der Gemeinde in Teile, so wie die [[Katastralgemeinde]]n (KG) eine vermessungstechnisch-grundbuchrechtliche sind: Katastralgemeinden sind grundbücherliche Verwaltungseinheiten in den [[Kataster|Grundstückskatastern]], in denen meist eine oder mehrere Ortschaften liegen: Die jeweiligen Grenzen von Ortschafts- und Katastralgebieten decken sich im Allgemeinen, müssen das aber nicht, es kann auch vorkommen, dass eine Ortschaft sich auf mehr als eine Katastralgemeinde verteilt, oder sich bei Katstral- und Ortschaftsgrenzen kleine Abweichungen und Überschneidungen ergeben.


Dabei besteht auch kein ursächlicher Zusammenhang zwischen den Katastralgemeinden und den Ortschaften.<ref name="Zusammenhang Ortschaft/Sprengel/KG"/> In manchen Situationen fallen die Begriffe Katastralgemeinde und Ortschaft – als Ortsteile – aber auch zusammen: Sie bilden meist [[Eingemeindung]]en ab, wenn eine ehemals selbstständige (politische) Gemeinde als Katastralgemeinde- und Ortschaftgebiet innerhalb der neuen Gemeinde erhalten bleibt.<ref name="Vergleich AT/CH/DE kommunal">nur dieser eine Aspekt der österreichischen Ortschaft ähnelt dem [[Ortschaft#Deutschland|deutschen Ortschaftsbegriff]] im Kommunalrecht in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen</ref>
Dabei besteht auch kein ursächlicher Zusammenhang zwischen den Katastralgemeinden und den Ortschaften.<ref name="Zusammenhang Ortschaft/Sprengel/KG"/> In manchen Situationen fallen die Begriffe Katastralgemeinde und Ortschaft – als Ortsteile – aber auch zusammen: Sie bilden meist [[Eingemeindung]]en ab, wenn eine ehemals selbstständige (politische) Gemeinde als Katastralgemeinde- und Ortschaftgebiet innerhalb der neuen Gemeinde erhalten bleibt.<ref name="Vergleich AT/CH/DE kommunal">nur dieser eine Aspekt der österreichischen Ortschaft ähnelt dem [[Ortschaft#Deutschland|deutschen Ortschaftsbegriff]] im Kommunalrecht in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen</ref>
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